Planungs- und Beratungsleistungen: Neues Headquarter hvv
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Beratungsleistungen: Neues Headquarter hvv
Dieses Ausschreibungsverfahren bezieht sich auf die Planungs- und Beratungsleistungen zur Begleitung des Umzuges der Hamburger Verkehrsverbund GmbH für 124 Mitarbeitende innerhalb Hamburgs.
Es wird derzeit das zukünftige Headquarter mit einer exklusiven Bürofläche von ca. 3.055 m² gesucht. Der Abschluss des neuen Mietvertrages ist für den 31.10.2022 geplant. Der bestehende Mietvertrag läuft zum 31.05.2023 aus, so dass der Umzug bis dahin abgeschlossen sein muss.
Freie und Hansestadt Hamburg
Dieses Ausschreibungsverfahren bezieht sich auf die Planungs- und Beratungsleistungen zur Begleitung des Umzuges der Hamburger Verkehrsverbund GmbH für 124 Mitarbeitende innerhalb Hamburgs.
Es wird derzeit das zukünftige Headquarter mit einer exklusiven Bürofläche von ca. 3.055 m² gesucht. Der Abschluss des neuen Mietvertrages ist für den 31.10.2022 geplant. Der bestehende Mietvertrag läuft zum 31.05.2023 aus, so dass der Umzug bis dahin abgeschlossen sein muss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eignung des vorgesehenen Projektleitung mit folgenden Mindestkriterien:
a. Hochschulabschluss Wirtschaft oder Architektur b. 5 Jahre Berufserfahrung
Jahresumsatz, der folgende Mindestanforderungen erfüllt:
a. Zweifache Höhe des zu erwartenden Auftragswertes b. Fortfolgend in den letzten 3 Jahren
Nachweis von 2 Projektreferenzen der vorgesehenen Projektleitung, die die folgenden Mindestanforderungen jeweils (a.-c.) erfüllen:
a. nicht älter als 4 Jahre b. vergleichbares Leistungsportfolio c. min. 100 % Auftragsgrößenordnung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform subreport ELVIS unter dem angegebenen Link zur Ansicht und zum Download zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dort eine freiwillige Registrierung vorzunehmen. Auf diese Weise registrierten potentiellen Bietern werden alle Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen aktiv elektronisch zur Verfügung gestellt.
2. Für die Angebotsabgabe muss sich der Bieter bei der Vergabeplattform subreport ELViS registrieren. Diese Registrierung ist kostenlos. Eine elektronische Signatur ist nicht Voraussetzung zur Angebotsabgabe, da die Textform gem. § 126b BGB genügt.
3.Es ist zu beachten, dass es bei der Angebotsabgabe ein Limit von 120 MB für jede hochgeladene Datei gibt. Bei größeren Einzeldateien ist in den Angebotsdokumenten ein entsprechender Link zum Download der Datei anzugeben. Die maximale Größe des gesamten Angebots ist nicht limitiert. Es besteht die Möglichkeit, die elektronische Angebotsabgabe vorab in der kostenfreien Demo-Version von subreport ELViS zu testen. Das Unternehmen stellt dafür einen Zugang zur Verfügung. Dies gibt den Interessenten die Möglichkeit, eine komplette Angebotsabgabe in gesicherter Umgebung durchzuspielen und sich so optimal vorzubereiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“