Entwicklung und Erprobung von effizienten experimentellen Verfahren zur Bestimmung der Fehlerkomponenten von quantitativen Messwerten

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung und Erprobung von effizienten experimentellen Verfahren zur Bestimmung der Fehlerkomponenten von quantitativen Messwerten

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

In dem dtec.bw-Projekt UT 7019 „Digitalisierung von Infrastrukturbauwerken zur Bauwerksüberwachung: Structural Health Monitoring“ will die HSU Daten aus dem Structural Health Management (SHM) und dem Building Information Modeling (BIM) in einer lückenlosen digitalen Prozesskette zusammenführen und auf Basis aller zu Verfügung stehenden Daten eine kontinuierliche Zustandsbewertung realisieren. Das Ziel der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer ist die Entwicklung und Erprobung von effizienten experimentellen Verfahren zur Bestimmung der Fehlerkomponenten von quantitativen Messwerten. Um die Systemzuverlässigkeit sicherzustellen, werden gemeinsam effiziente experimentelle Verfahren zur Bestimmung der Fehlerkomponenten von quantitativen Messwerten entwickelt und erprobt. Gemeinsam mit der HSU untersucht der Auftragnehmer die intrinsische Fähigkeit sowie die Anwendungsfaktoren des Monitoringsystems und überprüft die PoD-Analyse (Probability of Detection) auf die SHM-Anwendung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer soll in Zusammenarbeit mit der HSU folgende Leistungen erbringen:

• Charakterisierung der Zuverlässigkeit quantitativer und qualitativer Daten. Ziel ist zum einen die Entwicklung standardisierter Vorgehensweisen zur Ableitung von Messunsicherheiten aus PoD-Kurven für binäre und quantitative Parameter und Features. Unsicherheiten bei der Zuverlässigkeitsbewertung von Monitoringparametern sollen charakterisiert und bei der Zustandsbewertung Berücksichtigung finden können. Dies erfolgt durch:

o Zusammenstellung potenzieller Fehlerquellen / Unsicherheitskomponenten in Form eines Ishikawa-

Diagramms,

o Erarbeitung Laborprüfprogramm (ZfP Prüfungen) auf Basis eines faktoriellen Designs als Grundlage für die Ermittlung der Effektgrößen,

o Erarbeitung mathematisch-statistischer Konzepte zur Ermittlung der Messunsicherheit und Schwankungsbreite von PoD-Kurven.

Zum andern soll ein standardisiertes Verfahren zur Ermittlung der Messunsicherheiten für quantitative Sensorparameter entwickelt werden. Dabei wird dasselbe Schema wie oben verfolgt.

• Entwicklung, Erprobung und Charakterisierung von Entscheidungsregeln auf der Basis sehr unsicherer Daten. Die Basis für die Entwicklung von Methoden für die Zustandsbewertung von Brückenbauwerken sind Informationen zu entsprechenden (lokalen und globalen) Monitoringparametern und Features sowie die Kenntnis über den tatsächlichen Zustand, d.h. der Defektgröße. Die genutzten Verfahren sind mit unvermeidlichen Schwankungen behaftet, gleiches gilt für die Kenntnisse über den tatsächlichen Zustand des betrachteten Bauteils – hier bezeichnet als Labels. Das Ziel des Arbeitspaketes ist es, mathematisch-

statistische Methoden, insbesondere neuronaler Netze, für fehlerbehaftete Labels zu entwickeln und zu validieren. Der Fokus liegt hierbei auf sog. weakly supervised learning (WSL) Methoden.

• Entwicklung und Erprobung von Methoden zur Charakterisierung des Schwingungsverhaltens von Sensorsignalen auf der Basis nicht geglätteter und nicht gefilterter Daten. Ziel ist die Entwicklung einer Toolbox und eines zugehörigen Dashboards zur Identifizierung Messsequenzen alias Schlüsselsequenzen, Kenngrößen und charakteristischer Schwingungsformen sowie deren Erprobung und Optimierung auf Basis der im Projekt erhobenen Daten. Dabei soll auf die aus dem FuE-Projekt HERMES (Highspeed Erfassung und Regelung Mikrophysiologischer Eigenschaften mit einer intelligenten Steuerung) entwickelte Software „Maia“ aufgebaut und diese softwareseitig auf die Erfordernisse von SHM angepasst und weiterentwickelt werden. Die Toolbox soll nicht nur Videodaten, sondern auch Zeitreihen verschiedenster Sensordaten importieren und verarbeiten können. Der Auftragnehmer implementiert neue und passt bestehende Algorithmen dahingehend an, dass eine Identifizierung der genannten Schlüsselsequenzen sowie die Charakterisierung der Schwingungsform von SHM-Monitoringdaten ermöglicht wird. Das Dashboard wird an die besonderen Bedingungen und Erfordernisse des SHM-Projekts angepasst. Im nächsten Schritt erfolgt die Erprobung anhand von Beispieldaten aus dem SHM-Monitoring von Bestandsbauten. Aufgrund der zu erwartenden unterschiedlichen Abtastraten (zwischen 1 Hz und 300 Hz) werden fortlaufend spezifische Algorithmen zur Signalprozessierung entwickelt und in die Toolbox implementiert.

• Entwicklung und Erprobung von Versuchsplanungsmethoden für die geplante schrittweise Schädigung eines Brückenbauwerks. Gemeinsam mit der HSU und den übrigen Projektbeteiligten wird ein Konzept für eine koordinierte Planung der Schädigungsschritte erarbeitet. Die gezielte Schädigung einer Experimentalbrücke dient der Erhebung von Sensordaten, die zur Modellierung von Schädigungsmechanismen, zur Entwicklung von PoD-Modellen oder zur Entwicklung von Entscheidungsscores für die Zustandsbewertung genutzt und auf etwaige Wechselwirkungseffekte überprüft werden sollen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die HSU darf im dtec.bw-Projekt UT 7019 SHM mit der quo data Gesellschaft für Qualitätsmanagement und Statistik mbH (quo data) zusammenarbeiten, ohne zuvor ein wettbewerbliches Vergabeverfahren durchzuführen. Der Anwendungsbereich des Vergaberechts ist gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht eröffnet.

Das Vergaberecht ist auf die Leistungen der quo data nicht anwendbar, denn sie stellen Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB dar. Unter den Begriff der Forschung und Entwicklung fallen alle Tätigkeiten, die Grundlagenforschung, angewandte Forschung sowie experimentelle Entwicklung beinhalten.

Die Leistungen von quo data sind den Ingenieurswissenschaften zuzuordnen. Kernbereich der Tätigkeiten von quo data im Rahmen des Projekts SHM liegt in der Entwicklung und Erprobung mathematisch-statistischer und AI-Anwendungen im Kontext von SHM. Die Leistungen von quo data tragen im Wesentlichen zur zuverlässigkeitsbasierten Auswertung der im Projekt erhobenen Monitoringdaten bei. Gemeinsam wollen die HSU und quo data Wissenslücken in Bezug auf die Absicherung der Zuverlässigkeit von Parametern und Zustandsbewertung von Brückenbauwerken und der Übertragbarkeit von PoD-Analysen auf dem Gebiet des Bauwesens schließen.

Durch die (Weiter-) Entwicklung der Toolbox sollen die Vielzahl der verschiedenen Sensordaten für wissenschaftliche Zwecke nutzbar gemacht werden. Die für die speziellen Erfordernisse des Projekts entwickelten Algorithmen für die Verarbeitung von großen Mengen an Echtzeitdaten, gehen über die Programmierung von Standardsoftware hinaus.

Die Rückausnahme nach § 116 Abs. 1 Nr. 2 lit. a), b) GWB greift nicht.

Bei den vom Auftragsgegenstand umfassten Leistungen handelt es sich zwar um Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, die grundsätzlich unter die von der Rückausnahme betroffenen Referenznummern des Common Procurement Vocabulary 73000000-2 bis 73120000-9, 73300000-5, 73420000-2 und 73430000-5 fallen.

Die Rückausnahme ist aber nicht einschlägig. Sie setzt voraus, dass die Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsleistungen ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für den Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit werden und der Auftraggeber die Dienstleistungen vollständig vergütet. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.

Dies ist hier nicht der Fall. Durch die Vertragsgestaltung wird sichergestellt, dass die HSU schon kein ausschließliches Eigentum an den Forschungsergebnissen erlangt.

Der Begriff des Eigentums ist in diesem Zusammenhang nicht im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen, sondern im Sinne eines ausschließlichen Nutzungsrechts. Die HSU erhält kein ausschließliches Nutzungsrecht an den Projektergebnissen. Vielmehr werden die Rechte des geistigen Eigentums der Partei zugeordnet, bei der sie entstehen.

Zudem erfolgt keine vollständige Vergütung der Dienstleistungen durch die HSU. Quo data beteiligt sich an den Gesamtkosten des Projekts in Höhe von 15%.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 133-380757
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung und Erprobung von effizienten experimentellen Verfahren zur Bestimmung der Fehlerkomponenten von quantitativen Messwerten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor dem Vertragsschluss eine Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB veröffentlicht hat. Bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 135 Abs. 3 GWB tritt keine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/08/2022