Neubau, Abriss und Umbau Grundschule Grützmühlenweg und Gymnasium Hummelsbüttel am Doppelstandort Hummelsbüttler Hauptstraße 107 und Grützmühlenweg 38 - Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 099-21 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau, Abriss und Umbau Grundschule Grützmühlenweg und Gymnasium Hummelsbüttel am Doppelstandort Hummelsbüttler Hauptstraße 107 und Grützmühlenweg 38 - Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Neubau, Abriss und Umbau Grundschule Grützmühlenweg und Gymnasium Hummelsbüttel am Doppelstandort Hummelsbüttler Hauptstraße 107 und Grützmühlenweg 38 in Hamburg beauftragt.
Hamburg
Am Schul-Doppelstandort Grützmühlenweg/Hummelsbüttler Hauptstraße befinden sich seit 1976 die Grundschule Grützmühlenweg sowie das Gymnasium Hummelsbüttel.
Der aktuelle Schulentwicklungsplan sieht für beide Schulen eine Erweiterung von 3/3,5 auf 5 Züge vor.
Die 3-zügige Grundschule verfügt über eine 1-Feld-Sporthalle, ein Schulgebäude VSK und ein Doppel-H-Gebäude zur alleinigen Nutzung; das 3,5-zügige Gymnasium verfügt über eine 3-Feld-Sporthalle, ein Oberstufen- ein Fachklassen- und ein Doppel-H-Gebäude zur alleinigen Nutzung. Ein Eingangszentrum beherbergt die Verwaltungen beider Schulen.
Vom Bestand bleibt für die Grundschule nach Umbau das Eingangszentrum zur alleinigen Nutzung erhalten; das Gymnasium behält seine 3-Feld-Sporthalle und sein Doppelt-H-Gebäude. Alle weiteren Gebäude werden zurückgebaut. Sie sollen ersetzt sowie durch Zubau auf jeweils 5 Züge erweitert werden. Auf dieser Grundlage wurde zur Klärung der Schul- Sport- sowie Gemeindebedarfe- und Bedürfnisse ein moderiertes Beteiligungsverfahren -die Phase Null- durchgeführt.
Vorbefasste Planer:
• Phase Null 2021 durch büro luchterhandt & partner
• Machbarkeitsstudie 2020 durch das Büro Drees und Sommer
• Sanierung der 3-Feldsporthalle 2017 durch die Büros wrs, Hamburg (Planung) und psp, Hamburg (Bauausführung), Pinck Ingenieure (TGA), Gladigau & Schmahlfeldt (TWP)
• Sanierung des Doppel-H-Gebäudes des Gymnasiums 2013 durch die Büros Wischhusen Architektur (OP), DJM Planung GmbH (TGA), ISP (TWP), euroterra (externe PS)
• Umbau GBS-Küche 2014 durch das Büro Jedrkowiak (GP)
• Rückbau eines Hausmeister-Wohnhauses 2019, Tim Helms (externe PS)
• Sielsanierung 2015, Büro M+P (Ing-Bauwerke)
• Sanierung der Außenanlagen 2017, durch das Büro Hunck & Lorenz (Gala-Planung)
Die Ergebnisse der Phase Null sowie die Machbarkeitsstudie von Drees und Sommer werden (mind. in Teilen) mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Die Umsetzung der Maßnahmen muss für die Grundschule im Sommer 2025 sowie für das Gymnasium in Sommer 2027 abgeschlossen sein. Eine besondere Anforderung stellt hierbei die Durchführung der Bauarbeiten bei laufendem Schulbetrieb dar. Die Nutzer können innerhalb der Gebäude nur sehr eingeschränkt umziehen. Es sind Auslagerungs- und Umzugskonzepte -auch im Zusammenhang mit der Entwicklung schulverträglicher und sicherer Bauabschnitte- zur Umsetzung der Aufgabe im Rahmen des Baubudgets zu entwickeln, wobei während der Bauausführung weitestgehend auf eine Auslagerung des Schulbetriebs verzichtet werden sollte.
Gleichzeitig soll eine Abgrenzung zwischen den Schulen erreicht und jeweils eine deutliche Adressbildung formuliert werden.
Es wird besonderer Wert auf die Entwicklung eines ganzheitlichen energetischen Konzepts gelegt- Schule soll zukünftig nachhaltig, wirtschaftlich und zukunftsorientiert betrieben werden.
Die Neubauten müssen mindestens den Anforderungen GEG 40-Standard entsprechen.
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist ein Budget (KGR 200-600) in Höhe von ca. 21 Mio. Euro netto veranschlagt; für den Abbruch ca. 1 Mio. Euro netto, den Ersatz- Zu- und Umbau ca. 18 Mio. Euro netto und für die Außenanlagen inkl. Siele 2 Mio. Euro netto. Die Planung ist dem Kostenrahmen anzupassen.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
• Projektsteuerung für die Projektstufen 1 bis 2 Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9, Projektleitungsaufgaben für die Projektstufe 1 in Anlehnung an § 3 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“
• Projektsteuerung für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9, Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 2 bis 5 in Anlehnung an § 3 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
• Der Prozess zur Beantragung von Bundesfördermitteln (GEG 40 Standard - BEG NWG), deren Umsetzung, Abstimmung und Abrechnung ist Aufgabe des AN.
• Bearbeitung des Risikomanagementtools des SBH
• Umzugsmanagement (planen, koordinieren und organisieren der Umzugsaktivitäten) in Abstimmung mit dem AG und beider Schulen
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten.
- Projektsteuerung für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9, Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 2 bis 5 in Anlehnung an § 3 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Der Prozess zur Beantragung von Bundesfördermitteln (GEG 40 Standard - BEG NWG), deren Umsetzung, Abstimmung und Abrechnung ist Aufgabe des AN.
- Bearbeitung des Risikomanagementtools des SBH
- Umzugsmanagement (planen, koordinieren und organisieren der Umzugsaktivitäten) in Abstimmung mit dem AG und beider Schulen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau, Abriss und Umbau Grundschule Grützmühlenweg und Gymnasium Hummelsbüttel am Doppelstandort Hummelsbüttler Hauptstraße 107 und Grützmühlenweg 38 - Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]