Architektenleistungen für die Erweiterung und Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung Die Klinke einschl. Raumakustik, Bauakustik und Baugrundbeurteilung Referenznummer der Bekanntmachung: JFE_Klinke_Arch
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen für die Erweiterung und Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung Die Klinke einschl. Raumakustik, Bauakustik und Baugrundbeurteilung
Es wurden die Leistungen des Gebäudeplaners für die Erweiterung und Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung Klinke - Bruno-Baum Str. 56, 12685 Berlin vergeben. Die Leistungen beinhalten die Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 8 (Grundleistungen und besondere Leistungen) sowie weitere Fachgutachterleistungen, wie Raumakustik, Bauakustik und Baugrundbeurteilung. Es ist eine Beteiligung von Jugendlichen vorgesehen.
Die beauftragten Leistungen beinhalten die Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 8 sowie weitere Fachplanerleistungen. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt jeweils ganz oder teilweise nach Erfordernis stufenweise. Es sind Grund- und besondere Leistungen zu erbringen.
Das Haus ist über den Planungsraum hinaus bekannt für seine besonderen Angebote: Konzerte, Bandprobenraum und Aufnahmestudio und auch internationale Begegnungen. Hier hat sich in den letzten Jahren ein Schwerpunkt herausgebildet, der in dieser Art besonders ist. Die derzeitige baulich-räumliche Situation erlaubt es jedoch oftmals nicht eine erforderliche Trennung zwischen unterschiedlich sensiblen Nutzungen (wie Bandprobenräume und Schlafräume) vorzunehmen. Das Gebäude erfüllt zudem auch nicht die baulich-technischen Anforderungen als Jugendkulturort/Veranstaltungsort (Eingangsbereich mit Schallschutz, Garderobenbereich, Bühnenaufbau, Küchenbereich für pädagogische Angebote, Gruppenräume, Kreativangebote, Computerarbeitsplätze, überdachter Eingangsbereich, etc.;).
Geplant ist voraussichtlich eine bauliche Erweiterung der Jugendfreizeiteinrichtung als Aufstockung unter ökologischen Gesichtspunkten (z.B. Auswahl der Baumaterialien, regenerative Stromerzeugung, Gründach) und barrierefreie Erschließung durch Einbau eines Aufzugs, Sanierung und Modernisierung des Gebäudes, u.a. Dacherneuerung, Erneuerung und Umbau der Fenster zum zweiten Rettungsweg, Innensanierung (Wände, Decken, Böden), Herstellung von Brandschutz und Barrierefreiheit, Erneuerung der Installationen und Anlagen/Technik.
Zudem ist im Planungsprozess und eventuell bei der späteren Baudurchführung bei Möglichkeit eine Beteiligung der Jugendlichen angedacht. Darunter könnten z. B. eine Teilnahme an Baubesprechungen/Interviews mit den Beteiligten/Foto-Videodokumentation, etc. fallen.
Eine gesonderte Freianlagenplanung soll nicht beauftragt werden. Die bauordnungsrechtlichen Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Hochbau (Rampen, Fahrradstellplätze, etc.) sind durch den Objektplaner Gebäude mit zu erbringen.
Zu den weiteren zu erbringenden Leistungen zählen unter anderem:
• Raumakustik
• Bauakustik
• Baugrundbeurteilung
Die Kosten für die Sanierung belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf 3,3 Mio. € brutto.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:
Leistungsstufe (LS) 1: Technische Substanzerkundung, Bestandsaufnahme, Überprüfen der vom AG z.V. gestellten Unterlagen;
LS 2: Kostenberechnung aus BPU DIN 276 nach Gewerken, Mittelabflussplanung entsprechend Terminplanung/Umsetzung in Verbindung mit LPH 3, 6,7, 8 in Weiterführung der Kostenverfolgung;
LS 3: Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung in der LPH 7;
LS 4: Mittelabflussplanung entsprechend Terminplanung und Umsetzung in den Haushaltsjahren in Verbindung mit LPH 3, 6,7, 8 +Fotodokumentation
Sonstige Leistungen.
• Raumakustische Beratung LPH 2-7 und Untersuchungen der zukünftigen Veranstaltungsflächen
• Bauakustische Beratung LPH 2-7 und Untersuchungen
• Baugrundgutachten - Dieses muss folgende Untersuchungen und Aussagen enthalten: Tragfähigkeit und Fundamentausbildung bzgl. Baugrundverhältnis und Bauteilausbildung der Fundamente in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner. Auch für die Innenbereiche bzgl. Aufzugseinbau. Angebot muss dementsprechend erforderliche Bohrungen und Sondierung, Beprobung, Laboruntersuchung, gutachterliche Stellungnahme und Schürfe enthalten
• Beteiligung der Jugendlichen beim Planungsprozess, z. B. Teilnahme bei Baubesprechungen/Interviews mit den Beteiligten/Foto-Videodokumentation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14059
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland