Learning Experience Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA59116
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Learning Experience Plattform
Die Deutsche Bahn AG plant eine Learning Experience Plattform (LXP), auch als Lernerlebnisplattform bezeichnet, einzuführen. Diese wird der zentrale Zugang zum Lernen bei der Deutschen Bahn. Die Plattform schließt die Lücken zwischen verschiedenen analogen und digitalen Lernangeboten und kann digitale Lernangebote von Drittanbietern integrieren. Durch eine harmonisierte, zukunftsfähige IT wird ein nutzerzentriertes Lernerlebnis in einem neuen Lern-Ökosystem geschaffen, in dem die nutzergenerierte Bereitstellung und das Teilen von Inhalten genauso im Fokus steht wie ihr Konsum.
Bundesrepublik Deutschland
Lernen soll zum Leistungstreiber der Starken Schiene, dem strategischen Rahmen-Programm der Deutschen Bahn, werden – mit der Nutzung innovativer Lernformate, vereinfachten Lern-Prozessen, einer orchestrierten Zusammenarbeit, und gezielter Nutzung von moderner Technologie. Mit einer Learning Experience Platform als zentrales Eingangstor zum Lernen bei der Deutschen Bahn soll eine nutzerfreundliche, flexible und im State of the Art des Looks & Feel umgesetzte Lernerlebnisplattform implementiert werden. Für eine erfolgreiche Implementierung ist dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor, dass bestehende Lernangebot, und auch Drittanbieter-Lernangebote für alle bis zu 250.000 Bahner:innen durch die zentrale Plattform einfach zugänglich bereitgestellt werden, was einzelne Geschäftsfelder und Gesellschaften sowie Fachbereiche einschließt. Die Lernerlebnisplattform wird als zentrales Eingangstor mehrere Schnittstellen zu bestehenden und zukünftig zu integrierenden Systemen bedienen können. Zum einen soll die LXP direkt an das Haupt-Personalstammdatensystem angeschlossen werden, zudem sollen bereits bestehende LMS-Systeme sinnvoll integriert werden.
Der Rahmenvertrag kann nach Ablauf von 4 Jahren, bis zu 4 Mal jeweils um ein Jahr durch den Auftraggeber verlängert werden.
Siehe Ziffer III.1.3
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die das Thema IT Sicherheit betreffen, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Eine Veröffentlichung im Teilnahmewettbewerb ist daher nicht möglich. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe, wenn Sie nach der Durchführung des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsphase eingeladen wurden. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung (Anhang B7 Vertraulichkeit) erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1- 19 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
1. Erklärungen :
1. Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels
Masse abgelehnt worden ist.
2. Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu
einer solchen Eintragung führen kann.
4. Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes
eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5. Erklärung zur Sanktionsliste, Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften und EU-Blocking Verordnung.
6. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
7. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach
den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
8. Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention
9. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
10. Erklärung zu §§122-124 GWB
11. Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens
12. Erklärung zu schweren Verfehlungen
13. Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen
14. Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner
15. Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn
16. Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1-16 mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Anhang B3 Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
17. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate oder Auszug eines vergleichbaren Registers des Heimatlandes des Bieters
18. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages
19. Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 20 handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
20. Abgabe des vollständig ausgefüllten Dokuments Lieferantenselbstauskunft
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 21-23 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
21.) Der Bewerber setzt für das Projekt im Kontakt mit dem Auftraggeber Hauptansprechpartner ein, die eine Projektumsetzung in deutscher Sprache, Mindestniveau B2 gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates, gewährleisten. Nachweis nur bei nicht Muttersprachlern in Zertifikatsform erforderlich
22.) Der Bewerber ist in der Lage das Integrationsprojekt einer der dem vergabegegenstandentsprechende Leistung vorzunehmen und er verfügt über die Kompetenz und Fähigkeit die Kernfunktionen an der Plattform selbst weiterzuentwickeln (Releasemanagement). Der Nachweis muss durch ein Referenzprojekt erfolgen, in welchem die Umsetzung eines Integrationsprojekts und die kundenspezifische Weiterentwicklung selbständig durch den Bewerber durchgeführt wurden. Um diese Referenzen nachweisen zu können, ist eine Angabe in Anhang_B6-Referenzen erforderlich (siehe Anhang B6 -Referenzen, 1.2 Ausfüllhinweise).
23.) Der Bewerber setzt im Projekt jeweils einen fachlichen und technischen Experten mit mindestens 6 Monaten nachweisbarer Erfahrung am Produkt ein. Es muss ein Nachweis über die angeforderte Erfahrung der Projektbeteiligten (z.B. in Form eines Tätigkeitsnachweises oder Lebenslaufs) erfolgen.
Die Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit dienen dazu, dem Auftraggeber ein aussagekräftiges Bild des Bewerbers zu geben.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 24-26 handelt es sich um Anforderungen, die sich positiv in der Bewertung der Eignung niederschlagen (Nr.24-26) oder auch zum Ausschluss führen können (Nr.24). Nr. 24 ist damit ein Bewertungskriterium mit Mindestanforderung. Die genaue Bewertung ist abhängig vom Zielerreichungsgrad und kann der Anhang B5 Eignungsmatrix entnommen werden. Gibt der Bieter die geforderten Angaben, Dokumente und Erklärungen unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies unter Umständen zur Herabsetzung der Bewertung bzw. bei Eignungsnachweis Nr. 24 zum Ausschluss. Sofern mehr als 5 Teilnehmer alle zwingenden Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen Anbieter auf Grundlage der Bewertung der Eignungskriterien. Das genaue Bewertungsschema kann dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Dokument „Anhang B5 Eignungsmatrix“ entnommen werden.
24.) Der Bewerber verfügt über 4 abgeschlossene Kundenreferenzprojekte (mindestens ein Kundenreferenzprojekt in der EU), bei denen die erbrachten Leistungen mit diesem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die Kundenreferenzprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre sein (ausgehend vom Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). Mindestens ein Kundenreferenzprojekt in der EU muss nachgewiesen werden, um nicht ausgeschlossen zu werden. Mindestens ein abgeschlossenes Kundenreferenzprojekt umfasst einen Umfang von mindestens 20.000 Lizenzen. Um diese Referenzen nachweisen zu können, ist der Anhang_B6-Referenzen entsprechend auszufüllen. Hier sind die folgenden Projektdaten, sowie eine Managementsummary über maximal 3 Seiten je Projekt zu beschreiben.
Projektdaten:
- Kunde (Firma/Behörde)
- Sitz des Kunden
- Ansprechpartner Kunde
- Zeitraum Leistungserbringung
- Eingesetzte Produkte
Management Summary:
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung
- Angaben zur Auftragsgröße nach Art und Umfang
- Anzahl der am Auftrag beteiligten Mitarbeitenden
- Umsetzung von kundenspezifischen Corporate Design und Identity
- Integration von Lerninhalten
- Berücksichtigung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
- Anbindung relevanter Kundensysteme
- Angabe über den Anteil der Eigenleistungen im Auftrag
- Umsetzung des Integrationsprojekts und kundenspezifischer Weiterentwicklungen von Kernfunktionen
25.) Der Bewerber verfügt über ein eingeführtes Risiko-Management-System (RMS) entsprechend ISO 31000 oder vergleichbar. Entsprechende Prozesse sind vorhanden, dokumentiert und implementiert. Der Bewerber weist das Vorhandensein eines eigenen, durch Dritte (bspw. Zertifizierungsstelle) zertifiziertes Risiko-Management-System entsprechend ISO 31000 oder vergleichbar durch Vorlage des Zertifikats nach;
Oder aber der Bewerber legt alternativ dazu eine unterschriebene Eigenerklärung vor, in der er zusichert , dass seine dokumentierten und implementierten Prozesse den Anforderungen eines RMS entsprechen und dass sein RMS dem eines Risiko-Management-System gemäß ISO 31000 oder vergleichbar entspricht . Zusätzlich belegt er dies durch eine aussagekräftige Darstellung bzw. Beschreibung seiner Prozesse. Bitte begrenzen Sie diese Ausführungen auf maximal 2 DIN A4-Seiten bei einer Schriftgröße von 11 Punkt.
26.) Der Bewerber verfügt über ein eingeführtes Business Continuity Management (BCM) entsprechend ISO 22301 oder vergleichbar. Entsprechende Prozesse sind vorhanden, dokumentiert und implementiert. Der Bewerber weist das Vorhandensein eines eigenen, durch Dritte (bspw. Zertifizierungsstelle) zertifiziertes Business Continuity Management-Systems entsprechend ISO 22301:2012 oder vergleichbar durch Vorlage des Zertifikats nach;
Oder aber der Bewerber legt alternativ dazu er eine unterschriebene Eigenerklärung vor, in der er zusichert , dass seine dokumentierten und implementierten Prozesse den Anforderungen eines BCM entsprechen und dass sein BCM dem eines Business Continuity Management-Systems gemäß ISO 22301 oder vergleichbar entspricht. Zusätzlich belegt er dies durch eine aussagekräftige Darstellung bzw. Beschreibung seiner Prozesse. Bitte begrenzen Sie diese Ausführungen auf maximal 2 DIN A4-Seiten bei einer Schriftgröße von 11 Punkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.