Bauübenwachungsleistungen Bahn im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn Referenznummer der Bekanntmachung: RI-0015-22-0-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-port-authority.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauübenwachungsleistungen Bahn im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die örtliche Überwachung von Bautätigkeiten der Hafenbahn im Oberbau, Oberleitungsanlagen, 50 Hz-Anlagen und der Leit- und Sicherungstechnik
sowie SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase. Die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung umfassen - im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben - die neutrale und unabhängige Wahrnehmung der Interessen des Auftraggebers und diesen in organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht zu vertreten.
Es soll eine Rahmenvereinbarung mit vier Losen für die Bauüberwachung, voraussichtlicher Beginn 01.10.2022, geschlossen werden.
Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen maßnahmenbezogene Einzelbeauftragungen je Los erfolgen. Art und Umfang des jeweiligen Projekts und der zu erbringenden Leistungen
werden im Einzelfall mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Bauüberwacher Bahn - Fahrbahn
1. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher
Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Höhe oder Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
2. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben.
a. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
b. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Auswahl des Auftragnehmers mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Lieferantenmanagement der HPA.
3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte
Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.
4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
5. Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 50 Einzelaufträgen abgerufen.
Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.10.2022) für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Die maximale Vertragsdauer beträgt 8 Jahre. Für Aufträge, deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der Arbeiten.
Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Bei einer Vertragsverlängerung sind
Preisanpassungen möglich. Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für Ingenieurdienstleistungen (baubezogen)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert 12 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert II. Der Einheitspreis wird maximal gern, folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis = aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*1OO-1OO)/1OO
Bauüberwacher Bahn - E-Technik
Hamburg
1. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher
Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Höhe oder Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
2. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben.
a. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
b. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Auswahl des Auftragnehmers mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Lieferantenmanagement der HPA.
3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte
Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.
4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
5. Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 50 Einzelaufträgen abgerufen.
Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.10.2022) für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Die maximale Vertragsdauer beträgt 8 Jahre. Für Aufträge, deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der Arbeiten.
Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Bei einer Vertragsverlängerung sind
Preisanpassungen möglich. Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für Ingenieurdienstleistungen (baubezogen)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert 12 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert II. Der Einheitspreis wird maximal gern, folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis = aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*1OO-1OO)/1OO
Bauüberwacher Bahn - LST
Hamburg
1. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher
Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Höhe oder Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
2. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben.
a. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
b. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Auswahl des Auftragnehmers mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Lieferantenmanagement der HPA.
3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte
Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.
4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
5. Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 50 Einzelaufträgen abgerufen.
Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.10.2022) für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Die maximale Vertragsdauer beträgt 8 Jahre. Für Aufträge, deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der Arbeiten.
Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Bei einer Vertragsverlängerung sind
Preisanpassungen möglich. Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für Ingenieurdienstleistungen (baubezogen)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert 12 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert II. Der Einheitspreis wird maximal gern, folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis = aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*1OO-1OO)/1OO
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator - SiGeKo
Hamburg
1. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher
Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Höhe oder Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
2. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben.
a. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
b. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Auswahl des Auftragnehmers mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Lieferantenmanagement der HPA.
3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte
Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.
4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
5. Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 50 Einzelaufträgen abgerufen.
Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.10.2022) für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Die maximale Vertragsdauer beträgt 8 Jahre. Für Aufträge, deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der Arbeiten.
Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Bei einer Vertragsverlängerung sind
Preisanpassungen möglich. Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für Ingenieurdienstleistungen (baubezogen)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert 12 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert II. Der Einheitspreis wird maximal gern, folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis = aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*1OO-1OO)/1OO
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwacher Bahn Fahrbahn
Ort: Klein Berßen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwacher Bahn Fahrbahn
Ort: Seevetal
NUTS-Code: DE933 Harburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwacher Bahn - Fahrbahn
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwacher Bahn E-Technik
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwacher Bahn - E-Technik
Ort: Klein Berßen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwacher Bahn - LST
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwacher Bahn - LST
Ort: Klein Berßen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator - SiGeKo
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator - SiGeKo
Ort: Seevetal
NUTS-Code: DE933 Harburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator - SiGeKo
Ort: Klein Berßen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Gemäß § 135 GWB 2016