Gastronomie Food Court und Ankunft 2022
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gastronomie Food Court und Ankunft 2022
Gegenstand des Konzessionsvergabeverfahrens ist die gastronomische Bewirtschaftung von drei Gastronomieflächen (E0.1291; E2_.3222*-3224;E2_.3221) am Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Die Gastronomieflächen E0.1291 und E2_.3222*-3224 sollen jeweils mit einem Burger-Fast-Food-Konzept und die Fläche E2_.3221 mit einem Healthy-Food-Konzept besetzt werden.
Burger Konzept (Fast Food) - Ebene 0 (Landseite, Ankunft)
Flughafen Berlin Brandenburg, 12529 Schönefeld
Die Gastronomiefläche E0.1291 befindet sich auf der Ebene 0 (Landseite, Ankunft) und soll mit einem Burger-Fast-Food-Konzept besetzt werden. Die Restaurantfläche umfasst ca. 239 m² zzgl. einer Bestuhlungsfläche auf der Verkehrsfläche der Ebene E0 von 2x20 m². Zum Mietgegenstand gehört weiterhin eine Lagerfläche im 2. Untergeschoss (U2_.1234.04). Diese umfasst ca. 121 m² (inkl. 1x Kühl- und 1x Tiefkühlzelle). Der Fokus des gesuchten Burger-Fast-Food-Konzepts soll insbesondere auf Schnelligkeit durch Prozessorientierung und Standardisierung, Mengenskalierung sowie einem breiten Abdecken eines gastronomischen Angebots im Einstiegspreissegment liegen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Leistung
Burger Konzept (Fast Food) - Ebene 2 (Luftseite, Food Court, Abflug)
Flughafen Berlin Brandenburg, 12529 Schönefeld
Die Gastronomiefläche E2_.3222*-3224 befindet sich auf der Ebene 2 (Luftseite, Food Court, Abflug) und soll mit einem Burger-Fast-Food-Konzept besetzt werden. Die Restaurantfläche umfasst ca. 257 m² (inkl. Lagerfläche mit 1x Kühl- und 1x Tiefkühlzelle) zzgl. einer Bestuhlungsfläche (E_.1207) von ca. 176 m². Der Fokus des gesuchten Burger-Fast-Food-Konzepts soll insbesondere auf Schnelligkeit durch Prozessorientierung und Standardisierung, Mengenskalierung sowie einem breiten Abdecken eines gastronomischen Angebots im Einstiegspreissegment liegen. Auf der Mietfläche ist die Installation und der Betrieb eines zusätzlichen Cafés möglich. Dieses kann entweder direkt der Marke des Burger-Konzeptes zugehörig sein oder als ‚Shop in Shop‘ unter einer separaten Caféhauskette betrieben werden.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Leistung
Healthy Food Konzept - Ebene 2 (Luftseite, Food Court, Abflug)
Flughafen Berlin Brandenburg, 12529 Schönefeld
Die Gastronomiefläche E2_.3221 befindet sich auf der Ebene 2 (Luftseite, Food Court, Abflug) und soll mit einem Healthy-Food-Konzept besetzt werden. Die Restaurantfläche umfasst ca. 74 m² (inkl. 1x Kühl- und 1x Tiefkühlzelle) zzgl. einer Bestuhlungsfläche (E_.1123) von ca. 43 m². Zum Mietgegenstand gehört weiterhin eine Lagerfläche im 2. Untergeschoss (U2_.1313_02). Diese umfasst ca. 36 m² (inkl. 1x Kühl- und 1x Tiefkühlzelle). Der Fokus des gesuchten Healthy-Food-Konzepts soll insbesondere auf Schnelligkeit durch Prozessorientierung und Standardisierung, Mengenskalierung sowie einem separaten Grab&Go Bereich liegen. Das Thema Healthy Food ist seit einigen Jahren sehr präsent. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Fitness-, Lifestyle- und Gesundheitsgedanken spielt eine ausgewogene und gesunde Ernährung eine immer wichtigere Rolle. Dabei schließen sich Regionalität, Nachhaltigkeit, Geschmack und gemäßigter Kaloriengehalt nicht aus. Vielmehr versucht gesundes Fast Food eine Brücke zwischen den verschiedenen Ansprüchen zu schlagen. Ernährungskonzepte wie z.B. Low Carb, Paleo, vegan oder vegetarisch sollen das gesuchte Healty-Food-Konzept abbilden. Dabei sollen Speisen wie z.B. Bowls, Salate, Wraps, Superfoods, Suppen, Sweets & Healthy Sweets enthalten sein. Aber auch Getränke wie z.B. Smoothies, Säfte, Vitaminshots, frische Tees & Kaffee sollen ihre Berücksichtigung finden.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Leistung
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich vorliegend um ein zweistufiges Verhandlungsverfahren nach der KonzVgV, welches elektronisch über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt wurde. Da Verfahren nach der KonzVgV derzeit auf dem Vergabemarktplatz von DTVP noch nicht abgebildet werden können, wurde das Verfahren dort nach "Sonstiger Verfahrensordnung" angelegt. Es wird an dieser Stelle klargestellt, dass es sich um ein zweistufiges Verhandlungsverfahren nach der KonzVgV handelt.
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Burger Konzept (Fast Food) - Ebene 0 (Landseite, Ankunft)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60600
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Burger Konzept (Fast Food) - Ebene 2 (Luftseite, Food Court, Abflug)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60600
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Healthy Food Konzept - Ebene 2 (Luftseite, Food Court, Abflug)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um ein zweistufiges Verhandlungsverfahren nach der KonzVgV, welches elektronisch über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt wird. Da Verfahren nach der KonzVgV derzeit auf dem Vergabemarktplatz von DTVP noch nicht abgebildet werden können, wurde das Verfahren dort nach "Sonstiger Verfahrensordnung" angelegt. Es wird an dieser Stelle klargestellt, dass es sich um ein zweistufiges Verhandlungsverfahren nach der KonzVgV handelt.
Zu Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung und zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen: Bei den angegeben Werten handelt es sich nicht um die tatsächlichen Werte. Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.