Abbruch, Sinstorfer Weg 40 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 058-22 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch, Sinstorfer Weg 40
Der Standort Sinstorfer Weg hat in der Vergangenheit die Stadtteilschule Lessingschule beheimatet. Ein Teil des Bestands wurde erhalten, um im Sommer 2020 bereits zwei Züge der Grundschule und Vorschule Sinstorfer Weg unterzubringen. In der Zwischenzeit wurde bereits ein Neubau für die Unterbringung der Klassen hergestellt, sodass die nun leerstehenden Gebäude abgerissen werden sollen. Ein Teil des Bestands bleibt erhalten.
Der Abbruch beinhaltet eine vorgezogene abbruchgerechte Schadstoffsanierung und weist eine Gesamtgebäudefläche von gut 1.000m² auf. Zusätzlich soll über die drei Gebäude hinaus eine teerhaltige Asphaltfläche, die bislang als Schulhof diente, sowie diverse Stützwände abgebrochen und ein Großteil der Laubengänge, die die Gebäude miteinander verbunden haben, demontiert und entsorgt werden.
Der Abbruchsbeginn ist für Juli 2022 geplant. Das Grundstück weist einen besonderen Baumbestand auf, der geschützt werden muss. Zum Teil müssen hier auch Fällarbeiten stattfinden, um die Zuwegung, als auch den Abbruch gewährleisten zu können. Die Baustelle ist über den Sinstorfer Weg unter Berücksichtigung des Schulbetriebs anfahrbar.
Sinstorfer Weg, 21077 Hamburg
Geb. 3 230 m²
Geb. 5 710 m²
Geb. 18 68 m²
Laubengänge 500m²
Schulhof 850 m²
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Beauftragung bis November 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch, Sinstorfer Weg 40
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]