Blücher-Kaserne - Bauunterhalt - Liefern und Aufstellen von Bürocontainern - Vergabe 1434/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 1434/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Blücher-Kaserne - Bauunterhalt - Liefern und Aufstellen von Bürocontainern - Vergabe 1434/2022
Blücher-Kaserne - Bauunterhalt - Elektroseitige Ertüchtigung von mehreren Bürogebäuden
Liefern und Aufstellen von Bürocontainern
Sakrower Landstr. 100
D-14089 Berlin
- Liefern und Aufstellen von Bürocontainern Abmessungen ca. 2,45 x 6,04 m, 16 St
- Liefern und Aufstellen von Bürocontainern Abmessungen ca. 3,00 x 6,04 m, 2 St
- Liefern und Aufstellen von Technikcontainern Abmessungen ca. 2,45 x 6,04 m, 2 St
- Liefern und Aufstellen von Lagercontainern Abmessungen ca. 2,45 x 6,04 m, 4 St
- Liefern und Aufstellen von Flurcontainern Abmessungen ca. 2,45x3,00 m/4,90/7,35, 6 St
Ausführungsbeginn: 04/2023
Ausführungsende: 12/2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei:
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Weitere Eignungsnachweise, mit dem Angebot einzureichen:
VgV § 46 Abs. 3 Nr. 3 - Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. 1
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende: 16.09.2022
„Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen“.
Achtung:
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z.B. um Teilnahmeanträge bzw.Angebote abzugeben, müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen. Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Seit dem 01.01.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist
gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen
von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.