Leasing Client Hardware Referenznummer der Bekanntmachung: 2200071-125-0-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing Client Hardware
Lieferung/Leasing nachfolgender Hardware:
230 x Windows-Tablet mit ansteckbarer Tastatur (Geräteklasse: 2-in-1 / Detachable)
200 x Docking Station / Port Replikator
optional: 20 x Windows-Tablet mit ansteckbarer Tastatur (Geräteklasse: 2-in-1 / Detachable) und kompatiblem Stift
Die zu beschaffenden Geräte sollen über einen Zeitraum von drei Jahren geleast werden. In den Leasingraten sind alle Kosten hinsichtlich Lieferung, Bereitstellung, Versicherung der Geräte gegen Diebstahl und Beschädigung sowie Abholung und Rücknahme enthalten.
Lieferung/Leasing nachfolgender Hardware:
230 x Windows-Tablet mit ansteckbarer Tastatur (Geräteklasse: 2-in-1 / Detachable)
200 x Docking Station / Port Replikator
optional: 20 x Windows-Tablet mit ansteckbarer Tastatur (Geräteklasse: 2-in-1 / Detachable) und kompatiblem Stift
Die zu beschaffenden Geräte sollen über einen Zeitraum von drei Jahren geleast werden. In den Leasingraten sind alle Kosten hinsichtlich Lieferung, Bereitstellung, Versicherung der Geräte gegen Diebstahl und Beschädigung sowie Abholung und Rücknahme enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leasing Client Hardware
Ort: Weingarten
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6W6D56
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens bis zu der in der Bekanntmachung gesetzten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Setzt sich die Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem sie die Informations- und Wartepflicht missachtet oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.