Bildungscampus Dresdener Straße - Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-22-BCDS

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.immobilien.bremen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DDMRTB9/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ghb-recht.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DDMRTB9
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bildungscampus Dresdener Straße - Generalplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-22-BCDS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bildungscampus Dresdener Str. - Generalplanung

Generalplanungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 aus den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI und Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI bzgl. Anlagengruppen 1-8 (Anlagengruppe 6 hierbei nur bzgl. Aufzug und Anlagengruppe 7 nur bzgl. Küchenplanung) sowie der Leistungsphasen 1-6 aus dem Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI

Bauliche Aspekte:

Die Liegenschaft der zukünftigen Ganztagsschule am Weidedamm liegt im Bremer Ortsteil Findorff in unmittelbarer Nähe des Bürgerparks und ist baulich mit dem Landesinstitut für Schule (LIS) verbunden.

Die jetzige Grundschule umfasst einen Altbaubestand aus den 1967er Jahren, nebst einer baulichen Erweiterung aus 2010/2011 mit Sportbereich.

Für den zu beplanenden Bereich wurde eine Voruntersuchung erstellt, die die städtebaulichen Voraussetzungen überprüft hat. Die Lage und Relevanz dieser Aussage ist im Zuge des Vorentwurfs zu verifizieren. In diesem Rahmen wird ein Gestaltungsgremium der Stadtplanung in den Vorabstimmungen zur Entscheidungsunterlage-Bau für den hochbaulichen Bereich und die Freianlagen unterstützend und zur Beratung zur Seite gestellt.

Der geplante räumliche Umbau des Bestandsgebäudes umfasst das Bestandsgebäude aus dem Jahr 1967 und basiert auf einer Raumzuordnung im Rahmen einer Phase 0. Die städtebauliche Unterlage der Bestandsaufnahme wird den Teilnehmern des abschließenden Verhandlungsgesprächs zur Verfügung gestellt.

Gemäß den Vorgaben des Klimaschutzes und den energetischen Anforderungen an den Neubau von Gebäuden des Landes und der Stadt Bremen ist die Maßnahme als Effizienzhaus Plus Standard (die Gebäude erzeugen mehr Energie als sie für ihren Betrieb benötigen) als Mindeststandard für den Neubau landeseigener und städtischer Gebäude mit Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien in Passivhausstandard umzusetzen; in der Regel mit Wärmepumpen nebst Vollbelegung der (geeigneten) Dachflächen mit PV-Anlagen, unabhängig von der Stromnutzung und Wirtschaftlichkeit. Ein Anschluss an das Fernwärmenetz ist zur Zeit nicht vorgesehen. Derzeit werden die einzelnen Gebäude der Liegenschaft über die Heizzentrale des LIS versorgt. Für den Neubau ist zu prüfen, ob ein Anschluss an diese Heizzentrale möglich ist oder ob der Neubau autark betrieben werden kann/muss.

Gemäß bisherigen Planungsvorbereitungen wird das Bauvorhaben in mehreren Bauabschnitten durchgeführt:

A) Das vorhandene Horthaus wird bauseitig abgerissen.

B) Der Neubau wird erstellt, ein Teil der Freianlagen (Kitabereich) wird fertiggestellt. Ein Teilbereich der Außenfläche Schule wird erstellt.

C) Der Umbau im Bestandsgebäude wird durchgeführt.

D) Der Mobilbau wird bauseitig zurückgebaut, der Schulbereich der Freianlagen wird fertiggestellt.

Die Planung ist nach Abschluss des VgV-Verfahrens zu beginnen und beinhaltet vorerst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 nach § 34, § 39, § 51 und § 55 der HOAI. Eine gestufte Beauftragung ist gemäß Vertrag vorgesehen.

Nach aktuellem Stand sind die Leistungen des Stufenvertrages - bei voller Erbringung aller Leistungsbilder bis Leistungsphase 8 - bis Ende 2027 zu erbringen. Die Objektbetreuung (Leistungsphase 9) wird anschließend erbracht.

Die Kostenannahmen sind im Zuge der Bearbeitung zu erstellen. Im Zuge der Bedarfsplanung wurden anhand von Flächenstandardwerten folgende bisherige Bruttohöhen mit Zeitpunkt 2021 ermittelt:

Kostengruppe 200 ca. 0,2 Mio.EUR

Kostengruppe 300: Neubau ca. 6,6 Mio.EUR, Umbau ca. 0,6 Mio.EUR

Kostengruppe 400: Neubau ca. 2,4 Mio.EUR, Umbau ca. 0,2 Mio.EUR

Kostengruppe 500 ca. 1,4 Mio.EUR

(Fortführung der Beschreibung unter II.2.4)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

(zu allgemeiner Beschreibung und baulichen Aspekten siehe I.2.4)

Pädagogische Anforderungen:

Am Standort soll ein Neubau für die Erweiterung der Grundschule mit Kinder- und Familienzentrum (KuFZ) und der Umbau der vorhandenen Grundschule am Weidedamm erfolgen. Beide Bereiche sollen autark geplant und in zeitlicher Reihenfolge umgesetzt werden und während des laufenden Schul- und Kitabetriebs einen störungsfreien Betrieb in den jeweiligen Bauabschnitten gewährleisten.

Der Neubau soll das 6gruppige KuFZ und die Erweiterung der Grundschule zur Dreizügigkeit als gebundene Ganztagsschule beinhalten. Der Schulbereich wird sich in drei Bereiche abbilden. Ein Anteil im Neubau, sowie zwei Bereiche im Bestandsgebäude. Es müssen jeweils ein Eingangsbereich für das KuFZ und für die Schule als Bedarf geplant werden.

Als Gemeinschaftsflächen im Neubau sind vorgesehen:

Eine gemeinsame Produktionsküche für bis zu 420 Essen (300 Schule, 120 KuFZ). Die Verteilung der Speisen erfolgt in den jeweiligen Nutzungseinheiten.

Begegnungsflächen und -räume der beiden Nutzungen mit Organisation/Verwaltung der Räume durch die Schule. Gemeinsame Technikräume, allgemeine Sanitärräume, Besuchertoiletten, Aufzug sowie weitere Räumlichkeiten aus dem Planungsprozess.

Lernprinzipien Schule:

Die Grundschule Am Weidedamm wird im Zuge der Weiterentwicklung ihres Schulprofils, analog mit der Erweiterung auf die Dreizügigkeit und der perspektivischen Überführung in den gebundenen Ganztag, ein (Lern-)Prinzip umsetzen, das idealerweise in clusterartig angeordneten Klassenräumen umzusetzen ist. Der Unterricht und die Betreuung im Ganztag wird durch multiprofessionelles pädagogisches Personal durchgeführt. Gem. Leitfaden Schulbau Bremen soll die Umsetzung der 3-Zügigkeit in Clustern als "Lernatelier" umgesetzt werden.

Die Grundschule soll nach der Erweiterung weiter ein Ort vertrauensvoller Atmosphäre, der Geborgenheit, aber auch der klaren Orientierung bleiben. Architektonisch soll das bereits umgesetzte Konzept des bestehenden "B-Traktes" in Materialität und Transparenz fortgeführt werden.

Im Neubau sollen 2 weitere Cluster entstehen, je Etage ein Cluster mit jeweils 4 Klassen. Hier sollen auch die fehlenden Fachräume Kreativ (Werken/Kunst/Handarbeiten) und Musik inkl. Lehrmittelräume hierfür verortet werden. Ebenso soll hier der Speiseraum und Küchenbereich zentral angeordnet werden.

Im vorhandenen Gebäudeteil "A-Trakt" (ehemals LIS) soll die Verwaltung mit der Schulleitung, Besprechungsräumen und dem Lehrerzimmer/Konferenzraum im EG platziert werden. Den einzelnen Lern-Clustern soll jeweils ein Teamstützpunkt mit jeweils 4 Lehrerarbeitsplätzen direkt zugeordnet werden. Weitere Räume für die freie Beschäftigung z.B. als Ruhe- und Rückzugbereiche für Schüler*innen und Lehrer*innen sollen möglichst sowohl im Bestandsgebäude als auch im Neubau berücksichtigt werden.

KuFZ:

Das Kinder- und Familienzentrum soll ein Ort der Geborgenheit, des Wohlfühlens, aber auch der guten Orientierung werden. Architektonisch soll ein kindgerechter Ort mit Übersichtlichkeit, Durchlässigkeit/Transparenz, kurzen Wegen, aber kein "Riesen-Komplex" entstehen. Das KuFZ soll nicht höher als zweigeschossig werden. Die 3 Krippen-Gruppen U3 sollen im Erdgeschoss, 3 Gruppen Ü3 im Obergeschoss angeordnet werden. Die Verwaltung und Beratungsräume sollen für Eltern / Familien leicht auffindbar angeordnet werden, ein Elterncafé möglichst in Nähe des Einganges. Bei den Außenräumen sollen die Verkehrswege am und zum Standort klare Orientierung schaffen. Die Außenräume sollen für die Gruppen auf kurzem Wege erreichbar sein, die Bereiche von U3 und Ü3 sollen voneinander getrennt angeordnet werden, aber miteinander betreubar sein. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Bring- und Abholsituation an der Dresdener Straße zu legen.

Außenraumplanung:

Beide Nutzungen bedürfen einer schlüssigen abgestimmten Außenraumplanung, insbesondere zur Definition der Übergänge zueinander. Das KUFZ benötigt an diesem Standort eine autarke in sich geschlossene Fläche bis zu 1.200 m² bei einer KuFZ Belegung von max. 120 Plätzen. Weiterhin bedarf es einer baulichen oder optischen Verbindung zwischen Bestandsgebäude der GS und dem Neubau. Die bestehende Feuerwehrzufahrt von der Dresdener Straße auf dieser Liegenschaft soll in der Außenraumplanung in Bezug auf Anordnung der Gebäudezugänge, Feuerwehreinsatzplanung und einer möglichen Bespielbarkeit überprüft werden. Derzeit ist ein starkes Defizit an Fahrrad-Stellplätzen vorhanden. Da das Pädagogische Konzept den Schwerpunkt Natur weiterhin vorsieht, sollte der Schulgarten in der Außenraumgestaltung weiterhin eingeplant werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Wenn der Auftraggeber auch die Leistungsphase 9 zu den jeweiligen Fachdisziplinen abruft, verlängert sich der Vertrag um die Dauer der Nacherfüllungsfristen der Unternehmen, also um ca. 48 Monate.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

In die Auswahl der zur Verhandlung zugelassenen Bewerber kommt, wer den Teilnahmeantrag (vergl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat (die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers). Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (diese ist im Teilnahmeheft enthalten und erläutert) bewertet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die max. 4 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Mindestanzahl von 3 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder es mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung mit einer anfänglichen Festbeauftragung der Leistungen in den Leistungsphasen 1 und 2 nach den vertraglich in Bezug genommenen Leistungsbildern der HOAI.

Anschließende Leistungen hängen von einem diesbezüglichen Abruf durch den Auftraggeber ab.

Nach jetzigem Stand vorgesehen sind folgende Leistungsstufen: Stufe 1 = LP 1 und 2; Stufe 2 = LP 3; Stufe 3 = LP 4; Stufe 4 = LP 5, Stufe 5 = LP 6 und 7; Stufe 6 = LP 8; Stufe 7 = LP 9.

Die endgültige Aufteilung hängt von den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ab.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die in Ziff.III.1.1 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeheft (vgl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Dort finden sich zugleich nähere Angaben zu den geforderten Nachweisen/Erklärungen. Betreffend Befähigung zur Berufsausübung und weiterer zulässiger Eignungsvoraussetzungen, die nicht Ziff. II.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntmachung betreffen, werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:

1. allgemeine Angaben des Bewerbers (Vordruck: siehe Teilnahmeheft)

2. Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck: siehe Teilnahmeheft)

3. Eigenerklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV.

4. Eignungsnachweise betreffend die fachliche Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder): hier der für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen Führungskräfte, z. B. durch Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen über die fachliche Eignung/Qualifikationen.

5. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB.

6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB

7. Eigenerklärung zu aktuellen Russland-Sanktionen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die in Ziff.III.1.2 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeheft (vgl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Dort finden sich zugleich nähere Angaben zu den geforderten Nachweisen/Erklärungen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeheft geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Betreffend wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:

1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr; bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) und die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Versicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden mit einer Maximierung der Ersatzleistung in Höhe von mindestens dem Zweifachen der Versicherungssumme im Versicherungsjahr abzuschließen.

2. Spezifische Jahresnettohonorarumsätze für die jeweiligen Fachdisziplinen (Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung bzgl. Anlagengruppen 1-3 und 8, bzgl. Anlagengruppen 4, 5, bzgl. Anlagengruppe 6 - Aufzüge und bzgl. Anlagengruppe 7 - Küchentechnik) für die Jahre 2019, 2020 und 2021.

Gefordert wird hierzu: Die Eigenerklärung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 über die jeweiligen spezifischen Jahresnettohonorarumsätze.

Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft, dort: Kriterium Nr. 8 und "Wertungsmatrix" (vgl. dazu auch Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung).

MINDESTSTANDARD:

- für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume): [Betrag gelöscht] EUR

- für Leistungen nach §§ 38 ff. HOAI (Objektplanung Freianlagen): [Betrag gelöscht] EUR

- für Leistungen nach §§ 49 ff. HOAI (Fachplanung Tragwerksplanung): [Betrag gelöscht] EUR

- für Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung):

- bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8: [Betrag gelöscht] EUR (Summe)

- bzgl. Anlagengruppen 4, 5: [Betrag gelöscht] EUR (Summe)

- bzgl. Anlagengruppe 7 - Küchentechnik: [Betrag gelöscht] EUR

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Ja, s.o. bei 2. und Teilnahmeheft

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die in Ziff.III.1.3 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeheft (vgl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Dort finden sich zugleich nähere Angaben zu den geforderten Nachweisen/Erklärungen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeheft geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Betreffend technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:

1. Eigenerklärung, ob und ggf. in welchem Umfang auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen, Subunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird (siehe auch § 36 VgV).

2. Anzahl der beschäftigten technischen Fachkräfte in den Jahren 2019, 2020 und 2021

Gefordert wird hierzu: Die Eigenerklärung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten technischen Fachkräfte inkl. Führungskräfte - jeweils: ohne freie Mitarbeiter. Bzgl. Objektplanung (Gebäude/Innenräume, Freianlagen): Mitarbeiter mit Ausbildung Dipl.-Ing. (auch FH) oder gleichwertiger Ausbildung (Bachelor-Abschluss gilt als gleichwertig). Für Fachplanung (Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung): Mitarbeiter mit Ausbildung Dipl.-Ing. (auch FH) oder gleichwertiger (Fach-)Hochschulausbildung (Bachelor-Abschluss gilt als gleichwertig) sowie Mitarbeiter mit bestandener Meisterprüfung in einem technischen Beruf oder staatl. gepr. Techniker. .

Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft, dort: Kriterium Nr. 10 und "Wertungsmatrix" (vgl. dazu auch Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung).

MINDESTSTANDARD:

(MA = Mitarbeiter)

- für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume): 2 MA

- für Leistungen nach §§ 38 ff. HOAI (Objektplanung Freianlagen): 1 MA

- für Leistungen nach §§ 49 ff. HOAI (Fachplanung Tragwerksplanung): 1 MA

- für Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung):

- bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8: 2 MA

- bzgl. Anlagengruppen 4, 5: 1 MA

- (bzgl. AnlGr 6 ist keine eigene Erklärung erforderlich)

- bzgl. Anlagengruppe 7 - Küchentechnik: 1 MA

3. "Referenzprojekte allgemein" in den Jahren 2017 bis einschl. 2021

Gefordert wird hierzu: Referenzliste Bewerber für Referenzprojekte (max. 4 Gesamtreferenzen, siehe hierzu Teilnahmeheft bei Kriterium 11) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Diese muss erkennbar für jedes Referenzprojekt enthalten:

a) für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume) sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:

- Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI eigenverantwortlich erbracht

- für einen öffentlichen Auftraggeber (gem. § 99 GWB)

- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 33 ff. HOAI

- zur Errichtung (Neubau, Erweiterung, oder Umbau) einer Bildungseinrichtung (ausschließlich: Grundschule, weiterführende Schule, Berufsschule, Bildungszentrum, Hochschule, Universität oder Akademie) oder Kindertagesstätte

- Bearbeitung ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen oder spätestens bis 30.06.2021 begonnen

- Baukosten gem. Kostenberechnung (Euro (netto)) für KG 300 + 400 mind. [Betrag gelöscht] EUR netto

b) für Leistungen nach §§ 38 ff. HOAI (Objektplanung Freianlagen) sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:

- Objektplanung Freianlagen nach §§ 38 ff. HOAI eigenverantwortlich erbracht

- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 38 ff. HOAI

- zur Errichtung (Neubau, Erweiterung, Umbau oder Sanierung) einer Bildungseinrichtung (ausschließlich: Grundschule, weiterführende Schule) oder Kindertagesstätte, inkl. Spielanlagen

- Bearbeitung ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen oder spätestens bis 30.06.2021 begonnen

- Baukosten gem. Kostenberechnung (Euro (netto)) für KG 500 mind. [Betrag gelöscht] EUR netto

c) für Leistungen nach §§ 49 ff. HOAI (Fachplanung Tragwerksplanung) sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:

- Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI eigenverantwortlich erbracht

- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-6 zu §§ 49 ff. HOAI

- zur Errichtung eines Gebäudes mit einem Tragwerk von mind. durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone III oder höher gem. Anlage 14.2 zur HOAI 2020) und mit Pfahlgründung

- Bearbeitung ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 6 bereits abgeschlossen oder spätestens bis 30.06.2021 begonnen

- Baukosten gem. Kostenberechnung (Euro (netto)) für KG 300 mind. [Betrag gelöscht] EUR netto

d) für Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8 sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:

- Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8 eigenverantwortlich erbracht

- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI

- Bearbeitung ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen oder spätestens bis 30.06.2021 begonnen

- Baukosten gem. Kostenberechnung (Euro (netto)) für KG 400 bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8 mind. [Betrag gelöscht] EUR netto

e) für Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppen 4, 5 sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:

- Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI bzgl. Anlagengruppen 4, 5 eigenverantwortlich erbracht

- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI

- Bearbeitung ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen oder spätestens bis 30.06.2021 begonnen

- Baukosten gem. Kostenberechnung (Euro (netto)) für KG 400 bzgl. Anlagengruppen 4, 5 mind. [Betrag gelöscht] EUR netto

f) für Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppe 6 (nur bzgl. Aufzüge) sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:

- Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI bzgl. Anlagengruppe 6 (Aufzüge)

eigenverantwortlich erbracht

- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI

- Bearbeitung ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen

oder spätestens bis 30.06.2021 begonnen

- Baukosten gem. Kostenberechnung (Euro (netto)) für KG 461 mind. [Betrag gelöscht] EUR netto

g) für Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppe 7 - Küchentechnik - sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:

- Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI bzgl. Anlagengruppe 7 - Küchentechnik eigenverantwortlich erbracht

- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI

- zur Errichtung einer Produktionsküche für mind. 250 Mittagessen pro Tag

- Bearbeitung ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen oder spätestens bis 30.06.2021 begonnen

anzugeben sind bei a)-g) hierbei jeweils auch

- der Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Email, Telefonnummer)

- der Ort des Bauvorhabens

Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft, dort: Kriterium Nr. 11 und "Wertungsmatrix" (vgl. dazu auch Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung).

MINDESTSTANDARD: 1 Gesamtreferenz (Anforderungen a-g erfüllt, Details zur möglichen Kombination aus verschiedenen Projekten siehe Teilnahmeheft bei Kriterium 11). Kann der Bewerber keine passende Referenz vorweisen, führt dies zum Ausschluss

4. "Referenzprojekte Energetische Anforderungen" in den Jahren 2017 bis einschl. 2021

Gefordert wird hierzu: Referenzliste Bewerber für Referenzprojekte (max. 2 Referenzen pro Fachdisziplin, siehe hierzu Teilnahmeheft bei Kriterium 12) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Diese muss erkennbar für jedes Referenzprojekt Angaben zu folgenden Umständen enthalten:

Bzgl. Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume)

- ob Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI eigenverantwortlich erbracht

- ob bereits erbrachte Leistungsphasen hierbei mind. LP 2-8 zu §§ 33 ff. HOAI, wobei die LP 8 nicht früher als 2017 abgeschlossen worden sein darf

- ob zur Errichtung eines Gebäudes in Passivhausbauweise (nicht zwingend zertifiziert) oder vergleichbarer energetischer Qualität (Unterschreitung des Höchstwerts des Jahresprimärenergiebedarfs gem. für die Referenz einschlägiger EnEV um mind. 30 %)

- ob Erbringung für ein Nichtwohngebäude

- ob öffentlicher Auftrag (öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB)

Bzgl. Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8

- ob Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8 eigenverantwortlich erbracht

- ob bereits erbrachte Leistungsphasen hierbei mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI, wobei die LP 8 nicht früher als 2017 abgeschlossen worden sein darf

- ob zur Neuinstallation einer Wärmepumpe mit mind. 25 kW Leistung in ein bestehendes oder neues Gebäude

- ob Erbringung für ein Nichtwohngebäude

- ob öffentlicher Auftrag (öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB)

Bzgl. Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppen 4, 5

- ob Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI bzgl. Anlagengruppen 4, 5 eigenverantwortlich erbracht

- ob bereits erbrachte Leistungsphasen hierbei mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI, wobei die LP 8 nicht früher als 2017 abgeschlossen worden sein darf

- ob zur Neuinstallation einer Photovoltaikanlage mit mind. 30 kW Leistung in ein bestehendes oder neues Gebäude

- ob Erbringung für ein Nichtwohngebäude

- ob öffentlicher Auftrag (öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Ja, s.o bei 2. und 3. und Teilnahmeheft

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/09/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Dieser Bekanntmachung liegen als Anlagen das Teilnahmeheft (inkl. näheren Ausführungen zu Eignungskriterien und deren Wertung) und die vorgesehenen Zuschlagskriterien inkl. Unterkriterien und diesbezüglicher Gewichtung bei.

2. Das ausgefüllte Teilnahmeheft mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Nach Registrierung kann der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen als eine Gesamtdatei im PDF-Format hochgeladen werden.

3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bewerbergemeinschaft(en) ist. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen.

4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen, die sich mit dem vorgegebenen Teilnahmeheft (Anlage zu dieser Bekanntmachung) bewerben. Es gelten die im Teilnahmeheft genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben einen Teilnahmeantrag mit allen Angaben gemeinsam ab. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Teilnahmeheft und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig.

5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Richtigkeit der abgegebenen Eigenerklärungen nachweisen zu lassen.

6. Die Laufzeitangabe unter Ziff. II.2.7 betrifft nur die grob geschätzte Laufzeit für die Leistungsphasen 1 bis 8.

7. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.

8. Das Fehlen geforderter Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen.

9. Bewerber, die sich wegen der Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten ist von ihnen zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell und vollständig sein müssen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4DDMRTB9

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

a)

Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.

b)

Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

c)

Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/08/2022