Graffitientfernung an öffentlichen Gebäuden und Flächen in der Freien und Hansestadt Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022000599
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Graffitientfernung an öffentlichen Gebäuden und Flächen in der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der Graffitientfernung sowie auf Anforderung das Aufbringen von Anti-Graffiti-Systemen (AGS) an öffentlichen Gebäuden (Schul-, Dienst- und Hochschulgebäuden) und öffentlichen Flächen der FHH (ausgenommen Insel Neuwerk) für die Zeit vom 01.01.2023 bis max. zum 31.12.2026.
Bereich Hamburg Mitte
Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 1 der Höchstwert 400.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 1.
Automatische Verlängerung um je ein Jahr bis max. 31.12.2026, wenn nicht 6 Monate vorher gekündigt wird
Bereich Hamburg Altona und Eimsbüttel
Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 2 der Höchstwert 534.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 2.
Automatische Verlängerung um je ein Jahr bis max. 31.12.2026, wenn nicht 6 Monate vorher gekündigt wird
Bereich Hamburg Bergedorf
Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 3 der Höchstwert 59.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 3.
Automatische Verlängerung um je ein Jahr bis max. 31.12.2026, wenn nicht 6 Monate vorher gekündigt wird
Bereich Hamburg Nord und Wandsbek
Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 4 der Höchstwert 480.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 4.
Automatische Verlängerung um je ein Jahr bis max. 31.12.2026, wenn nicht 6 Monate vorher gekündigt wird
Bereich Hamburg Süd
Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 5 der Höchstwert 162.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 5.
Automatische Verlängerung um je ein Jahr bis max. 31.12.2026, wenn nicht 6 Monate vorher gekündigt wird
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen
bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Bitte beachten Sie bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern auch die Hinweise zu einzureichenden
Unterlagen im Vordruck 04 Eignung.
Einzureichen sind:
Vordruck Nr. 04: Von allen Bietern ist ein unterschriebener Eignungsvordruck abzugeben (siehe
Vergabeunterlagen). Die Angaben können von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach §150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft werden. Von ausländischen Bietern
wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Wenn zutreffend: Vordruck Nr. 12: Erklärung zur Bietergemeinschaft (ein entsprechender Vordruck liegt
den Vergabeunterlagen bei)
Vollständig ausgefüllter Kriterienkatalog in der eVergabe.
E 1 - Unternehmensdarstellung
3 geeignete Referenzen (es ist ein eigenes Formular einzureichen)
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die Haftungssummen ergeben sich aus den Besondere Vertragsbedingungen.
Zudem: Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket: Die angefügte Eigenerklärung ist auszudrucken und
unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die
erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern. Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie
auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag
(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.
2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an die unter VI.4.1) zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/
Nachprüfungsverfahren zu richten. Zusätzlich ist der Nachprüfungsantrag per E-Mail (unterschriebener
Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an die ebenfalls unter VI.4.1) genannte E-Mail-Anschrift
zusenden.