Hosting, Betrieb, Support und Weiterentwicklung des LMS.Lernen.Hamburg für die staatlichen Schulen, das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung sowie den Instituten der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg und für die Berufliche Hochschule Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000041
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsb/
Abschnitt II: Gegenstand
Hosting, Betrieb, Support und Weiterentwicklung des LMS.Lernen.Hamburg für die staatlichen Schulen, das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung sowie den Instituten der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg und für die Berufliche Hochschule Hamburg
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) möchte einen Auftragnehmer beauftragen, für das Lernmanagement lms.hamburg (Moodle basierte Lernplattform) das Hosting in einem Rechenzentrum, Betrieb sowie Wartung, Support und Weiterentwicklung inkl. Schulungen für alle staatlichen Schulen in Hamburg sowie für das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung und weitere Institute der Behörde sowie für die Berufliche Hochschule Hamburg umzusetzen. Das Hosting des Lernmanagementsystems soll über ein Rechenzentrum durch den Auftragnehmer gesteuert werden.
Hamburg
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) möchte ab dem 01.08.2022 für 5 + 5 Jahre einen leistungsfähigen Auftragnehmer vertraglich binden, der für die Lernplattform, Lern-Management-System (LMS), den reibungslosen Betrieb und den Support gewährleistet sowie dessen Weiterentwicklung vorantreibt.
Zu Ziffer II 1.5.: Der EU-Schwellenwert ist überschritten. Der Auftragswert wird nicht bekanntgegeben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hosting, Betrieb, Support und Weiterentwicklung des LMS.Lernen.Hamburg für die staatlichen Schulen, das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung sowie den Instituten der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg und für die Berufliche Hochschule Hamburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23562
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen seitens des Auftraggebers erforderlich
werden, so werden diese ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber
sind daher aufgefordert regelmäßig zu prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere
Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den
Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend
jedoch spätestens bis zum 21.02.2022 über die Vergabeplattform gestellt werden. Der Auftraggeber behält
sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten bzw. später eingehende Fragen nicht umfassend zu
beantworten.
3.Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten eine
Entscheidungsgrundlage für eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifikationen
im Rahmen der Verhandlungen sind möglich.
4.Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu
übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass der
Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum
Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit
Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche
der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der
Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Durch die Einreichung eines Teilnahmeantrag verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten
Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch
in Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die
Zwecke des Verfahrens verwenden.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch Anwendung der Formel L/P = Q. Die vom
jeweiligen Bieter erreichten Leistungspunkte werden durch den Gesamtangebotspreis dividiert und somit der
Quotient Q ermittelt. Das Angebot mit dem höchsten Quotienten erhält den Zuschlag.
Für die Preiswertung sind die geforderten Angaben im Preisblatt zu machen. Eine Aufforderung
zur Angebotsabgabe ergeht erste im 2. Verfahrensabschnitt an die ausgewählten Teilnehmer. Zur
Qualitätsermittlung der Angebote sind Konzepte beizufügen, die nach Zuschlagskriterien entsprechend eines
Kriterienkataloges bewertet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Nach § 134 Abs. 2 GWB ist die Informations- und Wartepflicht einzuhalten. Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB abgeschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, so verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
(§§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden.
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf einer Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.