Logistikleistungen mit Gleisarbeitsmaschinen (SKL/Gaf/Bamowag o.ä.) inkl. Bediener für Region Ost & Mitte Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60502
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Logistikleistungen mit Gleisarbeitsmaschinen (SKL/Gaf/Bamowag o.ä.) inkl. Bediener für Region Ost & Mitte
Logistikleistungen mit Gleisarbeitsmaschinen (SKL/Gaf/Bamowag) inkl. Bediener für Region Ost & Mitte.
Region Ost - diverse Leistungsklassen
Regionen entsprechen nicht den Bundesländern (siehe Anlagen C2_A10 zu den Vergabeunterlagen)
Einsatz von SKL, GAf, Bamowag bzw. gleichwertigen (für gleiche Arbeitsaufträge) Fahrzeugen inkl.
Bedienpersonal zur Unterstützung.
Laufzeitoption 1 Jahr
Laufzeitoption 1 Jahr
Je Hauptlos (Hauptregion, hier Region Ost) erfolgt eine Aufteilung in Unterlose. Der Zuschlag erfolgt jeweils auf das
Unterlos (siehe nachstehend)
Los 1.1 - Region Ost - Leistungsklasse bis 110kW
Los 1.2 - Region Ost - Leistungsklasse bis 118kW
Los 1.3 - Region Ost - Leistungsklasse bis 131kW
Los 1.4 - Region Ost - Leistungsklasse bis 169kW
Los 1.5 - Region Ost - Leistungsklasse bis 177kW
Los 1.6 - Region Ost - Leistungsklasse bis 338kW
Los 1.7 - Region Ost - Leistungsklasse bis 440kW
Der Höchstwert ist für die Region Ost mit [Betrag gelöscht] EUR anzusetzen
Je Unterlos werden alle Anbieter gebunden, welche:
(a) ein gültiges Angebot abgeben und
(b) nicht wegen Unwirtschaftlichkeit ausgeschlossen werden.
Region Mitte - diverse Leistungsklassen
Regionalbereiche entsprechen nicht den Bundesländern (siehe Anlagen C2_A10 zu den Vergabeunterlagen)
Einsatz von SKL, GAf, Bamowag bzw. gleichwertigen (für gleiche Arbeitensaufträge) Fahrzeugen inkl.
Bedienpersonal zur Unterstützung.
Laufzeitoption 1 Jah
Laufzeitoption 1 Jahr
Je Hauptlos (Hauptregion, hier Region Ost) erfolgt eine Aufteilung in Unterlose. Der Zuschlag erfolgt jeweils auf das
Unterlos (siehe nachstehend)
Los 4.1 - Region Mitte - Leistungsklasse bis 110kW (geschätzter Wert 7,5T€)
Los 4.2 - Region Mitte - Leistungsklasse bis 118kW (geschätzter Wert 15,0T€)
Los 4.3 - Region Mitte - Leistungsklasse bis 131kW (geschätzter Wert 22,5T€)
Los 4.4 - Region Mitte - Leistungsklasse bis 169kW (geschätzter Wert 22,5T€)
Los 4.5 - Region Mitte - Leistungsklasse bis 177kW (geschätzter Wert 35,0T€)
Los 4.6 - Region Mitte - Leistungsklasse bis 338kW (geschätzter Wert 30,0T€)
Los 4.7 - Region Mitte - Leistungsklasse bis 440kW (geschätzter Wert 15,0T€)
Der Höchstwert ist für die Region Mitte ist mit [Betrag gelöscht] EUR anzusetzen
Je Unterlos werden alle Anbieter gebunden, welche:
(a) ein gültiges Angebot abgeben und
(b) nicht wegen Unwirtschaftlichkeit ausgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vom Bieter angegebene Gesellschaftsform ist mit einem entsprechenden aktuellen Dokument, nachzuweisen:
1. Handelsregisterauszug (Kapital- & Personengesellschaften) oder
2. Gewerbeanmeldung (Einzelunternehmen)
Der Bieter erklärt, dass keine Verstöße innerhalb der letzten 3 Jahre (Ausschlussgründe §123 & §124 GWB) vorliegen. Durch Beifügung von:
(a) Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bietereigenerklärung
Oder alternativ:
(b) Erklärungen die den Vorgaben der Bietereigenerklärung entsprechen mit folgenden Einzelangaben:
1. dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist;
2. dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
3. Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister verzeichnet ist;
4. dass für das Unternehmen kein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister führen kann
5. dass für das Unternehmen kein Verfahren zu erwarten ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister führen kann;
6. dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat;
7. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
8. dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist;
9. zur Kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention;
10. dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer Auftrags- oder Konzessionsverträge der Deutschen Bahn keine Aufträge mangelhaft ausgeführt hat;
11. dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe gemäß §§ 123 f. GWB, oder § 122 GWB keine Täuschung und keine Auskünfte zurückbehalten hat. Das Unternehmen war stets in der Lage die geforderten Nachweise zu übermitteln;
12. dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG versucht hat die Entscheidungsfindung zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten oder irreführende Informationen übermittelt hat;
13. dass das Unternehmen keine schweren Verfehlungen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begannen hat;
14. dass das Unternehmen keine Kenntnis davon hat, dass eine Person die dem Unternehmen zuzurechnen ist rechtskräftig wegen eines Tatbestandes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB verurteilt ist eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde;
15. Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex;
16. dass das Unternehmen den Beschäftigten oder eingesetzten Leiharbeitern bei der Ausführung der Leistung das Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG das Mindestlohngesetz – MiLoG sonstige geltende Regelungen allgemein verbindlich geltende tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhält;
17. dass das Unternehmer die Verpflichtungen zum Entsendegesetz, Mindestlohngesetz etc. auf beauftragte Nachunternehmen überträgt.
Die Bietereigenerklärung einschließlich der Auskunft zur Kartellprävention liegt den Vergabeunterlagen als
Anhang "B4" bei.
Der Bieter hat Angaben zu wirtschaftlichen Aspekten des Unternehmens zu tätigen. Hierzu ist:
(a) Ausgefüllte und unterschriebene Lieferantenselbstauskunft (Anlage "B3" der Vergabeunterlagen) dem Antrag beizufügen. Hinweis: Es müssen alle Felder obligatorisch gefüllt werden, die auch den nachstehenden Punkten (b1 bis b10) entsprechen
Oder alternativ:
(b) Schriftliche Auskunft die den Anforderungen der Lieferantenselbstauskunft entsprechen:
1. Angaben zu Allgemeinen Unternehmensdaten, die ermöglichen das Unternehmen zu identifizieren (D-U-N-SNummer, Firmenbezeichnung, Anschrift);
2. Angaben zu Ansprechpartner/Verantwortliche der Geschäftsführung, Verkauf und Qualitätssicherung;
3. Angaben zum Firmenprofil (Handelsregister-Nr., Umsatzsteuer-ID, Rechtsform, Unternehmensstruktur wie Angaben zu Muttergesellschaft(en), Tochtergesellschaft(en) und/oder Konzernzugehörigkeiten;
4. Unternehmens und Finanzdaten der letzten 3 Jahre (Gesamtkapital, Sachanlagevermögen, Gesamtumsatz lt. GuV);
5. Anzahl Mitarbeiter im Gesamt-Unternehmen und im Bereich schienengebundene Transporte;
6. Produktangebot;
7. Referenzkunden;
8. Angaben über die Implementierung eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems, wenn ja, welches (Zertifikatsnachweis erforderlich!);
9. Angaben zum Bestehen eines zertifizierten Umweltmanagementsystems, alternativ als Angabe in der Lieferantenselbstauskunft;
(c) Nachweis Versicherung:
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß §§ 14-14d AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt für Personen- & Sachschäden insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung der Risiken aus den Einzelverträgen. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten - Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR; Die vorstehend genannten Deckungssummen müssen pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
3. Kann die Eignung nur durch einen Nachunternehmer erlangt werden ist eine Verpflichtungserklärung gem. §47 SektVO (Eignungsleihe) erforderlich. Der Nachweis der Haftpflichtversicherung des/der Nachunternehmer ist zusammen mit der Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat Angaben zu technischen Aspekten des Unternehmens zu tätigen. Beifügung folgender Unterlagen:
1. Der Unternehmer muss mind. Zugriff auf mind. ein SKL/Gaf/Bamowag oder gleichwertiges Equipment haben in der Leistungsklasse wo ein Angebot offeriert werden soll. Die Bestätigung erfolgt mittels Auswahl im Bieterportal der DB AG.
2. Ist der Bewerber ein eigenständiges beim EBA (Eisenbahnbundesamt) zugelassenes EVU und ist ein bestellter Eisenbahnbetriebsleiter im Unternehmen vorhanden, ist die EVU-Zulassung, Sicherheitsbescheinigung und die Bestellung des Eisenbahnbetriebsleiter dem Antrag beizufügen. Die Bestellung des Eisenbahnbetriebsleiters ist entbehrlich, sofern die EVU Zulassung im Zusammenhang mit einer Sicherheitsbescheinigung dies gestattet. Nutzt der Bewerber die EVU-Zulassung, Sicherheitsbescheinigung oder die Zulassung zum bestellten Eisenbahnbetriebsleiter eines dritten (fremden) Unternehmens (Nachunternehmen), dann ist neben der EVU-Zulassung, Sicherheitsbescheinigung und der Bestellung des Eisenbahnbetriebsleiter zusätzlich die Anlage "B2_Eignungsleihe" (siehe Vergabeunterlagen) auszufüllen und zwingend dem Antrag beizufügen (hochzuladen).
3. Entspricht die EVU-Zulassung (siehe Punkt 2) nicht dem AEG (Allgemeinen Eisenbahngesetz - deutsches Recht) oder erfolgte die Zulassung als EVU auf Basis nicht-deutschem Recht ist die Sicherheitsbescheinigung (Teil B) zusätzlich beizufügen.
4. Beabsichtigt der Bieter sich mit anderen Bietern im Rahmen einer Bietergemeinschaft zu bewerben ist die Anlage "B5_Bietergemeinschaftserklärung" zwingend dem Antrag beizufügen!
Hinweis: Bietergemeinschaften sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes bis zum Teilnahmeschluss anzumelden. Eine spätere Anmeldung einer Bietergemeinschaft führt zum Ausschluss!
5. Beabsichtigt der Bieter seine Leistungen teilweise oder ganz auf Dritte zu übertragen, ist eine schriftliche Erklärung sowie eine Auflistung der Unternehmen in schriftlicher Form dem Teilnahmeantrag beizulegen.
6. Die angebotenen SKL/GAF/Bamowag (oder gleichwertig) und deren Equipment müssen als Mindestvoraussetzung die Bescheinigung der Abnahme nach §32 EBO (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) besitzen. Bestätigung erfolgt im Rahmen der Auswahl in der Bieterplattform der DB AG. Es müssen keine Nachweise hochgeladen werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, diese im Weiteren Verlauf nachzufordern.
7. Für das Equipment (siehe Punkt 6) ist Anwenderfreigabe der DB Netz AG zwingend? Dies ist durch Auswahl in der Bieterplattform der DB AG zu bestätigen. Liegt diese noch nicht vor ist dem Antrag eine schriftliche Erklärung beizufügen, dass diese spätestens mit Zuschlagserteilung vorgewiesen werden kann?
Hinweis: Kann bis zur Zuschlagserteilung der Nachweis trotz vorangegangener schriftlichen Erklärung nicht erbracht werden, wird der Teilnehmer/Anbieter auf Grund fehlender Eignung nachträglich vom Wettbewerb ausgeschlossen. Der Teilnehmer/Anbieter hat dies eigenständig nachzuweisen. Es besteht kein Anrecht auf eine erneute Aufforderung durch die Vergabestelle.
8. Der Bieter hat sich bis zum Teilnahmeschluss im Lieferantenportal der DB AG zu registrieren (Registrierung ist kostenlos) Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen oder https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Lieferantenregistrierung/Lieferantenregistrierung-4395518)
9. Anerkennung der Vertragsbestandteile C2_0_Rahmenvertrag, C2_A2_AVB, C2_A3_EVB_Unfall, C2_A4_EVB MiLoG, C2_A5 Verhaltenskodex (siehe Vergabeunterlagen)
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.