Mobility Hubs Oberbillwerder – Offenes Wettbewerbsverfahren mit Ideenteil für die Entwicklung der zwei ersten Mobility Hubs für den Stadtteil Oberbillwerder in Hamburg-Bergedorf

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iba-hamburg.de/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://c4c-berlin.de/projekte/mho
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://c4c-berlin.de/projekte/mho
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mobility Hubs Oberbillwerder – Offenes Wettbewerbsverfahren mit Ideenteil für die Entwicklung der zwei ersten Mobility Hubs für den Stadtteil Oberbillwerder in Hamburg-Bergedorf

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die IBA Hamburg GmbH ist als städtische Projektentwicklerin neben weiteren Projektgebieten mit der Projektentwicklung, Erschließung und Vermarktung von Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf beauftragt. Mit rund 118 ha ist Oberbillwerder nicht nur Hamburgs zweitgrößtes Stadtentwicklungsprojekt, es wird auch Hamburgs 105. Stadtteil werden. Oberbillwerder soll ein gemischt genutzter, urbaner Stadtteil mit ca. 6.500 Wohneinheiten und bis zu 5.000 Arbeitsplätzen werden. Eine besondere Qualität des Stadtteils ist der weitgehende Verzicht von ruhendem Verkehr im öffentlichen Straßenraum. Insgesamt elf, über den Stadtteil verteilte sogenannte Mobility Hubs werden hierfür den ruhenden Verkehr des Stadtteils aufnehmen und dadurch ein zusätzliches Flächenangebot im Straßenraum mit hohen Freiraumqualitäten und Flächen für zusätzliche Mobilitätsangebote ermöglichen.

Das Konzept der Mobility Hubs verfolgt das Ziel, multifunktionale und gestalterisch hochwertige Mobilitäts- und Gemeinschaftszentren zu entwickeln, die Multimodalität, das öffentliche Leben und gemeinschaftliche Nutzungen im Stadtteil bewusst fördern. Die Grundzüge des Mobility Hub-Konzepts definiert der für Oberbillwerder vorliegende Masterplan.

In einem einphasigen, offenen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil sollen die ersten beiden Mobility Hubs hochbaulich entwickelt werden, wobei das Auftragsversprechen einen Mobilty Hub (MH7) umfasst. Ein weiterer Mobility Hubs (MH6) im zentralen Bereich Oberbillwerders wird als Ideenteil in zwei Varianten ausgeschrieben.

Der Wettbewerb „Mobility Hubs Oberbillwerder“ ist Teil des durch das Bundesförderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ geförderten Projekts „Mobility Hubs für eine nachhaltige Quartiersentwicklung“, das sich mit der Entwicklung von elf Mobility Hubs für Oberbillwerder, auseinandersetzt.

Die Ausloberin beabsichtigt unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts ei-ne:n der Preisträger:innen auf Grundlage dessen Entwurfs mit weiteren Leistungen – mindestens die Leistungsphasen 2-4 nach § 34 der HOAI sowie Leitdetails der LPH 5 und ggf. darüber hinaus – für den Mobility Hub 7, zu beauftragen. Das Auftragsversprechen bezieht sich nicht auf den Ideenteil.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die am Tag der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften Ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ berechtigt sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

• Leitidee

• Qualität des städtebaulichen und architektonisches Gesamtkonzepts

• Architektonische Qualität und Baukörpergestaltung

• Adress- und Identitätsbildung

• Funktionalität der äußeren und inneren Erschließung

• Nutzungsverteilung und -zuordnung, Funktionalität, Qualität der Grundrisse

• Aufwand und Angemessenheit der Konstruktion, Material, Technik

• Allgemeine Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb

• Ökologische, ökonomische und funktionale Nachhaltigkeit

• Möglichkeiten der Umnutzung/des Rückbaus je nach Anforderung

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/12/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Im Rahmen des Verfahrens werden Preisgelder und Anerkennungen in Höhe von insgesamt 85.000 € zzgl. Umsatzsteuer ausgelobt. Diese Summe wird aufgeteilt in 70.000 € für Preise und Anerkennungen im Rahmen des Realisierungsteils (MH 7) und 15.000 € für den Ideenteil (MH 6).

Die Preisträger werden aus den Teilnehmer:innen des Wettbewerbs ermittelt, folgende Preise sind vorgesehen:

Realisierungsteil MH 7

1. Preis: 35.000 €

2. Preis: 21.000 €

3. Preis: 14.000 €

Ideenteil MH 6

1. Preis: 10.000 €

2. Preis: 5.000 €

jeweils zzgl. der ges. geltenden Umsatzsteuer.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Franz-Josef Höing – Oberbaudirektor, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Fachpreisrichter)
Lars Rosinski – Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Bezirk Bergedorf (Fachpreisrichter)
Karen Pein – Geschäftsführerin IBA Hamburg GmbH (Fachpreisrichterin)
Andrea Soyka – steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg (Fachpreisrichterin)
Julia Bolles-Wilson – Architektin, Münster (Fachpreisrichterin)
Laura Jahnke – Architektin, Hamburg (Fachpreisrichterin)
Gerhard Wittfeld – Architekt, Aachen (Fachpreisrichter)
Johannes Schilling – Architekt, Köln (Fachpreisrichter)
Sabine de Buhr – Städtebauliche Leitung, IBA Hamburg GmbH (stellv. Fachpreisrichterin)
Hille Krause – Architektin, Hamburg (stellv. Fachpreisrichterin)
Ellen Kristina Krause – Architektin, Hamburg (stellv. Fachpreisrichterin)
und weitere

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

// Termine

Ausgabe Auslobung | 28. September 2022

Preisrichter:innenvorbesprechung | 19. Oktober 2022

Teilnahmekolloquium | 19. Oktober 2022

Abgabe der Arbeiten | 13. Dezember2022

Preisgericht | KW 2 Januar 2023

Pressekonferenz | KW2 oder 3 2023

Ausstellung | KW2 oder 3 bis KW6 2023

// Freiwillige Registrierung der Teilnehmer:innen

Die Teilnehmer:innen werden gebeten, sich mit einer E-Mail-Adresse unter http://c4c-berlin.de/projekte/mho für den Wettbewerb anzumelden. Die Kommunikation mit den Teilnehmer:innen z. B. über Veröffentlichungen auf der Webseite zu ergänzenden Informationen, Protokollen und wichtigen Verfahrensentscheidungen erfolgt über diese registrierten Adressen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725154/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).

Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725154/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/08/2022