Lieferung von Reinigungs- und Hygieneartikeln für die Freie und Hansestadt Hamburg (Rahmenvertrag Reinigung & Hygiene) Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022001048
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.friedhof-hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Reinigungs- und Hygieneartikeln für die Freie und Hansestadt Hamburg (Rahmenvertrag Reinigung & Hygiene)
Ausgeschrieben wird die Lieferung von Reinigungs- und Hygieneartikeln für die Freie und Hansestadt Hamburg. Dies betrifft u.a. die Lieferung von Hygienepapier und der dazugehörigen Spender, Reinigungsutensilien, Reinigungsmittel und Seifen.
Hygienepapier, Reinigungswaren und Flüssigseifen
Ausgeschrieben ist die Lieferung von Hygienepapieren und dazugehörigen Spendern (Toilettenpapier, Handtuchpapier etc.), von Reinigungswaren (Schwämme, Besen, Bürsten etc.), Eimern und Abfallsäcken, sowie von Flüssigseifen, Handdesinfektions- und -pflegemitteln und dazugehörigen Spendern. Die angegebenen Höchstmengen sind zu beachten.
Darüber hinaus kann der Vertrag bis zu drei mal um jeweils ein Jahr verlängert werden (max. bis 30.04.2027), wenn nicht einer der Vertragspartner 8 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Für das vorliegende Los sind die angegebenen Höchstmengen aus dem Preisblatt zu berücksichtigen. Das Erreichen der Höchstmengen führt zum Erlöschen des jeweiligen Vertrages je Los - es bedarf keiner weiteren Kündigung.
Reinigungsmittel
Ausgeschrieben ist die Lieferung von Reinigungsmitteln. Dabei handelt es sich um Universalreiniger, Sanitärreiniger, Unterhaltsreiniger und Geschirrreiniger. Einzelheiten sind dem Produktkatalog und dem Preisblatt zu entnehmen. Die angegebenen Höchstmengen sind zu beachten.
Darüber hinaus kann der Vertrag bis zu drei mal um jeweils ein Jahr verlängert werden (max. bis 30.04.2027), wenn nicht einer der Vertragspartner 8 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Für das vorliegende Los sind die angegebenen Höchstmengen aus dem Preisblatt zu berücksichtigen. Das Erreichen der Höchstmengen führt zum Erlöschen des jeweiligen Vertrages je Los - es bedarf keiner weiteren Kündigung.
Trockenseifen
Ausgeschrieben ist die Lieferung von Trockenseifen und dazugehörigen Spendern. Einzelheiten sind dem Produktkatalog und dem Preisblatt zu entnehmen. Die angegebenen Höchstmengen sind zu beachten.
Darüber hinaus kann der Vertrag bis zu drei mal um jeweils ein Jahr verlängert werden (max. bis 30.04.2027), wenn nicht einer der Vertragspartner 8 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Für das vorliegende Los sind die angegebenen Höchstmengen aus dem Preisblatt zu berücksichtigen. Das Erreichen der Höchstmengen führt zum Erlöschen des jeweiligen Vertrages je Los - es bedarf keiner weiteren Kündigung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot vollständig ausgefüllt beizufügen. Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Die Ausfüllhinweise auf der ersten Seite des Vordruckes sind zwingend zu beachten.
Gesamtumsatz: Im Rahmen des Eignungsvordruckes ist der Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
2) Zum Nachweis Ihrer Eignung sind drei Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein
3) Nachweis einer aktuellen Zertifizierung nach z. B. ISO 14001 oder vergleichbar: Den Vergabeunterlagen ist ein aktuell gültiges Zertifikat oder vergleichbarer Nachweis beizufügen. Normen, welche die Anforderungen der ISO 14001 enthalten und sogar übersteigen (z.B. EMAS), können bei der Bewertung nach Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die Haftungssummen ergeben sich aus Ziffer 2.10 der Leistungsbeschreibung.
Zudem: Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket: Die angefügte Eigenerklärung ist auszudrucken und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.