Rahmenvertrag für die umweltverträgliche und ökonomische Verwertung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch der Freien und Hansestadt Hamburg (Pechvertrag) Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022000728
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
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Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die umweltverträgliche und ökonomische Verwertung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch der Freien und Hansestadt Hamburg (Pechvertrag)
Rahmenvertrag für die umweltverträgliche und ökonomische
Verwertung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch der Freien und Hansestadt Hamburg (Pechvertrag)
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Finanzbehörde der FHH, beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Verwertung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch (AS 170301*), welcher öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen der FHH entstammt. Der Auftrag umfasst die Annahme von teer-/pechhaltigem bzw. teer-/pechverdächtigem Straßenaufbruch, die Untersuchung des teer-/pechverdächtigen Materials zur Unterscheidung von teer-/pechhaltigem und teer-/pechfreiem Straßenaufbruch sowie die rechtskonforme, umweltverträgliche und ökonomische Verwertung des teer-/pechhaltigen und teer-/pechfreien Straßenaufbruchs. Der Vertrag wird über eine Vertragslaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2028 geschlossen. Das förmliche Vergabeverfahren wird von der Finanzbehörde Hamburg durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist der Vordruck Eignung ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
Mit dem Angebot ist der Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mitzuteilen (einzutragen im Vordruck Eignung).
Mit dem Angebot sind Angaben zu Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherungen zu machen (einzutragen in der eVergabe).
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung BMWK Sanktionen einzureichen.
Wenn Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt sind, wird der Bieter ausgeschlossen.
Hinsichtlich der weiteren eignungsrelevanten Angaben wird eine Prognose vorgenommen, ob gewährleistet erscheint, dass der Bieter im Auftragsfall vertragsgerecht leisten kann. Bei danach verbleibenden Zweifeln an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bleibt vorbehalten, Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abzufordern; insoweit soll im Rahmen der Eignungsprüfung der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag berücksichtigt werden. Ist die Veröffentlichung einer Gewinn- und Verlustrechnung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann der Bieter stattdessen eine aktuelle Erklärung seiner Hausbank einreichen, mit der die Eigenmittel und die Kreditlinie angegeben werden oder bestätigt wird, dass die Eigenmittel sowie die Kreditlinie zu dem voraussichtlichen Gesamtauftragsvolumens nicht in einem Missverhältnis stehen. Vorbehalten bleibt ferner die Einholung einer Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform).
Insbesondere bei Bietergemeinschaften sind die näheren Hinweise im Vordruck Eignung zu beachten. Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (je Schadensereignis, zweifach maximiert je Versicherungsjahr) abzuschließen:
• 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
• Vermögensschäden: 500 TEUR
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte Versicherungsprämie ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem AG zu erbringen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
Nachweise zum Qualitätsmanagement
Nachweis der gültigen Betriebsgenehmigungen zur Annahme, Lagerung und zum Umschlag der vorge-sehenen Mengen von teer-/pechhaltigem und teer-/pechverdächtigem Straßenaufbruch
Referenz
ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
Insbesondere bei Bietergemeinschaften sind die näheren Hinweise im Vordruck Eignung zu beachten. Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Der Nachweis zur Erfüllung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt durch die Vorlage von mindestens einer zu den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Referenz. Als vergleichbare Referenzen gelten bisher durchgeführte Entsorgungsleistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs aus den letzten drei Jahren.
Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis anstelle der Referenzangaben ausreichend.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.