Übernahme und Verwertung von Altreifen inklusive Felgen Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2022-081
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altreifen inklusive Felgen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße Übernahme, Durchführung der Ein- und
Ausgangsverwiegung sowie die Verwertung von ca. 600 Mg/a Altreifen inklusive Felgen. Die Anlieferung wird durch die SRH oder durch beauftragte Dritte durchgeführt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße Übernahme, Durchführung der Ein- und
Ausgangsverwiegung sowie die Verwertung von ca. 600 Mg/a Altreifen inklusive Felgen. Die Anlieferung wird durch die SRH oder durch beauftragte Dritte durchgeführt. Die genannte Fraktion wird auf den 12 Recyclinghöfen der SRH sowie auf drei Betriebsplätzen der SRH separat erfasst und gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung dem Abfallschlüssel 16 01 03 zugeordnet. Grundsätzlich stammen die Altreifen aus privaten Haushalten, aus wilden Müllablagerungen sowie zum geringen Teil auch aus gewerblicher Herkunft.
mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie
zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/ vergleichbaren Register
2. Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register
(Die Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein.)
3. Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von
Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige /Unternehmen/Lieferanten
1. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung.
2. Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden
Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
zu 1. Der Versicherungsschutz muss sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden beziehen.
Umweltschäden müssen explizit ausgewiesen sein.
1. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten 3
Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
2. Formblatt Angaben zu Annahmestellen
Anzugeben ist auch die erste der Übernahme durch den Bieter nachfolgende, sofern die erste
Annahmestelle nicht für eine Verwertung oder Beseitigung zertifiziert ist.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
3. Formblatt zur Genehmigung der Annahmestelle
(je nach Alter und Anlagenart nach BImSchG, AbfG/Planfeststellung, KrWG) für die Annahme der
hier ausgeschriebenen Abfallart und Menge, im Rahmen der vom AN gehändelten Gesamt-
durchsatzmenge.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
4. Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung
(Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar)
5. Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen
(Zertifizierung nach ISO 14001, Ökoprofit, EMAS oder vergleichbar)
6. Nachweis zu Arbeitssicherheitsmaßnahmen
(Zertifizierung nach ISO45001 oder vergleichbar)
7. Nachweis zu Energiemanagementmaßnahmen
(Zertifizierung nach ISO50001 oder vergleichbar)
8. Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen
(Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung
stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
9. EfbV-Zertifikat
alternativ: Eigenerklärung zur Einräumung der Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der
Entsorgungs-Fachbetriebsverordnung.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer
10. Erklärung zur elektronischen Datenerfassung
11. Eine Verfahrensbeschreibung des gesamten Behandlungsablaufes der Verwertung / Entsorgung
(AVV 16 01 03) hierzu gehört auch die Angabe, welcher Anteil einer Verwertung (getrennt nach
stofflicher und energetischer Verwertung) und welcher Anteil einer Beseitigung zugeführt wird.
Vom Nachunternehmer sind anzugeben, soweit die Behandlung der überlassenen Gesamtmenge
der SRH nicht an der eigenen Annahmestelle durchgeführt wird. Für den Fall des Einsatzes von
Nachunternehmern ist ebenfalls eine Verfahrensbeschreibung des dort stattfindenden
Behandlungsablaufes inklusive der Angabe, welcher Anteil einer Verwertung und welcher Anteil
einer Beseitigung zugeführt wird, einzureichen.
(nur abzugeben, wenn die Verfahrensbeschreibung nicht bereits in der Anlage „Eigenerklärung des
Auftragnehmers“ oder der Anlage „Eigenerklärung des Nachunternehmers“ beschrieben wurde)
zu 1. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbare frühere Aufträge beinhalten. Ausnahmen bestehen für Unternehmens-
neugründungen: Diese haben ihre bisherigen vergleichbaren Aufträge anzugeben.
zu 4. Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen
zu 5. Soweit vorhanden: Zertifikate einreichen
zu 6. Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen
zu 7. Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland