Leistungen der Objektplanung für Gebäude zur Grundinstandsetzung und denkmalgerechten Sanierung der Luise-Henriette-Schule in der Germaniastraße 4-6, 12099 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: TW_germ4-OBJ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Objektplanung für Gebäude zur Grundinstandsetzung und denkmalgerechten Sanierung der Luise-Henriette-Schule in der Germaniastraße 4-6, 12099 Berlin
Die Luise-Henriette-Schule soll nach den aktuellen Raumstandards des Landes Berlin von einem 3,5-zügigen zu einem 4-zügigen Gymnasium umgebaut werden. Die Schule wurde 1913-1914 nach Plänen des Architekten Fritz Bräuning errichtet. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in der Berliner Denkmalliste verzeichnet. Es handelt sich um einen 4-geschossigen Massivbau mit Klinkerfassade. Die Bruttogeschossfläche (BGF) beträgt ca. 10.250 m2 und der Bruttorauminhalt 39.600 m3. Durch Echten Hausschwamm wurde die Tragstruktur der Dachgeschossdecke und des Dachstuhls massiv beeinträchtigt.
Ein Teil des Umbaus ist bereits erfolgt. Das Bauvorhaben soll nun von einem neuen Planungsbüro übernommen und zu Ende geführt werden. Es sollen Restleistungen in den LPH 3 und 5-8 sowie alle Leistungen der LPH 9 vergeben werden.
Germaniastraße 4-6, 12099 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 3 und 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie optional besondere Leistungen zu vergeben.
Die Luise-Henriette-Schule soll nach den aktuellen Raumstandards des Landes Berlin zu einem 4-zügigen Gymnasium umgebaut werden. Das Gebäudeensemble steht unter Denkmalschutz.
Auf Grund der im Dachgeschoss des Hauptgebäudes vorgefundenen Schäden wird das Dach inklusive des Dachstuhls sowie die oberste Geschossdecke über 3.OG abgerissen und neu errichtet. Der an der Germaniastraße liegende Anbau aus den 50er Jahren wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Die Hausmeisterwohnung wird ersatzlos abgerissen.
Sanierungsziele sind die nachhaltige Bestandssicherung des Hauptgebäudes, Funktionsanpassung und Flächenoptimierung sowie die denkmalgerechte Sanierung der historischen Schulanlage. Die aktuellen Nutzungsanforderungen an ein Gymnasium werden nach aktuellem Stand der Technik barrierefrei und energetisch optimiert hergestellt. Vorhandene Flächendefizite werden durch Ausbau der Dachgeschosse und des Souterrains ausgeglichen. Bestehende Brandschutzdefizite werden beseitigt und die technischen Anlagen an aktuelle Anforderungen angepasst.
Die Maßnahme wird mit Investitionsmitteln des Landes Berlin finanziert. 2017 erfolgte der Umzug der Schule an einen Ausweichstandort und Februar 2019 der Baubeginn.
Das Projekt wurde auf Grundlage der BPU (Bauplanungsunterlage) vom 15.07.2015 / 13.04.2016 zur Ausführung freigegeben. Die Leistungen der Objektplanung und -überwachung waren hierbei an zwei voneinander unabhängige Planungsbüros vergeben worden. Die Aufteilung erfolgte in die Leistungsphasen 2-5 und 6-9 nach HOAI.
Anfang 2021 fiel das Planungsbüro für die LPH 2-5 komplett aus. Wegen der daraus resultierenden Bauzeitenverlängerung und der damit einhergehenden Differenzen ist mit dem für die LPH 6-9 beauftragten Büro die einvernehmliche Auflösung des Vertrages verabredet worden.
Das Bauvorhaben soll daher von einem neuen Planungsbüro übernommen und zu Ende geführt werden. Es sollen Restleistungen in den LPH 3, 5-8 sowie alle Leistungen der LPH 9 vergeben werden.
Dabei wird berücksichtigt, dass es in der LPH 5 und in geringerem Umfang auch in der LPH 3 zu Wiederholungen kommen wird, da die z.T. noch nicht final abnehmbare Ausführungsplanung einer vertieften Nachbearbeitung bedarf.
Der AN erbringt die Leistungen der Objektplanung und -überwachung für den Altbau (BT 1+2) und den Ersatzneubau (BT 3). Die Leistungserbringung ist auf eine Projektabwicklung mit Einzelgewerkevergaben auszurichten.
Im Rahmen der Leistungserbringung wird von dem beauftragten Architekturbüro eine erhöhte örtliche Präsenz erwartet. Dies bedeutet insbesondere die arbeitstägliche Präsenz der Bauleitung auf der Baustelle und deren Teilnahme an zwei wöchentlichen Baubesprechungen sowie eine kontinuierliche Abstimmung der benannten Projektleitung des Büros mit der AG-Projektleitung durch weitere Besprechungen in mindestens 14-tägigem Rhythmus.
Unter Berücksichtigung erfolgter Planungsanpassungen im Jahr 2018 betragen die Bauwerkskosten (KGR 300+400) rund 14.872.000 € brutto (11.879.000 € für den Altbau und 2.993.000 € für den Neubau).
Es werden Sonderfachplanungen, wie Energieberatung, Schadstoffgutachten und Artenschutzgutachten etc., gesondert vergeben.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (6 Pkt)
1.1 (6 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Umbau und Sanierung im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (8 Pkt)
2.1 (8 Pkt) – Es sind mindestens 2 Architekten mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung nachzuweisen. Für mindestens 2 Architekten muss eine 2-jährige Bürozugehörigkeit belegt werden.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 24 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
3.1 Der/Die Projektleiter/in verfügt über:
3.1.1 (3 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt bei entsprechenden Dienstleistungen der Objektplanung im Hochbau (nach Diplom oder gleichwertig)
3.1.2 (1 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt einer Sanierung
3.1.3 (1 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt im Schulbau
3.1.4 (1 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren
3.2 Der/Die Bauleiterin/in verfügt über:
3.2.1 (5 Pkt**) – 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt bei entsprechenden Dienstleistungen der Objektplanung im Hochbau (nach Diplom oder gleichwertig)
3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt einer Sanierung
3.2.3 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt im Schulbau
3.2.4 (3 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren
3.3 (4 Pkt) – Der/Die Projektleiter/in und der/die stellvertretende Projektleiter/in verfügen insgesamt über Planungs- und Baustellenerfahrung (Bauleitung) im Hochbau von mindestens 5 Jahren.
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 62 Pkt)
Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 31 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 4 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind.
4.1 (6 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 200-600 betragen mindestens 10 Mio. EUR.
4.2 (6 Pkt) – Es handelt sich um ein denkmalgerechte Sanierung.
4.3 (3 Pkt) – Es wurde zusätzlich die LPH 9 erbracht.
4.4 (5 Pkt) – Es handelt sich um ein öffentliches Gebäude oder ein Gebäude mit vergleichbaren Anforderungen.
4.5 (5 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
4.6 (6 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter oder stellvertretende Bearbeiter am Referenzprojekt tätig.
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 3/120 Punkt vergeben. Max. können 3 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
Mit dem Abschluss des Vertrags werden alle Teile der Leistung beauftragt.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 3 und 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise zu vergeben.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:
- Fortschreiben des Raumbuches
- Prüfen und Anerkennen von Werkstatt- und Montagezeichnungen ausführender Unternehmen
- Einarbeitung in die vorhandenen Planungsunterlagen (BPU, Ausführungsplanung, Ausschreibungen, Bauverträge, Terminpläne etc.) und den Bautenstand
- Übergabe/ Übernahme der Baumaßnahme von der bisherigen Bauleitung
- Zusammenstellen und Fortschreiben der Bilddokumentation der Bauausführung für die Denkmalbehörde (vorher/ nachher)
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Mit Angebotsabgabe muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens mit Angebotsabgabe zu erbringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerberbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen d. h. die Übergabe an den Bauherrn darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) Bei der Referenz müssen die Leistungsphasen 5-8 erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Umbau bzw. eine Sanierung handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den stellvertretenden Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Architekt/in.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238),
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „germ4-OBJ“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV ist in der Terminschiene auf der Vergabeplattform angegeben.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6, 7 Abs. 2 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 123, 124 GWB sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
12. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren und berechtigen auch nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
13. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird.
14. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekanntwerdenden Informationen vertraulich zu behandeln.
15. Es gelten die „Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb EU“ gemäß IV 1220EU der ABau Berlin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]