Kranlore KB4_ Ausschreibung [ta] Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-919-20220824
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/de/unternehmen/der-einkauf/allgemeine-und-technische-ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Kranlore KB4_ Ausschreibung [ta]
Fertigung und Inbetriebnahme von zwei Kranloren - KB4
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Der Auftrag umfasst die Inbetriebnahme der neuen Loren sowie eine vollständige Dokumentation. Weiterhin gehört zum Auftragsumfang die Erbringung der notwendigen Unterlagen/ Nachweise für die Durchführung der BG(Berufsgenossenschaft) - und der TAB (Technische Aufsichtsbehörde) -Abnahme.
Die HOCHBAHN kann innerhalb der Vertragslaufzeit (Vertragsabschluss bis Ende Gewährleistung) die Bestellmenge zwischen einer und vier Kranloren erhöhen. Hierfür gewährt der Auftragnehmer der HOCHBAHN die vertraglich festgelegten Konditionen
Die Hauptaufgabe der KB4 ist der Transport und das selbstständige Be- und Entladen von verschiedenen Baustoffen wie Schienen, Weichen und Weichenteile, Prellböcke, Paletten und Bigbags. Der Auftrag umfasst die Inbetriebnahme der neuen Loren sowie eine vollständige Dokumentation. Weiterhin gehört zum Auftragsumfang die Erbringung der notwendigen Unterlagen/ Nachweise für die Durchführung der BG(Berufsgenossenschaft) - und der TAB (Technische Aufsichtsbehörde) -Abnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2 St. Kranloren -KB4-
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36DYY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]