Beschaffung von Gleisarbeitsfahrzeugen (GAF)
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Gleisarbeitsfahrzeugen (GAF)
Beschaffung von Gleisarbeitsfahrzeugen (GAF) mit Plattform, die im Zugverbund oder Einzelbetrieb für die Instandhaltung des Schienennetzes eingesetzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Folgende Nachweise oder Eigenerklärungen müssen vom Wettbewerbsteilnehmer in deutscher Sprache erbracht und mit dem Antrag auf Teilnahme am Qualifizierungssystem abgegeben werden:
1) Vorlage der Eigenerklärung. Die Mustervorlage kann per E-Mail bei der Kontaktstelle ([gelöscht]) angefordert werden.
2) aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) sofern das Unternehmen nach HGB eintragungspflichtig ist. Andernfalls vergleichbares Dokument zum Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung des Gewerbes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende Nachweise oder Eigenerklärungen müssen vom Wettbewerbsteilnehmer in deutscher Sprache erbracht und mit dem Antrag auf Teilnahme am Qualifizierungssystem abgegeben werden:
1) aktuelle Bankauskunft;
2) Folgende Angaben als Eigenerklärung gemäß Mustervorlage „Bietereigenerklaerung_Finanzkennzahlen“ (Die Mustervorlage kann per E-Mail bei der Kontaktstelle ([gelöscht]) angefordert werden. bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre; Eigenkapital, kurzfristige Verbindlichkeiten, langfristiges Fremdkapital, Gesamtkapital, Anlagevermögen, kurzfristige Forderungen, liquide Mittel, Fremdkapitalzinsen, Gewinn vor Steuern und Gesamtumsatz;
3) Nachweis/Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz und den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (Schienenfahrzeugen/ Nebenfahrzeugen), bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
4) Nachweis/Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
A). Konstruktions- und Zulassungskompetenz für den mitteleuropäischen Markt:
1) Der Bewerber muss mindestens ein Schienenfahrzeug/Nebenfahrzeug im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) beim EBA oder eines vergleichbaren Verfahrens in einem Mitglied oder Beitrittsstaat der EU oder der Schweiz innerhalb der letzten 6 Jahre zugelassen haben;
2) Nachweise/Eigenerklärungen über die in den letzten 6 Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der Fertigung von Schienenfahrzeugen/Nebenfahrzeugen in einem Mitglieds- oder Beitrittsstaat der EU oder der Schweiz, gegliedert nach Menge/Bauart und Auftraggeber;
3) Nachweis/Eigenklärung, dass für den Auftrag eine qualifizierte Konstruktionsabteilung vorhanden und eingesetzt wird
4) Nachweis/Eigenerklärung zur technischen Ausstattung der Konstruktionsabteilung, wie z. B. EDV-Programme, Prüflabore usw.
B). Infrastruktur und Leistungsfähigkeit
Folgende Nachweise/Eigenerklärungen über das kapazitative Leistungsspektrum und die dazu gehörige technische Ausstattung sind vom Bewerber zu erbringen:
5) Nachweis der Qualifizierung für das Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen nach DIN EN15085-2: „Zertifikat zum Schweißen nach DIN EN 15085-2“ in der erforderlichen Zertifizierungsstufe.
6) Nachweis/Eigenerklärung über die technische Ausstattung für den Korrosionsschutz sowie der Vorbereitung für die Beschichtung an Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen.
7) Nachweis/Eigenerklärung, dass die für diesen Auftrag vorgesehene Infrastruktur und das Personal verfügbar ist, Trennung nach „vorhanden“ und „noch aufzubauen“, gegliedert nach Hallenfläche, technischer Ausstattung und Qualifizierung des Personals;
C). Qualität
8) Nachweis über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement- System nach den Anforderungen der DIN ENISO9001 des Werkes, in dem die jeweilige Leistung erbracht werden soll.
D). Lieferantenmanagement
9.) Vorlage einer gültigen Lieferantenqualifizierung für die Produktkategorie „10609010 Schienenfahrzeuge für Infrastruktur Neubau“ im Lieferantenportal der DB AG.
Bewerber, die bei Aufruf zu einem konkreten Wettbewerb noch nicht über eine gültige Lieferantenqualifizierung der DBAG in der Warengruppe „10609010 Schienenfahrzeuge für Infrastruktur Neubau“ verfügen, sind verpflichtet, diese Qualifizierung spätestens mit Abgabe des ersten Angebots beim Auftraggeber nachzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bewerber sich bis zum Ablauf der Teilnahmefrist eines Aufrufs zu einem konkreten Wettbewerb unter folgendem Link im Lieferantenportal der DB AG in der Warengruppe „10609010 Schienenfahrzeuge für Infrastruktur Neubau“ registriert.
#Link zur Lieferantenregistrierung: https://smart.noncd.db.de; hier unter dem Link "Lieferantenregistrierung"
#Informationen zum Lieferantenportal unter:
https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
E). Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber verzichtet auf die Einreichung der unter III.1.9 geforderten Eigenerklärungen und Nachweise, sofern der Bewerber diese jeweilige Eigenerklärung / diesen jeweiligen Nachweis inhaltsgleich im Rahmen der Lieferantenqualifizierung im Lieferantenportal der DB AG vorgelegt hat und die dort eingereichten Erklärungen und Nachweise noch gültig sind und seither keine Änderungen eingetreten sind.
In diesem Fall hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine erfolgreiche Qualifizierung im Lieferantenportal der DB AG bzw. seine Antragstellung zur Qualifizierung (sofern die Qualifizierung selbst noch nicht vorliegt) nachzuweisen und schriftlich zu versichern, dass die dort eingereichten Erklärungen und Nachweise (a) noch gültig sind und (b) seither keine Änderungen eingetreten sind und (c) identisch zu den in III.1.9) geforderten Unterlagen sind.
Der Bewerber hat mit Hilfe einer Referenztabelle bzw. eines Inhaltsverzeichnisses im Excel-Format die Zuordnung der hier geforderten Nachweise/ Eigenerklärungen zu den eingereichten Nachweisen/Eigenerklärungen, unter Angabe des Dateinamens und des entsprechenden Datums, zu belegen.
Die Vergabe wird über die E-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG durchgeführt. Für den Zugriff auf die E-Vergabeplattform ist eine erfolgreiche Registrierung erforderlich. Link zur E-Vergabeplattform: http://www.deutschebahn.com/bieterportal; hier unter dem Link: Registrierung / Nutzungsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter einem im Rahmen des Qualifizierungssystems zugeschlagenen Rahmenvertrags bzw. Einzelvertrags ist sowohl die DB Netz AG als auch die mit ihr im Sinne §§ 15 ff. AktGG verbundenen Unternehmen abrufberechtigt bzw. bestellberechtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]