Qualifizierungssystem Sachverständigenleistung Optische Beweissicherung von Gebäuden und weiterer Objekte für die Netzerweiterung U-Bahn-Neubau in Hamburg [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: QS 020_204

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE36YMK/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE36YMK
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Qualifizierungssystem Sachverständigenleistung Optische Beweissicherung von Gebäuden und weiterer Objekte für die Netzerweiterung U-Bahn-Neubau in Hamburg [bq]

Referenznummer der Bekanntmachung: QS 020_204
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb.

Vergabe von Dienstleistungen zur optischen Beweissicherung im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für optisch. Beweissicherung eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Dem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 14 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 14 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 14 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen. Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten Ihre Zulassung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3 "Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen. Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind. Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.

1. Allgemeine Anforderung: Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.

2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung von min. 3 Mio. EUR,

3. Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung),

4. Nachweis über den Handelsregisterauszug,

5. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.

6. Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein,

7. Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nach Funktion),

8. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen, Benennung der Nachauftragnehmer einschließlich Nachweis deren Qualifikation,

9. bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen - insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen,

10. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der letzten 3 Jahre durch geeignete Belege (Bilanzen, Bonitätserklärung Bank).

Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu erbringen. Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer VI.3) "zusätzliche Angaben" genannten Leistungen vom Bewerber in Eigenleistung erbracht werden.

Erforderliche Referenzen in den letzten 15 Jahren (es reicht zu den unten angegebenen Kriterien jeweils 2 Referenzen):

11. optische Beweissicherung eines Ingenieurbauwerkes, z. B. einer Brücke, vergleichbar mit der Jokohamabrücke in der City-Nord in Hamburg,

12. optische Beweissicherung einer Verkehrs- und Grünfläche von mindestens 1 000 m2,

13. optische Beweissicherung eines Gebäudes mit mindestens 1 Stockwerken incl. Kellergeschoße, Innen- und Außenbereich incl. Fassade,

14. optische Beweissicherung eines Gewerbe- oder Bürogebäudes (Innen- und Außenbereich) mit mindestens 2 000 qm bebauter Fläche.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 074-190185
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der U5 in Hamburg sollen die Sachverständigenleistungen optische Beweissicherung ausgeschrieben werden. Informationen zum geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de/U5-Hamburg. Im ersten Schritt wird ein Qualifizierungssystem vorgeschaltet. Hier geht es um die Erbringung von Leistungen wie:

- Beweissicherung/Zustandsfeststellung von Gebäuden, Brücken, Strommasten, Bestandshaltestellen der Hochbahn, Baustelleneinrichtungsflächen, öffentliche Bereiche (Verkehrs-/Grünflächen)

-teilweise unter Denkmalschutz,

- Digitale Dokumentation in Bild und Schrift,

- Gutachterliche Stellungnahmen/Kommunikation,

- Zerstörungsfreie Sichtprüfung vor Ort (z. B. mit Endoskop, Wärmebildkamera, Feuchtemessgeräte, Rissbreitenmesser und diverse Kleinwerkzeuge),

- Abgrenzung vorhandener und aufgetretener Schäden auf Grundlage der Dokumentation.

Gesamtschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft. Bietergemeinschaften/ Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,

- in der die verbindliche Bildung einer Ingenieursgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;

- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten;

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften

Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben. Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36YMK

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36YMK

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Fußnote

(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/08/2022