Projekt BRICK (Putz-, Trockenbau- und Malerarbeiten) Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-024
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt BRICK (Putz-, Trockenbau- und Malerarbeiten)
Als Teil des Campus Süd der Bundesdruckerei (bdr) in 10969 Berlin sollen die denkmalgeschützten Bestandsgebäude 04, 05, 06, 10, 14, 21 und 22 mit ca. 8.150 m2 BGF saniert und zu einem Gewerbehof mit Büro- und Gewerbenutzung entwickelt werden. Das Gebäude 06 wird mit der Aufstockung eines Staffelgeschosses um ca. 300 m2 erweitert.
Die Baumaßnahme setzt sich aus mehreren aneinandergrenzenden Gebäudeteilen zusammen, die an vier Innenhöfe (Hof 3, 4, 7 und 8) angrenzen. Die Gebäude stehen auf einer Grundfläche von ca. 1.400m2 und umfassen ca. 31.000 m3 BRI. Die Erschließung der 2 bis 5 Obergeschosse erfolgt über mehrere Treppenhäuser und einen Aufzug. Der höchste OKFF der Nutzfläche befindet sich bei ca. + 19,40m.
Berlin
Vergabeeinheit 13 "Putz-, Trockenbau- und Malerarbeiten" Gegenstand dieser Ausschreibung sind Putz-, Trockenbau- und Malerarbeiten im Rahmen einer Denkmalsanierung von 7 aneinandergrenzenden Gebäuden, wovon eines mittels Aufstockung eines Staffelgeschosses erweitert wird.
Die Arbeiten umfassen den Innenputz von Bestandswänden aus Mauerwerk, Deckenputz als Brandschutz und/oder Akustikputz; das Schlemmen von MW-Wänden und -Stützen; Brandschutzverkleidungen von Stahl- und Kappenträgern; Innendämmung von Außenwänden; Trockenbauarbeiten für WC-Kuben und Teeküchen einschl. Türen; Spachtelarbeiten von Wänden und Decken (MW und GK); Malerarbeiten von Innenwänden, Stahltüren, Stahltreppen, Stahlgeländer, TGA-Leitungen, sowie Abdichtungsarbeiten von Bestandsfußböden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als drei Monate zum Datum des Abgabetermins für das Angebot; alternativ: Eintragung in Berufsregister und/oder Handwerksrolle 2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Formblatt 5 3) Eigenerklärung Russlandbezug gemäß Formblatt 7.
Die o.g. Nachweise sind ggf. auch für benannte Drittunternehmen und Nachunternehmer vorzulegen.
1) Eigenerklärung gemäß Formblatt 2 (Bieterselbstauskunft, siehe dort Ziffer 3) über den Gesamtjahresumsatz des Bieters für die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz die Erbringung von Bauleistungen und anderen Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2) Nachweis einer bestehenden Bauhaftpflichtversicherung über eine Haftungssumme von mindestens EUR 5.000.000 für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden (je Schadensfall). Sollte der Bieter über eine solche nicht verfügen, hat er durch eine Eigenerklärung zu bestätigen, im Zuschlagsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den o.g. Merkmalen abzuschließen.
Eine Bietergemeinschaft kann den Nachweis einer bestehenden Bauhaftpflichtversicherung wie folgt erbringen:
a) Versicherungsnehmer ist die Bietergemeinschaft selbst b) Versicherungsnehmer ist ein Mitglied der Bietergemeinschaft, wobei dem Auftraggeber nachzuweisen ist, dass alle übrigen Bietergemeinschaftsmitglieder ebenfalls in den Versicherungsschutz miteinbezogen sind.
Im Übrigen gelten die Vorgaben aus dem vorstehenden Absatz entsprechend.
1) Eigenerklärung gemäß Formblatt 2 (Bieterselbstauskunft, siehe dort Ziffer 4) über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
2) Benennung mindestens eines Referenzprojekts, welches durchgängig oder teilweise in den Kalenderjahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und/oder 2022 durchgeführt worden ist. Die Auftraggeber der benannten Referenzprojekte können, müssen aber nicht der öffentlichen Hand zuzuordnen sein.
Diesbezüglich ist Formblatt 6 (Referenzprojekte) zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Als vergleichbar mit den ausgeschriebenen Bauleistungen gilt ein Referenzprojekt, wenn der vom Bieter zu beschreibende Inhalt des Referenzprojekts sämtliche der folgenden Bau- und Leistungsteile umfasst:
- Einbringen von mind. 100 m² eines Akustikputzsystems an Stb-Decken
- Einbringen von mind. 100 m² eines Akustikputzsystems an preußischen Kappendecken.
Die einzelnen vorstehend genannten Bau- und Leistungsteile können, müssen aber nicht zwingend Gegenstand eines einzelnen Referenzprojekts sein. Es ist auch zulässig, Referenzprojekte zu benennen, die jeweils nur einen der vorstehend genannten Bau- und Leistungsteile umfassen. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass die benannten Referenzprojekte insgesamt sämtliche vorstehend genannten Bau- und Leistungsteile abdecken.
3) Mit seinem Angebot hat der Bieter eine Darstellung einzureichen, aus der sich Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals ergibt. Die Darstellung muss insbesondere die Lebensläufe des mit der Ausführung des Auftrags zu betrauenden Bauleiters und dessen Stellvertreters ausweisen.
Die eingereichten Lebensläufe dieser Personen können anonymisiert eingereicht werden und müssen jeweils insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Erfahrung im Bereich Bauwesen / Handwerk,
- Ausbildung(en) und/oder sonstige(n) Qualifikation(en) und
- Dauer (Anzahl voller Jahre) der Berufserfahrung im Bereich Bauwesen und/oder Handwerk
4) Nachweis Qualifikation für Korrosionsschutzarbeiten (Formblatt 8)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Eine detaillierte Beschreibung der in den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien ist dem Dokument "Aufforderung zur Angebotsabgabe" (dort Ziffer 7.1) zu entnehmen, das unter dem Link zu Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung abrufbar ist.
b) Dem Bieter steht es frei, seine Eignung nach Maßgabe der in Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien - soweit möglich - auch durch Eintragungen gem. § 6b EU Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VOB/A in einem der dort beschriebenen Verzeichnisse nachzuweisen.
c) Teile der Vergabeunterlagen enthalten besonders vertrauliche und teils sicherheitsrelevante Informationen. Sie werden den Bietern daher erst nach Unterzeichnung und Einreichung der den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügten Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt (vgl. § 5 Abs. 3 VgV). Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist vom Bieter auszudrucken, auszufüllen, zu unterschreiben und einzuscannen. Anschließend ist die Datei im pdf-Format mit Hilfe der Vergabeplattform des Auftraggebers an den Auftraggeber zu übersenden. Dazu ist die auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellte Kommunikationsfunktion (wie in Ziff. 4.2 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe" beschrieben) zu verwenden. Die das Dokument unterzeichnende Person muss zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung im Namen des Bieters berechtigt sein.
Der Auftraggeber wird dem Bieter die vertraulichen Bestandteile der Vergabeunterlagen sodann mit Hilfe der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform übersenden. Dazu hat sich der Bieter zuvor auf der Vergabeplattform zu registrieren, um sein entsprechendes Postfach zu aktivieren. Hilfe bei der Registrierung erhalten die Bieter unter der Tel.-Nr. +49 221 985 78-0 oder unter www.subreport.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: Bonn
Land: Deutschland