Verkehrsknoten Marzahn, Ersatzneubau Bauwerk BW13n am Brückenknoten 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-095
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7118
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin.de/sen/umvk/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsknoten Marzahn, Ersatzneubau Bauwerk BW13n am Brückenknoten 1
Bauleistungen für den Brückenknoten 1, Ersatzneubau des Bauwerkes 13n.
12681 Berlin
Bauleistungen für den Brückenknoten 1. Rückbau / Ersatzneubau BW13n, Instandsetzung / Verlängerung Fußgängertunnel, Bau von Fußgängerrampen FGR 2 + 3, Bau von Stützwänden BW11S + BW12S.
- 3105 m3 Stahlbeton abbrechen und entsorgen,
- 3290 m3 Spannbeton-Fertigteile abbrechen und entsorgen,
- 3980 m3 Oberboden abtragen,
- 3960 m3 Oberboden andecken,
- 20160 m3 Baugrubenaushub,
- 18400 m3 Boden einbauen,
- 1284 m2 Trägerbohlwand herstellen mehrlagig rückverankert,
- 2850 m2 Stahlspundwand als Baugrubenverbau herstellen,
- 370 m2 Konstruktionsspundwand herstellen,
- 6302 m3 Stahlbeton herstellen,
- 1179 t Betonstahl liefern und einbauen,
- 765 t Stahlkonstruktion herstellen und montieren einschl. Korrosionsschutz,
- 4650 m2 bituminöse Abdichtung herstellen,
- 4820 m2 bituminöse Schutz- und Deckschicht herstellen,
- 42 Stück Elastomerlager liefern und einbauen,
- 68 m Fahrbahnübergangskonstruktion liefern und einbauen,
- 377 m Füllstabgeländer mit Stahlseil einbauen,
- 138 m Berührungsschutz herstellen,
- 2075 m2 Straßenbau bituminös einschließlich Abbruch,
- 15 Stück Straßenbeleuchtungsmaste liefern und aufstellen,
- 15 Stück LED-Leuchten einschl. Verkabelung liefern und montieren,
- 320 m Bohrungen für Kampfmittelerkundung,
- Verkehrssicherungsleistungen,
- Standsicherheitsnachweis und Ausführungsplanung Bauwerk/Baubehelfe/Abbruch.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel) kofinanziert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
- Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Jahresumsatz sowie Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages),
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/ A vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen,
- Angabe das in den letzten 2 Jahren das Unternehmen nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, durch Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Vorlage von geeigneten Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
Als vergleichbare Referenzen werden anerkannt: Referenzprojekte für Ersatzneubauten (Stahlverbundbrücken) bei innerstädtischen Brückenbaumaßnahmen über Bahnanlagen mit Oberleitung und S-Bahn mit Stromschiene unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen.
- Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Qualifikation des geprüften Fahrbahnmarkierers gemäß „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)“ .
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.
Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt.
- Qualifikation des geprüften Fahrbahnmarkierers gemäß „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)“.
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“ .
Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt.
- Vorlage von geeigneten Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
Als vergleichbare Referenzen werden anerkannt: Referenzprojekte für Ersatzneubauten (Stahlverbundbrücken) bei innerstädtischen Brückenbaumaßnahmen über Bahnanlagen mit Oberleitung und S-Bahn mit Stromschiene unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen.
- In I. 4 Nr. 19 und 20 VwVBU (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt des Landes Berlin) sind für die Erbringung der Bauleistung zu beachtende Umweltanforderungen an Baumaschinen festgelegt. Baumaschinen müssen entweder ab Werk die angegebene Abgasstufe erreichen oder mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet sein.
- Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 (GVBl. für Berlin vom 30. April 2020, S. 276): § 8 ILO-Kernarbeitsnormen, § 9 Mindeststundenentgelt/ Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen.
- Rammarbeiten sind erschütterungsarm auszuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Zu I.3) Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).
Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter "Einstellungen - FIRMA - Vergabeplattformen" mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button "Bewerben" rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen.
Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
Schlusstermin für Anfragen: 23.09.2022
Zu III.1) Teilnahmebedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) eingetragen oder präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Bieter hat zu belegen, dass die Kapazitäten zur Verfügung stehen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen und Einzelnachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indemer die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichungeiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/