Bauhauptarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: TK 08092022-1330
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauhauptarbeiten
- Erdarbeiten
- Mauerwerksarbeiten
- Betonarbeiten
- Betonsanierung
- Abdichtungsarbeiten
- Innendämmung
Strandbad Müggelsee, Fürstenwalder Damm 838, 12589 Berlin-Rahnsdorf
Der Bauherr das Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin beabsichtigt das Strandbau Müggelsee denkmalgerecht zu sanieren.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind entsprechend sensibel auszuführen. Die Festlegungen der Denkmalbehörde sind in die Ausführungsplanung eingeflossen.
Dafür werden nachfolgend ausgeschriebene Leistung erforderlich:
- Erdarbeiten im Zuge der Beton u. Abdichtungsarbeiten ca. 140 m3 Aushub u. Einbau
- Mauerwerksarbeiten mit ca. 1155 m2 KS-Mauerwerk,
- Betonarbeiten mit ca. 2200 m2 Bodenplatte, 400 m2 Deckenplatte, Treppenanlage als monolithisches Betonbauwerk,
- Betonsanierung, Überprüfen Oberflächen 1400m2 (Deckenwand-, Wand-, Stützenflächen), Sanieren gemäß Erfordernis
- Abdichtungsarbeiten der Bodenplatte mit PMBC ca. 2200 m2 Bodenplatte, nachträgliche Horizontalsperre in Bestandswände durch Niederdruck ca. 150 m, Außenabdichtung Erdberührte Wand und Sockel mit MDS/FPD ca. 420 m2, Innenabdichtung als Negativabdichtung mit MDS/FPD ca. 260 m2, Außenabdichtung von Wänden im Erdreich mit 2-lagige Elastomerbitumen-Schweißbahn
- Innendämmung Mineraldämmplatten ca. 600 m2 bzw. Schaumglas ca. 95 m2
- Bauheizung u. Trockenlegung von Bauteilen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - 10%
Vorlage geeigneter Referenzen - 10%
Angabe zu technischen Fachkräften - 20%
Technische Ausrüstung des Unternehmens - 20%
Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens - 10%
Studien- und Ausbildungsnachweise, Bescheinigungen zur Berufsausübung - 10%
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Anzahl Führungskräfte - 10%
Unterauftragsvergaben - 10%
Für den Inhalt der Kriterien siehe V 124EU F.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind unter Verwendung der Formblätter zu erbringen, die bei der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen und ordnungsgemäß ausgefüllt werden müssen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. nach Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
— Nachweis der Berufszulassung - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz oder Wohnsitz des Unternehmens (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124.HF). Sollte der Teilnahmeantrag für die Auswahl in Frage kommen, so ist auf Verlangen folgendes vorzulegen: Gewerbeanmeldung; Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Für nicht präqualifizierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=157554
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis durch Eigenerklärung, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind),
2. Erklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er vergleichbare Bauleistungen betrifft (Nachweis durch Präqualifizierung oder durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind)
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF.
Sollten Ausschlussgründe nach § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegen, ist der Nachweis zu führen, dass eine Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A erfolgte. Hinweis: Ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.)
4. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht
präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF. Wurde ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt, ist dieser auf Verlangen vorzulegen.)
Die Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch einen Bieter wird als vorläufiger Nachweis aktzeptiert.
Für nicht präqualifzierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=157554
zu 1. Versicherungssumme mindestens 2 Mio EUR
Mindestdeckungssummen der Haftpflichtversicherung für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR, für Obhuts- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR, für Abwasserschäden [Betrag gelöscht] EUR.
zu 2. 1,8 Mio EUR Mindestumsatz je Jahr
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Nachweis durch Präqualifzierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung mit Formular V 124 HF, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen mit dem dort genannten Inhalt zu belegen sind)
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (Eigenerklärung),
3. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmers (Nachweis durch Eigenerklärung, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind),
4. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung mit Formular V 124 HF. Bieter der engeren Wahl haben auf Verlangen die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.)
5. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt (Eigenerklärung)
6. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Eigenerklärung)Die Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch einen Bieter wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Für nicht präqualifizierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=157554
zu 2. Fachbetrieb mit eigenem Personal, welches bei dem Projekt eingesetzt wird
1 Bauleiter, nur für dieses Projekt verantwortlich;
1 Polier, nur für dieses Projekt verantwortlich und täglich vor Ort;
8 Facharbeiter
zu 4. durchschnittlich 30 Beschäftigte
zu 5. Software: AVA-Programm, Programm für Bauzeitenplan
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte (siehe Formular V 231 F, das den
Vergabeunterlagen beiliegt)
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzten Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmerkette (siehe Formular V 231 F, das den Vergabeunterlagen beiliegt)
3. Einhaltung der Frauenförderung gemäß § 13 BerlAVG in Verbindung mit § 15 BerlAVG, siehe Formular V 246 F, das den Vergabeunterlagen beiliegt
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um eine Neuausschreibung aufgrund von Kündigung des bisherigen Auftragsnehmers. Die Umstände für die Notwendigkeit der Neuausschreibung waren nicht vorhersehbar. Die aus der Neuausschreibung resultierende Bauzeitverlängerung muss auf das geringstmögliche Maß begrenzt werden. Aus vorgenannten Gründen wird die Teilnahmefrist gemäß § 10bEU (5) VOB/A verkürzt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen:
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über die Vergabeplattform: siehe I.3 möglich.
Bewerber, die nur den freien Zugang nutzen, sich also nicht registrieren, sind verpflichtet, sich selbst auf dieser Seite übereventuelle Beantwortungen von Bieterfragen und/ oder Änderungspakete zu informieren.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote erfolgt nur digital - mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform.
Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 30.08..2022-13.30 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]