Maler, Friedrichstraße 55 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 149-22 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Maler, Friedrichstraße 55
Neubau eines in Teilen viergeschossiges Schul- und Verwaltungsgebäude mit Mensa und Küche. Vorausgehende Abbruch- und Tiefgründungsarbeiten Die BGF des Ersatzneubaus beträgt ca. 1971m². Das Schulgrundstück befindet sich im hochfrequentierten Hamburger Stadtteil St. Pauli. Die Baustelle ist über die Davidstraße und die Bernhard-Nocht-Straße unabhängig vom Schulbetrieb anfahrbar. Eine Wendemöglichkeit besteht am Ende der Bernhard-Nocht-Straße vor der Antonistraße.
Friedrichstraße 55, 20359 Hamburg
- Wände:
- ca. 3.600 m² Wandanstrich
- Beschichtung Stahlzargen/ -geländer:
- ca. 55 Stk. Stahlzargen
- ca. 65 m Stabgeländer
- ca. 180 m Handlauf
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Juni 2022 bis August 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maler, Friedrichstraße 55
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]