Dortmund Hbf - VST Dortmund - Los 6.2, Entwässerung Hauptsammler Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30513
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Dortmund Hbf - VST Dortmund - Los 6.2, Entwässerung Hauptsammler
ca. Rückbau Oberbau: 330 m Gleis und 1595 t Schotter, ca. 2296 t Bodenausbau Z2, 130 t Betonentsorgung, 488 t Bahnsteigaufbruch Z2, ca. 541 m³ Einbau Verfüllboden DIN 18196, 284 m Einbau Leitungszone sowie ca. 184 m Rohrleitung und Grabenverbau DN 500 und ca. 100 m Rohrleitung und Grabenverbau DN 600
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Dortmund Hbf - VST Dortmund - Los 6.2, Entwässerung Hauptsammler
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dortmund
ca. Rückbau Oberbau: 330 m Gleis und 1595 t Schotter, ca. 2296 t Bodenausbau Z2, 130 t Betonentsorgung, 488 t Bahnsteigaufbruch Z2, ca. 541 m³ Einbau Verfüllboden DIN 18196, 284 m Einbau Leitungszone sowie ca. 184 m Rohrleitung und Grabenverbau DN 500 und ca. 100 m Rohrleitung und Grabenverbau DN 600
Zulage Regenwasserleitungsschacht DN1500
(MKA 2_2)
Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten wurde der Regenwasserleitungsschacht auf DN1000 auf DN1500 dimensioniert.