Rahmenvertrag über die Lieferung von Erdgas H für Liegenschaften des Deutschen Bundestages Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-080-14-BL380
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Erdgas H für Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung von Erdgas der Gruppe H für Liegenschaften des Deutschen Bundestages. Es gibt vier Entnahmestellen, die zu versorgen sind. Die Gasabnahmemenge aller Verbrauchsstellen beträgt aus der
Betriebserfahrung zwischen 14 Mio. kWh/Jahr und 25 Mio. kWh/Jahr. Im Durchschnitt lag der Wert für die letzten 3 Jahre bei 16 Mio. kWh/Jahr. Die Solltemperatur im Heizbetrieb wird erstmals für den Winter 2022/23 nach dem Energiesparkonzept der Auftraggeberin (AG) um 2° C gesenkt. Daraus werden Einsparungen beim Gasverbrauch in Höhe von 10 % erwartet. Der Gasverbrauch an der Entnahmestelle 1 (Betrieb der Großkesselanlagen im Jakob-Kaiser-Haus) unterliegt starken jährlichen Schwankungen, die im Wesentlichen auf klimatische Einflüsse und den Betrieb von weiteren, nicht erdgasbetriebenen Wärmeerzeugern in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages zurückzuführen sind. Die Entnahmestellen 2, 3 und 4 lweisen einen deutlich geringeren Erdgasverbrauch auf (Warmwasserbereitung und Betrieb von Küchengeräten).
Berlin
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung von Erdgas der Gruppe H für Liegenschaften des Deutschen Bundestages. Es gibt vier Entnahmestellen, die zu versorgen sind. Die Gasabnahmemenge aller Verbrauchsstellen beträgt aus der
Betriebserfahrung zwischen 14 Mio. kWh/Jahr und 25 Mio. kWh/Jahr. Im Durchschnitt lag der Wert für die letzten 3 Jahre bei 16 Mio. kWh/Jahr. Die Solltemperatur im Heizbetrieb wird erstmals für den Winter 2022/23 nach dem Energiesparkonzept der Auftraggeberin (AG) um 2° C gesenkt. Daraus werden Einsparungen beim Gasverbrauch in Höhe von 10 % erwartet. Der Gasverbrauch an der Entnahmestelle 1 (Betrieb der Großkesselanlagen im Jakob-Kaiser-Haus) unterliegt starken jährlichen Schwankungen, die im Wesentlichen auf klimatische Einflüsse und den Betrieb von weiteren, nicht erdgasbetriebenen Wärmeerzeugern in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages
zurückzuführen sind. Die Entnahmestellen 2, 3 und 4 weisen einen deutlich geringeren Erdgasverbrauch auf (Warmwasserbereitung und Betrieb von Küchengeräten).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle
oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung
über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus
dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied
eingereicht werden.
- Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000
Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen
betrifft. Der Bieter muss einen jährlichen Umsatz von mindestens [Betrag gelöscht] Euro
vorweisen können.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens
[Betrag gelöscht] Euro für Personen- und [Betrag gelöscht] Euro für Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes
Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der Versicherungsnachweis ist
noch nicht zwingend mit der Angebotsabgabe vorzulegen, jedoch spätestens vor
Zuschlagerteilung.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2
des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für
den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens.
- Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben
aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei
können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über
das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für
den Unterauftragnehmer abgegeben.
- Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Lieferung von Erdgas. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
- Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und
Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung anzugeben
und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ferner ist eine
Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser
Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die Nachweise für den Teilbereich
der Leistung, für den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung
notwendig ist.
- Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben
aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei
können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Alle im Gesamtpreis enthaltenen zusätzlichen Preise sind zur Angebotsabgabe
im Übersichtsblatt für Lieferzuschläge (Anlage 2) einzutragen. Die Angaben in
der Anlage 2 sind für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nicht
wertungsrelevant. Das Übersichtsblatt für Lieferzuschläge dient zur
Aufschlüsselung und Ermittlung der Gesamtkosten.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.