Rahmenvertrag über die Lieferung von Erdgas H für Liegenschaften des Deutschen Bundestages Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-080-14-BL380

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=474567
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über die Lieferung von Erdgas H für Liegenschaften des Deutschen Bundestages

Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-080-14-BL380
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09123000 Erdgas
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung von Erdgas der Gruppe H für Liegenschaften des Deutschen Bundestages. Es gibt vier Entnahmestellen, die zu versorgen sind. Die Gasabnahmemenge aller Verbrauchsstellen beträgt aus der

Betriebserfahrung zwischen 14 Mio. kWh/Jahr und 25 Mio. kWh/Jahr. Im Durchschnitt lag der Wert für die letzten 3 Jahre bei 16 Mio. kWh/Jahr. Die Solltemperatur im Heizbetrieb wird erstmals für den Winter 2022/23 nach dem Energiesparkonzept der Auftraggeberin (AG) um 2° C gesenkt. Daraus werden Einsparungen beim Gasverbrauch in Höhe von 10 % erwartet. Der Gasverbrauch an der Entnahmestelle 1 (Betrieb der Großkesselanlagen im Jakob-Kaiser-Haus) unterliegt starken jährlichen Schwankungen, die im Wesentlichen auf klimatische Einflüsse und den Betrieb von weiteren, nicht erdgasbetriebenen Wärmeerzeugern in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages zurückzuführen sind. Die Entnahmestellen 2, 3 und 4 lweisen einen deutlich geringeren Erdgasverbrauch auf (Warmwasserbereitung und Betrieb von Küchengeräten).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung von Erdgas der Gruppe H für Liegenschaften des Deutschen Bundestages. Es gibt vier Entnahmestellen, die zu versorgen sind. Die Gasabnahmemenge aller Verbrauchsstellen beträgt aus der

Betriebserfahrung zwischen 14 Mio. kWh/Jahr und 25 Mio. kWh/Jahr. Im Durchschnitt lag der Wert für die letzten 3 Jahre bei 16 Mio. kWh/Jahr. Die Solltemperatur im Heizbetrieb wird erstmals für den Winter 2022/23 nach dem Energiesparkonzept der Auftraggeberin (AG) um 2° C gesenkt. Daraus werden Einsparungen beim Gasverbrauch in Höhe von 10 % erwartet. Der Gasverbrauch an der Entnahmestelle 1 (Betrieb der Großkesselanlagen im Jakob-Kaiser-Haus) unterliegt starken jährlichen Schwankungen, die im Wesentlichen auf klimatische Einflüsse und den Betrieb von weiteren, nicht erdgasbetriebenen Wärmeerzeugern in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages

zurückzuführen sind. Die Entnahmestellen 2, 3 und 4 weisen einen deutlich geringeren Erdgasverbrauch auf (Warmwasserbereitung und Betrieb von Küchengeräten).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle

oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.

- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung

über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus

dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied

eingereicht werden.

- Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000

Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem

Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen

betrifft. Der Bieter muss einen jährlichen Umsatz von mindestens [Betrag gelöscht] Euro

vorweisen können.

- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens

[Betrag gelöscht] Euro für Personen- und [Betrag gelöscht] Euro für Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes

Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der Versicherungsnachweis ist

noch nicht zwingend mit der Angebotsabgabe vorzulegen, jedoch spätestens vor

Zuschlagerteilung.

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2

des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von

Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für

den/die Unterauftragnehmer.

- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens.

- Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben

aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei

können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.

- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über

das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für

den Unterauftragnehmer abgegeben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Lieferung von Erdgas. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.

- Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und

Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung anzugeben

und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ferner ist eine

Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser

Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die Nachweise für den Teilbereich

der Leistung, für den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung

notwendig ist.

- Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben

aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei

können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/09/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/09/2022
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.

- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.

- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.

- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.

- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.

- Alle im Gesamtpreis enthaltenen zusätzlichen Preise sind zur Angebotsabgabe

im Übersichtsblatt für Lieferzuschläge (Anlage 2) einzutragen. Die Angaben in

der Anlage 2 sind für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nicht

wertungsrelevant. Das Übersichtsblatt für Lieferzuschläge dient zur

Aufschlüsselung und Ermittlung der Gesamtkosten.

- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/08/2022