Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der BKK VBU Referenznummer der Bekanntmachung: BKK_VBU_2022_58
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.meine-krankenkasse.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der BKK VBU
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der BKK VBU
BKK VBU Lindenstraße 67 10969 Berlin Deutschland und andere Liegenschaften der BKK VBU (siehe Vergabeunterlagen)
für alle Liegenschaften der BKK VBU (siehe Vergabeunterlagen)
Die Stromlieferung beginnt am 01.01.2023 um 0:00 Uhr und endet frühestens am 31.12.2024 (Mindestvertragslaufzeit) um 24:00 Uhr.
Der Stromliefervertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von der Auftraggeberin oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2025 (Maximalvertragslaufzeit), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
weitere NUTS Codes: DE717; DE406; DEE03; DE212; DEG0B; DE403; DE40C; DE404; DE408,
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-181865c86a3-79fd50864974d43e
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-181865c86a3-79fd50864974d43e
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-181865c86a3-79fd50864974d43e
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere NUTS Codes: DE717; DE406; DEE03; DE212; DEG0B; DE403; DE40C; DE404; DE408,
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 2 GWB:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.