Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Aktualisierung der Biotopkartierung der Freien und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2023 und 2024 unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022000732
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Aktualisierung der Biotopkartierung der Freien und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2023 und 2024 unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen
Die FHH - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 01.04.2023 und zum 28.02.2025
Die Bewertung der Angebote erfolgt vollständig anhand des vorzulegenden, leistungsbezogenen Konzeptes (100% Leistung). Aufgrund von technischen Auswahlmöglichkeiten kann die Darstellung der Projekteigenschaften im Bieterportal lediglich mit 1% Preis und 99% Leistung angegeben werden. Führend sind die Angaben in der Leistungsbeschreibung und in der EU-Bekanntmachung.
Hamburg
Die FHH – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 1.4.2023 und zum 28.02.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Es ist der Vordruck Eignung ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
2) Darstellung derjenigen Unternehmen, die in ihrer jetzigen Unternehmensstruktur und ihren Geschäftsfeldern bisher noch nicht an der Biotopkartierung Hamburg teilgenommen haben, mit Übersicht über die Geschäftsfelder und Personalstruktur, Angaben zur Unternehmensstruktur und Geschäftsführung. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (max. 1 Seite). Freie Auftragnehmer, die sich als Einzelperson bewerben, sind hiervon ausgenommen.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
3) Mit dem Angebot sind Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherungen zu machen (einzutragen in den Kriterienkatalog der eVergabe).
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR
und [Betrag gelöscht] EUR bei sonstigen Schäden betragen.
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte Versicherungsprämie ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber der AG zu erbringen.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
4) Es sind zwingend die im Verfahrensbrief geforderten Referenzen einzureichen.
5) Eigenerklärung 5. RUS-Sanktionspaket
6) Datenschutzerklärung
Insbesondere bei Bietergemeinschaften sind die näheren Hinweise im Vordruck Eignung zu beachten.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch so sind die Vorgaben des Eignungsvordruckes zu beachten.
Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.