Rahmenvereinbarung Leichte Sprache: Übersetzung und Texterstellung inklusive Bebilderung für DGUV-Bedarfe außerhalb des Stabsbereichs Kommunikation Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Leichte Sprache: Übersetzung und Texterstellung inklusive Bebilderung für DGUV-Bedarfe außerhalb des Stabsbereichs Kommunikation
Der AG als Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung sowie ein Teil seiner Mitglie-der (Unfallkassen und Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversiche-rung) beabsichtigen, Übersetzungen in Leichte Sprache (Deutsch in Leichter Sprache, Abkür-zung: LS) sowie die komplette Erstellung von Texten in LS einzukaufen. Dafür suchen sie einen qualifizierten Dienstleister als AN. Wesentliche Leistungsbestandteile sind:
- Übersetzung von zugelieferten redaktionellen deutschen Texten in LS
- Komplette Neuerstellung von deutschen Texten in LS auf der Basis eines Briefings des AG, teilweise inklusive Recherche
- Recherche, Auswahl, Empfehlung und Zulieferung von begleitenden Bildern
- Vollständige Zielgruppen-Prüfung der Inhalte / Texte (inkl. Grafiken) durch Menschen mit Lernbehinderung
- Korrekturläufe
- Allgemeine Beratungsleistungen zum Thema Leichte Sprache
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Es gelten die Festsetzungen der Leistungsbeschreibung.
Es gelten die Festsetzungen unter § 18 des Vertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Zuverlässigkeitserklärung: Eigenerklärung, dass für den Bieter die in §§ 123 f. GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
2) Eigenerklärung Eintragung in das Berufs- / Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Negativbescheinigung in Insolvenzsachen sowie Abführung der Krankenversicherungsbeiträge und Steuern: Eigenerklärung, dass die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht und die Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter sowie Steuern ordnungsgemäß abgeführt wurden. Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bieter dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist ist in Kopie beizufügen. Eigenerklärung und Nachweis sind jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und allen Unterauftragnehmern abzugeben.
1) Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (jeweils pro Jahr 2-fach maximiert) oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird (= Mindestanforderung).
- vgl. Ziffer III.1.2), Pkt. 1 des Bekanntmachungstextes (Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung)
1.) Angaben zu verantwortlichem Personal:
Die Bieter haben mit ihrem Angebot für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal (Übersetzer / Übersetzerin (Hauptansprechperson) sowie Übersetzer / Übersetzerin (Vertreter / Vertreterin der Hauptansprechperson) das tabellarische Mitarbeiterprofil gemäß Eignungsbogen einzureichen (= Mindestanforderung).
a) Die Hauptansprechperson muss über folgende Qualifikationen verfügen:
aa) Kenntnisse in Leichter Sprache: Die Person besitzt Kenntnisse in den Grundlagen der Leichten Sprache (BITV 2.0, Regeln des Netzwerks Leichte Sprache, Kenntnisse über die Zielgruppen, rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Bereich der Leichten Sprache) (= Mindestanforderung)
bb) Ausbildung / Studium:
(1) Aus- und Fortbildung zur Übersetzung von Texten in Leichte Sprache (= Mindestanforderung), nachgewiesen durch
- Seminar/e (auch online) - mindestens drei Seminartage
O D E R
- Workshop/s (auch online) - mindestens drei Workshoptage
O D E R
- Schulung/en (auch online) - mindestens drei Schulungstage
O D E R
- Studium Barrierefreie Kommunikation
(2) Bestandteil der Ausbildung / Fortbildung war die Beschäftigung mit den Kriterien für Leichte und Einfache Sprache (= Mindestanforderung)
(3) Bestandteil der Ausbildung / Fortbildung war die Beschäftigung mit der Gestaltung von Texten in Leichter Sprache (Strukturierung und Visualisierung von übersetzten Texten, Aufbereitung für Print- und Online-Medien) (= Mindestanforderung)
(4) Bestandteil der Ausbildung / Fortbildung war die Beschäftigung mit Inklusiver Zusammenarbeit (= Mindestanforderung)
cc) Berufserfahrung: In den letzten 2 Jahren hat die Person durchschnittlich mindestens 4 Texte pro Jahr (jeweils mit einem Umfang von mind. 4.000 Zeichen mit Leerzeichen) in LS übersetzt (= Mindestanforderung)
b) Der Prüfgruppenleiter / die Prüfgruppenleiterin (kein Mitarbeiterprofil erforderlich, keine Namensangabe erforderlich; der AG behält sich vor, entsprechende Nachweise im Einzelfall einzufordern) darf keine kognitiven Einschränkungen haben (= Mindestanforderung) und muss über folgende Qualifikationen verfügen:
aa) Kenntnisse in Leichter Sprache: Die Person besitzt Kenntnisse in den Grundlagen der Leichten Sprache (BITV 2.0, Regeln des Netzwerks Leichte Sprache, Kenntnisse über die Zielgruppen, rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Bereich der Leichten Sprache) (= Mindestanforderung)
bb) Ausbildung / Studium:
(1) Aus- und Fortbildung zur Prüfung von Texten in Leichter Sprache (= Mindestanforderung), nachgewiesen durch
- Seminar/e (auch online) - mindestens drei Seminartage
O D E R
- Workshop/s (auch online) - mindestens drei Workshoptage
O D E R
- Schulung/en (auch online) - mindestens drei Schulungstage
O D E R
- Studium Barrierefreie Kommunikation
(2) Bestandteil der Ausbildung / Fortbildung war die Beschäftigung mit den Kriterien für Leichte und Einfache Sprache (= Mindestanforderung)
(3) Bestandteil der Ausbildung / Fortbildung waren praktische Übersetzungsübungen inkl. Anwendung der Regeln der LS und Textanalyse sowie Überprüfung durch den Ausbilder/die Ausbilderin (= Mindestanforderung)
(4) Bestandteil der Ausbildung / Fortbildung war die Beschäftigung mit Inklusiver Zusammenarbeit (= Mindestanforderung)
(5) Bestandteil der Ausbildung/Fortbildung war die Beschäftigung mit Prüfungsmethoden (z.B. leitfadengestützt / Multiple- und Single-Choice-Aufgaben / subjektive Urteile mittels Ratingskalen und Ranking) (= Mindestanforderung)
cc) Berufserfahrung: In den letzten 2 Jahren hat die Person durchschnittlich mindestens 4 Prüfdurchläufe pro Jahr (jeweils mit einem Umfang von mind. 4.000 Zeichen mit Leerzeichen) in LS geprüft (= Mindestanforderung)
2.) Angaben zu Referenzprojekten des Bieters / der Bietergemeinschaft: Die Bieter haben mit ihrem Angebot - gemäß der vorgegebenen Struktur - vollständige Informationen zu - entsprechend der nachfolgend aufgeführten Leistungsarten - mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren, bereits abgeschlossenen oder noch in Bearbeitung befindlichen Projekten, deren Abschluss (Vertragsende) zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote maximal 3 Jahre zurückliegen darf, einzureichen.
Die Referenzen werden wie folgt zur Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt:
aa) Referenzart 1 (Hinweis: Als Mindestanforderung sind mindestens 3 Referenzen einzureichen.):
(1) Leistungsart: Übersetzung in Leichte Sprache für einen Auftraggeber
(2) Bisherige Leistungsdauer: Mindestens 6 Monate
- vgl. Ziffer III.1.3), Pkt. 1 des Bekanntmachungstextes (Angaben zu verantwortlichem Personal)
- vgl. Ziffer III.1.3), Pkt. 2 des Bekanntmachungstextes (Angaben zu Referenzprojekten des Bieters / der Bietergemeinschaft)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
1.) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren.
2.) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP.
3.) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen.
4.) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter / die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses /dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter / der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter- / Tochter- / Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.
5.) Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CR7EM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland