Gebietsbetreuung Grünlandschutzgebiete Bremen 2023-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: HANEG-2022-0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haneg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebietsbetreuung Grünlandschutzgebiete Bremen 2023-2024
Zur Förderung der Entwicklung von rd. 5.600 ha Grünlandschutzgebieten und Kompensati-onsflächen in Bremen soll 2023-2024 eine gebietsübergreifende Betreuung umgesetzt wer-den, die u.a. der Sicherung und Verbesserung der Erhaltungszustände schutzbedürftiger Ar-ten und Lebensräume sowie der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen Natur-schutz und Landwirtschaft dient. Die Geländearbeiten und Kontaktaufgaben im Rahmen der örtlichen Betreuung sollen gebietsbezogene Teams übernehmen, die über sehr gute natur-schutzfachliche Qualifikationen und kommunikative Fähigkeiten verfügen. Sie sind An-sprechpartner für Fragestellungen des Auftraggebers und der Naturschutzbehörde sowie lo-kaler Akteure und verbessern durch eine gute örtliche Vernetzung die Akzeptanz von Natur-schutzmaßnahmen in den Gebieten. Zu den Aufgaben gehören u.a. regelmäßige Gebietskon-trollen inkl. Erfassung der landwirtschaftlichen Nutzung und der Wasserstände, Durchführung managementbegleitender Brutvogel- und Vegetationskontrollen, Ansprechpartnerfunktion für Fragestellungen der Landwirte, Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen und Mitwirkung bei der Jahresmaßnahmenplanung und der Öffentlichkeitsarbeit. Die Aktivitäten sind in regelmä-ßigen Protokollen, Kurzberichten mit GIS-Kartendarstellungen (ESRI ArcGIS) zu dokumentie-ren. Die Mitwirkung bei gebietsbezogenen und übergreifenden Arbeitsgruppen und Beiratssit-zungen ist erforderlich.
Betreuung und Kooperation im Grünlandschutzgebiet NSG "westliches Hollerland- Leher Feld"
Bremen
Das Gebiet umfasst eine Flächengröße von 296 ha. Schutzziele sind u. a. die Sicherung der Artenvielfalt des Grünlands und der Gräben, der Wiesenvogelgemeinschaften und weiterer ausgewählter faunistischer Artengruppen sowie der Erhalt der standörtlichen Bedingungen durch eine angepasste landwirdschaftliche Nutzung und Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Dazu sind unter anderem erforderlich:
•Erfassung und Dokumentation der landwirtschaftllichen Nutzung des Grünlands;
•Kontrolle der Wasserstände auf Einhaltung der festgesetzten Zielvorgaben;
•Wassermanagement in Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Naturschutzbehörde und den Deichverbänden;
•Kontrolle bestehender Auflagen und Bestimmungen aus den Schutzverordnungen und Kompensationsverpflichtungen; •Dokumentation der Gebietskontrollen in 14-tägigen Geländeprotokollen;
•eigene Durchführung von managementbegleitenden faunistischen und vegetationskundlichen Kartierungen
•aktive Einbeziehung der Ergebnisse der von Dritten erhobenen faunistischen und vegetationskundlichen Kartierungen in die Gebietsbetreuung, u.a. als Grundlage für die Kooperation mit den Landwirten zur flexiblen Gestaltung der landwirtschaftlichen Nutzung und zur Ableitung von Managementmaßnahmen;
•fachliche Begleitung der in den Gebieten wirtschaftenden Landwirte zur Stärkung der kooperativen Zusammenarbeit, zur Förderung der Akzeptanz naturschutzfachlicher Maßnahmen sowie Sicherung und Steigerung einer an den Erfordernissen des Naturschutzes angepassten landwirtschaftlichen Nutzung
•Information und fachlicher Austausch mit dem Auftraggeber und der Naturschutzbehörde; Mitwirkung bei der Befreiung von Schutzverordnungen, Begleitung von Bauvorhaben
•Einbindung der ehrenamtlichen Naturschutzwacht,
•fachlicher Austausch mit Deichverbänden, Jagdberechtigten und sonstigen Vereinen bzw. Interessensgruppen; Berücksichtigung sonstiger Planungen und Programme mit Relevanz für die Umsetzung der Gebietsbetreuung;
•Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen sowie Mitwirkung bei der Maßnahmenplanung;
•fachliche Begleitung der Umsetzung von Biotoppflege- und Entwicklungsmaßnahmen;
•Mitwirkung bei der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Führungen;
•Kurzdokumentation der Geländeaktivitäten sowie der naturschutzfachlichen Entwicklung der Schutzgebiete und Kompensationsflächen mit Text, Tabellen und GIS-Karten (ESRI ArcGIS);
•gebietsübergreifende Zusammenarbeit; Mitwirkung und Teilnahme an gebietsbezogenen und übergreifenden Arbeitsgruppen, Landwirterunden sowie Beiratssitzungen zur Kooperation mit der Landwirtschaft.
Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen
Qualifikation des Betreuungsteams
Einzelne Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit und werden daher optional ausgeschrieben. Näheres ergibt sich aus den Auftragsunterlagen
D551.13-22325-HB-21/440 (EELA) und D551.13-22326-HB-21/452 (LaGe) und D551.13-22324-HB-21/408 (SAB)
Betreuung und Kooperation im Grünlandschutzgebiet "Niedervieland" inkl. dem NSG "Hoch-wasserschutzpolderzwischen Senator-Appelt-Straße und Neustädter Hafen
Bremen
Das Gebiet umfasst eine Flächengröße von 1013 ha. Schutzziele sind u. a. die Sicherung der Artenvielfalt des Grünlands und der Gräben, der Wiesenvogelgemeinschaften und weiterer ausgewählter faunistischer Artengruppen sowie der Erhalt der standörtlichen Bedingungen durch eine angepasste landwirdschaftliche Nutzung und Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Dazu sind unter anderem erforderlich:
•Erfassung und Dokumentation der landwirtschaftllichen Nutzung des Grünlands;
•Kontrolle der Wasserstände auf Einhaltung der festgesetzten Zielvorgaben;
•Wassermanagement in Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Naturschutzbehörde und den Deichverbänden;
•Kontrolle bestehender Auflagen und Bestimmungen aus den Schutzverordnungen und Kompensationsverpflichtungen; •Dokumentation der Gebietskontrollen in 14-tägigen Geländeprotokollen;
•eigene Durchführung von managementbegleitenden faunistischen und vegetationskundlichen Kartierungen
•aktive Einbeziehung der Ergebnisse der von Dritten erhobenen faunistischen und vegetationskundlichen Kartierungen in die Gebietsbetreuung, u.a. als Grundlage für die Kooperation mit den Landwirten zur flexiblen Gestaltung der landwirtschaftlichen Nutzung und zur Ableitung von Managementmaßnahmen;
•fachliche Begleitung der in den Gebieten wirtschaftenden Landwirte zur Stärkung der kooperativen Zusammenarbeit, zur Förderung der Akzeptanz naturschutzfachlicher Maßnahmen sowie Sicherung und Steigerung einer an den Erfordernissen des Naturschutzes angepassten landwirtschaftlichen Nutzung
•Information und fachlicher Austausch mit dem Auftraggeber und der Naturschutzbehörde; Mitwirkung bei der Befreiung von Schutzverordnungen, Begleitung von Bauvorhaben
•Einbindung der ehrenamtlichen Naturschutzwacht,
•fachlicher Austausch mit Deichverbänden, Jagdberechtigten und sonstigen Vereinen bzw. Interessensgruppen; Berücksichtigung sonstiger Planungen und Programme mit Relevanz für die Umsetzung der Gebietsbetreuung;
•Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen sowie Mitwirkung bei der Maßnahmenplanung;
•fachliche Begleitung der Umsetzung von Biotoppflege- und Entwicklungsmaßnahmen;
•Mitwirkung bei der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Führungen;
•Kurzdokumentation der Geländeaktivitäten sowie der naturschutzfachlichen Entwicklung der Schutzgebiete und Kompensationsflächen mit Text, Tabellen und GIS-Karten (ESRI ArcGIS);
•gebietsübergreifende Zusammenarbeit; Mitwirkung und Teilnahme an gebietsbezogenen und übergreifenden Arbeitsgruppen, Landwirterunden sowie Beiratssitzungen zur Kooperation mit der Landwirtschaft.
Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen
Qualifikation des Betreuungsteams
Einzelne Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit und werden daher optional ausgeschrieben. Näheres ergibt sich aus den Auftragsunterlagen
D551.13-22325-HB-21/440 (EELA) und D551.13-22326-HB-21/452 (LaGe) und D551.13-22324-HB-21/408 (SAB)
Betreuung und Kooperation im Grünlandschutzgebiet "Werderland"
Bremen
Das Gebiet umfasst eine Flächengröße von 857 ha. Schutzziele sind u. a. die Sicherung der Artenvielfalt des Grünlands und der Gräben, der Wiesenvogelgemeinschaften und weiterer ausgewählter faunistischer Artengruppen sowie der Erhalt der standörtlichen Bedingungen durch eine angepasste landwirdschaftliche Nutzung und Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Dazu sind unter anderem erforderlich:
•Erfassung und Dokumentation der landwirtschaftllichen Nutzung des Grünlands;
•Kontrolle der Wasserstände auf Einhaltung der festgesetzten Zielvorgaben;
•Wassermanagement in Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Naturschutzbehörde und den Deichverbänden;
•Kontrolle bestehender Auflagen und Bestimmungen aus den Schutzverordnungen und Kompensationsverpflichtungen; •Dokumentation der Gebietskontrollen in 14-tägigen Geländeprotokollen;
•eigene Durchführung von managementbegleitenden faunistischen und vegetationskundlichen Kartierungen
•aktive Einbeziehung der Ergebnisse der von Dritten erhobenen faunistischen und vegetationskundlichen Kartierungen in die Gebietsbetreuung, u.a. als Grundlage für die Kooperation mit den Landwirten zur flexiblen Gestaltung der landwirtschaftlichen Nutzung und zur Ableitung von Managementmaßnahmen;
•fachliche Begleitung der in den Gebieten wirtschaftenden Landwirte zur Stärkung der kooperativen Zusammenarbeit, zur Förderung der Akzeptanz naturschutzfachlicher Maßnahmen sowie Sicherung und Steigerung einer an den Erfordernissen des Naturschutzes angepassten landwirtschaftlichen Nutzung
•Information und fachlicher Austausch mit dem Auftraggeber und der Naturschutzbehörde; Mitwirkung bei der Befreiung von Schutzverordnungen, Begleitung von Bauvorhaben
•Einbindung der ehrenamtlichen Naturschutzwacht,
•fachlicher Austausch mit Deichverbänden, Jagdberechtigten und sonstigen Vereinen bzw. Interessensgruppen; Berücksichtigung sonstiger Planungen und Programme mit Relevanz für die Umsetzung der Gebietsbetreuung;
•Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen sowie Mitwirkung bei der Maßnahmenplanung;
•fachliche Begleitung der Umsetzung von Biotoppflege- und Entwicklungsmaßnahmen;
•Mitwirkung bei der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Führungen;
•Kurzdokumentation der Geländeaktivitäten sowie der naturschutzfachlichen Entwicklung der Schutzgebiete und Kompensationsflächen mit Text, Tabellen und GIS-Karten (ESRI ArcGIS);
•gebietsübergreifende Zusammenarbeit; Mitwirkung und Teilnahme an gebietsbezogenen und übergreifenden Arbeitsgruppen, Landwirterunden sowie Beiratssitzungen zur Kooperation mit der Landwirtschaft.
Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen
Qualifikation des Betreuungsteams
Einzelne Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit und werden daher optional ausgeschrieben. Näheres ergibt sich aus den Auftragsunterlagen
D551.13-22325-HB-21/440 (EELA) und D551.13-22326-HB-21/452 (LaGe) und D551.13-22324-HB-21/408 (SAB)
Betreuung und Kooperation im Grünlandschutzgebiet "Blockland"
Bremen
Das Gebiet umfasst eine Flächengröße von 2986 ha. Schutzziele sind u. a. die Sicherung der Artenvielfalt des Grünlands und der Gräben, der Wiesenvogelgemeinschaften und weiterer ausgewählter faunistischer Artengruppen sowie der Erhalt der standörtlichen Bedingungen durch eine angepasste landwirdschaftliche Nutzung und Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Dazu sind unter anderem erforderlich:
•Erfassung und Dokumentation der landwirtschaftllichen Nutzung des Grünlands;
•Kontrolle der Wasserstände auf Einhaltung der festgesetzten Zielvorgaben;
•Wassermanagement in Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Naturschutzbehörde und den Deichverbänden;
•Kontrolle bestehender Auflagen und Bestimmungen aus den Schutzverordnungen und Kompensationsverpflichtungen; •Dokumentation der Gebietskontrollen in 14-tägigen Geländeprotokollen;
•eigene Durchführung von managementbegleitenden faunistischen und vegetationskundlichen Kartierungen
•aktive Einbeziehung der Ergebnisse der von Dritten erhobenen faunistischen und vegetationskundlichen Kartierungen in die Gebietsbetreuung, u.a. als Grundlage für die Kooperation mit den Landwirten zur flexiblen Gestaltung der landwirtschaftlichen Nutzung und zur Ableitung von Managementmaßnahmen;
•fachliche Begleitung der in den Gebieten wirtschaftenden Landwirte zur Stärkung der kooperativen Zusammenarbeit, zur Förderung der Akzeptanz naturschutzfachlicher Maßnahmen sowie Sicherung und Steigerung einer an den Erfordernissen des Naturschutzes angepassten landwirtschaftlichen Nutzung
•Information und fachlicher Austausch mit dem Auftraggeber und der Naturschutzbehörde; Mitwirkung bei der Befreiung von Schutzverordnungen, Begleitung von Bauvorhaben
•Einbindung der ehrenamtlichen Naturschutzwacht,
•fachlicher Austausch mit Deichverbänden, Jagdberechtigten und sonstigen Vereinen bzw. Interessensgruppen; Berücksichtigung sonstiger Planungen und Programme mit Relevanz für die Umsetzung der Gebietsbetreuung;
•Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen sowie Mitwirkung bei der Maßnahmenplanung;
•fachliche Begleitung der Umsetzung von Biotoppflege- und Entwicklungsmaßnahmen;
•Mitwirkung bei der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Führungen;
•Kurzdokumentation der Geländeaktivitäten sowie der naturschutzfachlichen Entwicklung der Schutzgebiete und Kompensationsflächen mit Text, Tabellen und GIS-Karten (ESRI ArcGIS);
•gebietsübergreifende Zusammenarbeit; Mitwirkung und Teilnahme an gebietsbezogenen und übergreifenden Arbeitsgruppen, Landwirterunden sowie Beiratssitzungen zur Kooperation mit der Landwirtschaft.
Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen
Qualifikation des Betreuungsteams
Einzelne Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit und werden daher optional ausgeschrieben. Näheres ergibt sich aus den Auftragsunterlagen
D551.13-22325-HB-21/440 (EELA) und D551.13-22326-HB-21/452 (LaGe) und D551.13-22324-HB-21/408 (SAB)
Betreuung und Kooperation im Grünlandschutzgebiet "Brokhuchting"
Bremen
Das Gebiet umfasst eine Flächengröße von 394 ha. Schutzziele sind u. a. die Sicherung der Artenvielfalt des Grünlands und der Gräben, der Wiesenvogelgemeinschaften und weiterer ausgewählter faunistischer Artengruppen sowie der Erhalt der standörtlichen Bedingungen durch eine angepasste landwirdschaftliche Nutzung und Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Dazu sind unter anderem erforderlich:
•Erfassung und Dokumentation der landwirtschaftllichen Nutzung des Grünlands;
•Kontrolle der Wasserstände auf Einhaltung der festgesetzten Zielvorgaben;
•Wassermanagement in Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Naturschutzbehörde und den Deichverbänden;
•Kontrolle bestehender Auflagen und Bestimmungen aus den Schutzverordnungen und Kompensationsverpflichtungen; •Dokumentation der Gebietskontrollen in 14-tägigen Geländeprotokollen;
•eigene Durchführung von managementbegleitenden faunistischen und vegetationskundlichen Kartierungen
•aktive Einbeziehung der Ergebnisse der von Dritten erhobenen faunistischen und vegetationskundlichen Kartierungen in die Gebietsbetreuung, u.a. als Grundlage für die Kooperation mit den Landwirten zur flexiblen Gestaltung der landwirtschaftlichen Nutzung und zur Ableitung von Managementmaßnahmen;
•fachliche Begleitung der in den Gebieten wirtschaftenden Landwirte zur Stärkung der kooperativen Zusammenarbeit, zur Förderung der Akzeptanz naturschutzfachlicher Maßnahmen sowie Sicherung und Steigerung einer an den Erfordernissen des Naturschutzes angepassten landwirtschaftlichen Nutzung
•Information und fachlicher Austausch mit dem Auftraggeber und der Naturschutzbehörde; Mitwirkung bei der Befreiung von Schutzverordnungen, Begleitung von Bauvorhaben
•Einbindung der ehrenamtlichen Naturschutzwacht,
•fachlicher Austausch mit Deichverbänden, Jagdberechtigten und sonstigen Vereinen bzw. Interessensgruppen; Berücksichtigung sonstiger Planungen und Programme mit Relevanz für die Umsetzung der Gebietsbetreuung;
•Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen sowie Mitwirkung bei der Maßnahmenplanung;
•fachliche Begleitung der Umsetzung von Biotoppflege- und Entwicklungsmaßnahmen;
•Mitwirkung bei der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Führungen;
•Kurzdokumentation der Geländeaktivitäten sowie der naturschutzfachlichen Entwicklung der Schutzgebiete und Kompensationsflächen mit Text, Tabellen und GIS-Karten (ESRI ArcGIS);
•gebietsübergreifende Zusammenarbeit; Mitwirkung und Teilnahme an gebietsbezogenen und übergreifenden Arbeitsgruppen, Landwirterunden sowie Beiratssitzungen zur Kooperation mit der Landwirtschaft.
Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen
Qualifikation des Betreuungsteams
Einzelne Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit und werden daher optional ausgeschrieben. Näheres ergibt sich aus den Auftragsunterlagen
D551.13-22325-HB-21/440 (EELA) und D551.13-22326-HB-21/452 (LaGe) und D551.13-22324-HB-21/408 (SAB)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bezeichnung des Bewerbers mit Angabe der Rechtsform und der Vertretungsverhältnisse;
2. Eigenerklärung des Bewerbers, ob und auf welche Weise er wirtschaftlich mit Unterneh-men verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet;
3. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzu-rechnen ist, wegen einer in §123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde;
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §124 Abs. 1 GWB vor-liegen;
5. Erklärung des Bewerbers über die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen;
6. Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gemäß §48 Abs. 3 VgV sowie §50 VgV;
7. Die Vergabestelle behält sich vor, zu vorstehenden Punkten 1. bis 5. weitere Nachweise zu fordern.
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gemäß §48 Abs. 3 VgV sowie §50 VgV
1.Nachweis der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftragge-ber der Dienstleistungen zunächst durch Eigenerklärung (die Vergabestelle behält sich vor, Referenzschreiben nachzufordern).
2.Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten, deren Beginn oder Beendigung in den Jahren 2019, 2020 oder 2021 gelegen hat.
Mit:
•Projektbeschreibung
•Angabe der erbrachten Leistungen
•Angabe des Leistungszeitraums
•Benennung der maßgeblichen Projektbeteiligten
•Nennung des Auftraggebers (Name, zuständiger Mitarbeiter, Anschrift und Telefonnummer).
Das Vorliegen von mindestens 2 mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Referenz-projekten ist Mindestvoraussetzung.
3.Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gemäß §48 Abs. 3 VgV sowie §50 VgV
Als Berufsqualifikation wird jeweils gefordert, dass der Bewerber eine der nachfolgenden Berufsqualifikationen hat:
•Dipl. Ing. oder M.Sc. Landschaftsplanung
•Dipl.-oder M.Sc. Biologie - Fachrichtung Landschaftsökologie
•Dipl. oder M.Sc. Geographie - Fachrichtung Landschaftsökologie
•Dipl. oder M.Sc. Agrarwissenschaften - Schwerpunkt Umweltmanagement
oder eine andere vergleichbare berufliche Qualifikation besitzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rech-ten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 155 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)Der Antrag ist unzulässig, soweit
•der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabever-fahren erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht unverzüglich gerügt hat
•Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
•Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benann-ten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
•mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
c)Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]