Transportdienstleistungen von Palettenware, Stahlrohrmaste, Betonfundamente und Weiteres für Hamburg Verkehrsanlagen GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: OV220727RX01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transportdienstleistungen von Palettenware, Stahlrohrmaste, Betonfundamente und Weiteres für Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
Rahmenvertrag zu Transportdienstleistungen für Palettenware, Stahlrohrmaste, Betonfundamente und Weiteres
Täglicher Pendeldienst / Materialanbindung
Hamburg, DE
Der Pendeldienst beinhaltet den täglichen (ca. 254 Arbeitstage p.a.) Warentransport zwischen dem HHVA Hauptlager und dem HHVA Betriebshof . Durchzuführen ist der Pendeldienst mit einem LKW 7,5 Tonnen mit Kofferaufbau und Ladebordwand mit einem Ladevolumen von ca.14 Euro-Palettenstellplätzen.
Weitere Details ist dem Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Abrechnung erfolgt pauschal.
Die Vertragsdauer verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Rahmenvertrag nicht seitens der HHVA mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Verlängerung kann maximal dreimal erfolgen. Die Laufzeit des Rahmenvertrages endet daher spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Baustellenversorgung
Hamburg, DE
Transportdienstleistungen für die Baustellenversorgung der HHVA beinhalten den Transport von sämtlichen Material (Palettenware, Stahlrohrmaste, Betonfundamente und Schaltschränke) für den Bau von Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen i. d. R. vom HHVA Hauptlager zur Baustelle. Weitere Details und der genaue Umfang ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zielstellung und Verantwortung des Auftragnehmers ist es, die Gewährleistung einer wirtschaftlichen und termingerechten Versorgung der Baustellen sowie die Rückbelieferung von Waren in die Lagerorte und zum Entsorger.
-Die genannten Mengen gelten für ein Vertragsjahr.
-Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Stundenverrechnungssätzen.
Die Vertragsdauer verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Rahmenvertrag nicht seitens der HHVA mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Verlängerung kann maximal dreimal erfolgen. Die Laufzeit des Rahmenvertrages endet daher spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Name Geschäftsführer, vertretungsberechtigten Gesell-schaftern , Steuernummer.
2. Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/ Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Veröffentlichungstag der Bekanntmachung sein.
3. Vorlage des letzten Jahresabschlusses, falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; falls eine Veröffentlichung nicht vor-geschrieben ist, können andere geeignete Angaben zur wirt-schaftlichen Situation des Unter-nehmens (bei Aktiengesellschaft letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen, aus denen das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten hervorgeht) vorgelegt werden.
4. Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Aufträge im vergleichbaren Umfang der zu vergebenen Leistung nachweisen. (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
5. Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit der unter Mindestanforderung genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungs-summen abzuschließen.
6. Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder vergleichbar.
7. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen
zu 3: Angaben sind zwingend mitzuteilen
zu 4: a) Angaben müssen Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
b) Der Mindestjahresumsatz, einschließlich des Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich, muss pro Jahr mindestens betragen:
Los 1: Pendeltour € 320.000,00 und Los 2: Baustellenversorgung € 1.200.000,00
Bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose beträgt der geforderte Mindestjahresumsatz die Summe der für die angebotenen Lose geforderten Mindestjahresumsätze.
zu 5: Die Berufs-/Betriebshaftpflicht-versicherung weist mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall auf:
- 5.000.000 € für Sachschäden
- 5.000.000 € für Vermögensschäden
Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Bestätigung einzureichen, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung zu den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 10 Tage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der ersten Leistungserbringung nachgereicht werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung zu den vorgenannten Bedingungen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied zu erbringen.
zu 6: Eine Zertifizierung ist mit dem Formular „Erklärung Qualitätssicherung“ nachzuweisen
zu 7: Angaben sind über beiliegende Formulare mitzuteilen
8. Es sind mindestens drei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen. (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
9. 9. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäft-igtenzahl – in FTE - des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
-Anzahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich
-Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich
10. Der Bieter muss mindestens fünf Jahre Erfahrung und technische Fachkompetenz im Bereich Transportdienstleistungen nachweisen.
11. Eigenerklärung zur fachlichen Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter; auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Bescheinigungen zur Bestätigung der Angaben vorzulegen (z.B. Ausbildungsnachweise, Zertifikate, Arbeitszeugnisse etc.)
12. Zulassung für die Beförderung von Abfallstoffen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzt für das Bundesland Hamburg.
13. Erfahrung mit Transport von Stahlmasten, Rohren und anderen sperrigen Gütern
14. Angabe der eigenen Fahrzeuge, die zur Ausführung der geforderten Leistung gemäß LB Pkt. 5 zzgl. der Ersatzfahrzeuge eingesetzt werden
15 - 17. Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen
zu 8: Benennung von mindestens 3 unterschiedlichen Referenzen:
a) die mit dem Ausschreibungsgegen-stand (Art und Umfang) vergleichbar
b) die Referenzen müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beendet worden sein.
c) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, der Ansprechpartner des Auftraggebers einschl. Kontaktdaten anzugeben.
zu 10: Die Transportdienstleistungen müssen im ähnlichen Umfang des Ausschreibungsgegenstandes sein.
Angaben sind mit dem Formular „Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung“ mitzuteilen.
zu 11: a) Eingesetzte Berufskraftfahrer haben >1 Jahr gültige Fahrerlaubnis gemäß
b)Eingesetzte Berufskraftfahrer entsprechen der Personalqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)
c)Für den Fall eines Transportes von Gefahrstoffen, gem. Punkt 5.3.2 sind ist ein Nachweis über mindestens 2 Jahren gültiger Lizenz je eingesetztem Frachtführer beizubringen gemäß Anlage „Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung“
zu 12: Gültige Genehmigung zur Beförderung von Abfällen gemäß § 53 KrWG
zu 13: Die Erfahrung und der Umgang mit Stahlmasten o.ä. ist vorzugsweise mit den Referenzen nachzuweisen oder mit Eigenerklärung, woraus hervorgehen muss, was genau aufgeladen und transportiert wurde.
zu 14: Mindestens sind folgende Fahrzeuge nachzuweisen:
Los 1) LKW bis 7,5t = 1 Stück; Los 2) LKW > 7,5t = 2 Stück gemäß Anlage „Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung“
zu 15-17: mindestens Euro-Norm 5
Die nachfolgend genannten Ausführungsbedingungen sind Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn; - Corona-Vereinbarung; - EU-Sanktionen
Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
nicht öffentlich
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch und es können keine Personen dazu zugelassen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
10.2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
Es gilt GWB §160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.