Beschaffung eines "Mobile Analytics Tools" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 090-248079
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gematik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines "Mobile Analytics Tools"
Die gematik will die UX ihrer nativen E-Rezept App (iOS, Harmony, Android) optimieren.
Hierfür soll die Nutzung der mobilen App durch eine mobile Analytics Lösung erfasst und aufbereitet werden.
Die Lösung soll aus erfassenden SDKs für iOS und Android bestehen. Sowie aus zentraler Datenhaltung und einer Auswertungskomponente, die als Cloud-Service bereitzustellen ist.
Der Fokus liegt auf UX-Tracking sowie Crashlog-Erfassung. Marketing, Gruppenidentifikation, Nutzerdatenerfassung, session-/kanalübergreifende Wiedererkennung und weitere vertrieblich relevante Funktionen sind für die gematik irrelevant und müssen zur Datensparsamkeit deaktivierbar sein.
gematik GmbH
Friedrichstraße 136
10117 Berlin
Die gematik will die UX ihrer nativen E-Rezept App (iOS, Harmony, Android) optimieren.
Hierfür soll die Nutzung der mobilen App durch eine mobile Analytics Lösung erfasst und aufbereitet werden.
Die Lösung soll aus erfassenden SDKs für iOS und Android bestehen. Sowie aus zentraler Datenhaltung und einer Auswertungskomponente, die als Cloud-Service bereitzustellen ist.
Der Fokus liegt auf UX-Tracking sowie Crashlog-Erfassung. Marketing, Gruppenidentifikation, Nutzerdatenerfassung, session-/kanalübergreifende Wiedererkennung und weitere vertrieblich relevante Funktionen sind für die gematik irrelevant und müssen zur Datensparsamkeit deaktivierbar sein. Der Vertrag soll über eine Laufzeit von 3 Jahren mit der Option einer einjährigen Verlängerung auf 4 Jahre laufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben, weil kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden konnte (§ 63 Abs.1 Nr. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Der Auftraggeber ist im Rahmen dieser freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem hiermit angekündigten, beabsichtigten Abschluss des Vertrages eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten. Innerhalb dieser Zeit ist die vergaberechtliche Überprüfung der angekündigten Auftragserweiterung gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB bei der zuständigen Vergabekammer im Wege eines Nachprüfungsverfahrens möglich, soweit dieses zulässig ist.
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist grundsätzlich unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de