Durchführung einer Prozess- und Organisationsanalyse im GKV-Spitzenverband am Standort Berlin
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer Prozess- und Organisationsanalyse im GKV-Spitzenverband am Standort Berlin
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist eine umfassende Prozess- und Organisationsanalyse am Standort Berlin des GKV-Spitzenverbandes. Dabei wird eine systematische, differenzierte Betrachtung der inneren Organisation des GKV-Spitzenverbandes (Berlin), der zu erfüllenden Aufgaben, der Prozesse, der Schnittstellen zu externen Beteiligten sowie des Stellenbedarfs erwartet. In diesem Zusammenhang ist auch eine aufgabenkritische Betrachtung des Aufgabenportfolios des GKV-Spitzenverbandes vorzunehmen. Dabei sind die Anforderungen und Erwartungen der Mitgliedskassen an den GKV-Spitzenverband als deren zentrales Interessenorgan zu erheben. Darüber hinaus ist zu betrachten, ob eine angemessene Aufgabenerfüllung durch den GKV-Spitzenverband anhand der bestehenden Ressourcen (Personalmenge und -qualifikation, Finanzen) sichergestellt ist.
In den Untersuchungsprozess sind die Führungskräfte und die Mitarbeitenden aktiv einzubeziehen. Zugleich wird die Auswahl des Auftragnehmers sowie die Durchführung der Prozess- und Organisationsanalyse durch eine Lenkungsgruppe, der Mitglieder der Selbstverwaltung des GKV-Spitzenverbandes und der hauptamtliche Vorstand angehören, begleitet. In einem zu erstellenden Organisationsgutachten sollen konkrete und nachvollziehbare Lösungs- und Handlungsvorschläge zur Optimierung der inneren Organisationsstruktur (Aufbauorganisation, Führung, Stellenbedarf, Stellenbeschreibung, Stellenbewertung) und der Geschäftsprozesse (Ablauforganisation) vorgelegt werden, mit dem Ziel, den GKV-Spitzenverband zukunfts- und veränderungsfähig aufzustellen.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst u.a. die Analyse und Herausarbeitung der Stärken und Schwächen in den Bereichen Aufbau- und Ablauforganisation, Ermittlung des Stellenbedarfs und Kommunikation. Nähere Ausführungen zu Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Wertung der Zuschlagskriterien erfolgt mit folgenden Unterkriterien:
1. Preis 40 % 1.1 Pauschalpreis 90 % 1.2 Tagessatz Projektleitung 5 % 1.3 Tagessatz Projektmitarbeitende 5 % 2. Qualität Umsetzungskonzept 60% 2.1 methodische Ansätze 60 % 2.2 Zeit- und Personalplanung 40 %
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.