Betrieb, technisches Qualitätsmanagement und technische Weiterentwicklung des Gesundheitspartner-Portals (aok.de/gp) auf Basis des Content-Management-Systems TYPO3

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betrieb, technisches Qualitätsmanagement und technische Weiterentwicklung des Gesundheitspartner-Portals (aok.de/gp) auf Basis des Content-Management-Systems TYPO3

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72413000 Website-Gestaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand ist der technische Betrieb und die Weiterentwicklung des bestehenden Webauftrittes www.aok.de/gp. Es handelt sich dabei um eine Anwendung, die auf Servern in der ZSA auf Basis des Web CMS TYPO3 betrieben wird. Die Anwendung richtet sich als Fachportal an die Nutzergruppe der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, welche spezielle Anforderungen an die Funktionen und an den Webauftritt haben. Dazu gehört das Vermitteln von aktuellen und umfassenden Fachinformationen für Vertragspartner und für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Neben dem universellen Auftritt zu bundesweit relevanten Inhalten werden darüber hinaus auch landesindividuelle Fachinformationen, Vertragsinhalte oder Leistungen abgebildet.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für das in Ziffer II.1.4 beschriebene Gesamtsystem soll der technische Betrieb sowie die Möglichkeit der technischen Weiterentwicklung von Funktionen vergeben werden. Der Betrieb umfasst die Durchführung IT-sicherheitsrelevanter Updates, das Monitoring der Anwendung bzw. die Qualitätssicherung und das damit verbundene Reagieren auf mögliche Probleme. Zu den Weiterentwicklungen gehört es, die Anwendung aufgrund von gesetzlichen Änderungen, aus AOK-internen Vorgaben (wie z.B. ein neues Corporate Design) anzupassen. Zusätzlich müssen in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf Nutzerwünsche eingegangen werden und entsprechende Änderungen implementiert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Leistungen werden nach § 119 Abs. 1, 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an die XIMA MEDIA GmbH vergeben. Eine solche Auftragsvergabe im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV zulässig, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und es gemäß § 14 Abs. 6 VgV keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter ist. Diese Voraussetzungen liegen hier vor.

Für das Gesundheitspartnerportal hat die XIMA MEDIA GmbH eine einzigartige technische Lösung aus einem Portal mit universellem Content, welches sich dann mit regionalem Content in elf weitere Portale für jede Landes-AOK sowie bei den Fusions-AOKs in jeweilige Regionen tiefer verzweigt, implementiert. Die XIMA MEDIA GmbH verfügt über das für die Auftragsausführung benötigte Wissen zu den prozessbedingten Themen insbesondere zu den anderen Hauptportalen der AOK und der AOK-Strategie sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Arbeit der Fachgremien und Fachausschüsse sowie das Wissen zu den jeweiligen Arbeitsprozessen im Rahmen der Arbeitsaufteilung und Zusammenarbeit mit dem Content-Dienstleister KomPart Verlagsgesellschaft. Die bei der XIMA MEDIA GmbH vorhandene Kenntnis über alle Abhängigkeiten in den Schnittstellen sowie zu den benötigten Softwarepaketen/-versionen von PHP, MySQL Apache und TYPO3, um auch IT-sicherheitsrelevante Updates am Server sowie der Applikation vornehmen zu können, sind für den sicheren und effizienten Betrieb und die Weiterentwicklung des Portals unabdingbar. Auch für das für 2023 geplante Update des Extended Longterm Support für TYPO3 und eine damit einhergehende komplexe Anpassung des Corporate Designs sowie für die geplante Verbesserung der Ansprechpartner-Suche aufbauend auf den bisherigen Erkenntnissen wird dieses benötigt. Den technischen Betrieb und die Weiterentwicklung kann daher nur die XIMA MEDIA GmbH effektiv gewährleisten, da sie das bestehende System neu aufgebaut und implementiert hat.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 131-298953

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die AOK-Bundesverband GbR schreibt diese Leistung für sich selbst und die folgend aufgeführten Auftraggeber aus:

AOK Baden-Württemberg

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

AOK Bremen/Bremerhaven

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. ... (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." § 168 GWB ... "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/08/2022