Generalplanung für Teilbereiche im Bauteil A1 des ehemaligen Flughafens Berlin- Tempelhof.
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung für Teilbereiche im Bauteil A1 des ehemaligen Flughafens Berlin- Tempelhof.
Das Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH plant die Grundinstandsetzung der Versorgungsleitungen des Bauteil A1 (Strangsanierung) und den Ausbau von Teilbereichen der Ebene 2 für Neuvermietungen, sowie konzeptionelle Ausarbeitungen für eine flexible Gliederung in Mieteinheiten der gesamten Ebenen 2 und 3. Die angeforderten Planungsleistungen betreffen Aus- und Umbauarbeiten im Bauteil A1.
Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
In dem ursprünglichen Projekt haben sich die Nutzungsanforderungen geändert. Die zu beplanenden Flächen werden zur Drehscheibe für die Umsetzung des Büroflächenprojekts am Standort. Teile der zu beplanenden Flächen sollen künftig auch für Veranstaltungen nutzbar sein. Der zu beauftragende Nachtrag trägt der Änderung der Nutzungsanforderungen Rechnung und umfasst Wiederholungs- und Ergänzungsleistungen der Fachthemen Hochbau und TGA sowie Besondere Leistungen, die erforderlich sind, um den Werkerfolg der Gesamtleistung zu erreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfüllt sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Eine zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung (November 2016) nicht absehbare Änderung der Nutzerbedarfe (Notwendigkeit zur interimistischen Nutzung aller Flächen von Bauteil A1 als “Drehscheibe” für ein umfassendes Sanierungsprojekt zulasten der geplanten teilweisen Nutzung als Versammlungsstätte) macht die teilweise Umplanung erforderlich. Da nur Teilflächen des ansonsten bereits beplanten Bauwerks betroffen sind, ist eine separate Beplanung durch einen Dritten wegen des hohen Abstimmungsbedarfs riskant und wegen der notwendigerweise anfallenden Wiederholungsleistungen mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Zusätzlich wäre eine Abgrenzung der Haftung nicht mehr möglich. Die Erhöhung des Preises beläuft sich auf weniger als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags (vgl. oben).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Wiederaufnahme der Planung unter geänderten Nutzungsanforderungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10961
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bollinger-fehlig.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/