Rahmenvertrag über die Lieferung von aluminothermischem Schweißmaterial und Isolier-Schienenstößen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0555-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von aluminothermischem Schweißmaterial und Isolier-Schienenstößen
Rahmenvertrag über die Lieferung von aluminothermischem Schweißmaterial und Isolier-Schienenstößen
aluminothermisches Schweißmaterial gemäß Leistungsverzeichnis
Berlin
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für den
Zeitraum 01.11.2022 - 31.10.2023 (zzgl. max.3 Optionen mit jeweils weiteren max. 12 Monaten Laufzeit) die Lieferung von aluminothermischem Schweißmaterial und Isolier- Schienenstößen gemäß Leistungsverzeichnis aus.
Diese Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Eine
Losbeschränkung besteht nicht, d. h. ein Bieter kann auf ein oder alle (max. 2) Lose bieten.
Einzelheiten zum Leistungsumfang dieses Loses sind in den
Vergabeunterlagen im Leistungsverzeichnis Los 1 hinterlegt.
Im Leistungszeitraum für Los 1 (01.11.2022 - 31.10.2023) fallen Schätzmengen gemäß Leistungsverzeichnis Los 1 an. Die genannten Schätzmengen stellen nur Richtwerte dar. Ein Anspruch auf Erreichen dieser Richtwerte besteht nicht.
Im Bedarfsfall kann der AG innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages den AN im Rahmen von Abrufaufträgen mit der Erbringung der Leistung beauftragen; hierbei wird der AG Teilmengen abrufen und die jeweils zu erbringende Lieferleistung dabei konkretisieren.
max. 3 Optionen mit weiteren jeweils max. 12 Monaten Laufzeit
max. 3 Optionen mit weiteren jeweils max. 12 Monaten Laufzeit
Isolier-Schienenstöße gemäß Leistungsverzeichnis
Berlin
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für den
Zeitraum 01.11.2022 - 31.10.2023 (zzgl. max.3 Optionen mit jeweils weiteren max. 12 Monaten Laufzeit) die Lieferung von aluminothermischem Schweißmaterial und Isolier- Schienenstößen gemäß Leistungsverzeichnis aus.
Diese Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Eine
Losbeschränkung besteht nicht, d. h. ein Bieter kann auf ein oder alle (max. 2) Lose bieten.
Einzelheiten zum Leistungsumfang dieses Loses sind in den
Vergabeunterlagen im Leistungsverzeichnis Los 2 hinterlegt.
Im Leistungszeitraum für Los 2 (01.11.2022 - 31.10.2023) fallen Schätzmengen gemäß Leistungsverzeichnis Los 2 an. Die genannten Schätzmengen stellen nur Richtwerte dar. Ein Anspruch auf Erreichen dieser Richtwerte besteht nicht.
Im Bedarfsfall kann der AG innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages den AN im Rahmen von Abrufaufträgen mit der Erbringung der Leistung beauftragen; hierbei wird der AG Teilmengen abrufen und die jeweils zu erbringende Lieferleistung dabei konkretisieren.
max. 3 Optionen mit weiteren jeweils max. 12 Monaten Laufzeit
max. 3 Optionen mit weiteren jeweils max. 12 Monaten Laufzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch
für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/
Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage
vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen
verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere
Nachweise vorzulegen.
1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
des Unternehmens.
2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
4. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
7. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
1. Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021), wobei der jeweilige Jahresumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) mit Leistungen anzugeben ist, die mit dem zu vergebenden
Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Lieferleistungen von aluminothermischem Schweißmaterial und Isolier-Schienenstößen).
Im Jahr: EUR
Im Jahr: EUR
Im Jahr: EUR
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
"Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem
Angebot einzureichen.
Es wird mindestens ein jährlicher Umsatz von [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr mit Leistungen gefordert, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Lieferleistungen von aluminothermischem Schweißmaterial und Isolier-Schienenstößen).
Unternehmensreferenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen
Angaben zu durchgeführten Aufträgen aus den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2019-2021), die in Art und Umfang mit der vorliegenden ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die den Leistungen des ausgeschriebenen Auftrags vergleichbaren Leistungen sind solche, die die Erbringung von Lieferleistungen von aluminothermischem Schweißmaterial und Isolier-Schienenstößen zum Gegenstand haben.
Erwartet werden mindestens folgenden Angaben für jedes
Referenzprojekt:
a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung
eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung
Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der
Eigenerklärung beigelegten Tabelle zu duplizieren.
Technische Ausstattung des Bewerbers:
- Nachweis DB-Zulassung: Nachweis Q1 Lieferant der DB AG (Zertifikat muss dem Angebot als Anlage beiliegen).
-Nachweis der Zertifizierung nach EN ISO 9001(Zertifikat muss dem Angebot als Anlage beiliegen).
- Nachweis der Zertifizierung nach Umweltmanagement ISO 14001(Zertifikat muss dem Angebot als Anlage beiliegen).
- Nachweis Qualitätssicherung durch Bestätigung HPQ (HPQ Bestätigung muss dem Angebot als Anlage beiliegen).
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
"Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem
Angebot einzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
entfällt
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu
ein Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen.
Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat
ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der
Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung
der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2 -
0555-2022 zu erfolgen.
3. Der AG behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis zum 04.10.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen zu den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten
Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen
des AG sowie Antworten von Fragen zum Vergabeverfahren zu
nutzen.
Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/
die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu
den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
6. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist
mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter
Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Bietergemeinschaften
dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer
Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als Einzelbieter und
als Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren
teilnehmen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten
Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen. Bietergemeinschaften haben darüber
hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche
Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung
keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist
von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter
dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte
Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische
Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu
bewerben.Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es
kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und
finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /
konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen
für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten
Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die
Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter
gesondert mit dem
Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen
vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich
abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Kapazitäten der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam
für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als
Unterauftragunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die
diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Angebotes
Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung des
Angebotes zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige
Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die
Angebotsabgabe erforderlich.
9. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s.
Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.