Neubau der U-Bahn-Linie U5 Ost - Versicherungen Referenznummer der Bekanntmachung: 263499
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der U-Bahn-Linie U5 Ost - Versicherungen
Integrierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung für die Interessen des Bauherrn und aller am Bau Beteiligten mit Bauleistungsversicherung und Haftpflichtversicherung incl. Planungshaftpflichtversicherung (Los 1) sowie zwei Haftpflicht-Exzedenten (Lose 2 und 3) für den Neubau der U-Bahn-Linie U5 Ost auf Basis der individuell durchgeschriebenen Vertragsbedingungen. Die U5 Ost soll eine Streckenlänge von ca. 6 km haben, davon sollen ca. 2,7 km in offener und ca. 3,3 km in geschlossener Bauweise (Schildvortrieb) hergestellt werden. Eine ausführliche Beschreibung des Bauprojekts ist den Unterlagen zur Planfeststellung zu entnehmen, die im Internet über den Link
https://www.hamburg.de/bwi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/15450764/u5-ost/
eingesehen werden können.
Die für die Versicherung relevanten zu veranschlagenden Baukosten betragen zusammen ca. 1,5 Mrd. EUR. Die Projektabwicklung aller planerischen und baulichen Aufgaben erfolgt über die Hochbahn U5 Projekt GmbH, Überseering 10, 22297 Hamburg, im Namen und im Auftrag der Hamburger Hochbahn AG. [ba]
Integrierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Integrierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung.
Es handelt sich bei dieser kombinierten Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung um eine projektspezifische Deckung für das Bauvorhaben "Neubau der U-Bahn-Linie U5-Ost" für alle am Bau beteiligten Firmen im Bereich der Planung und Ausführung. Diese sind im Rahmen dieser integrierten Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung mitversichert.
Es handelt sich um eine Projektversicherung. Die vorläufige Vertragsdauer entspricht der voraussichtlichen/geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die derzeit geplante Bauzeit hinaus, z.B. bei Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf, ist nach den Bedingungen des Vertrags grundsätzlich mitversichert.
1. Zu Ziffer II.2.10): Alternativ sollen zu Los 1 mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe folgende Varianten abgefragt werden:
Selbstbehaltsvarianten für BHV, UHV, USV / PlanHV
pauschal je [Betrag gelöscht] EUR
pauschal je [Betrag gelöscht] EUR.
Die Festlegung auf eine der beiden vorgenannten Varianten soll unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erfolgen.
2. Die Verträge enden jeweils mit der Gesamtfertigstellung des Bauprojekts.
Besteht ein Bauvorhaben aus mehreren einzelnen Bauwerken, so werden diese Bauwerke bezüglich des Endes des Versicherungsschutzes wie jeweils selbständige Bauvorhaben behandelt. Gleiches gilt ggfs. für die Berechnung einer eventuellen Verlängerungsprämie je Teilprojekt. Bauwerke, zu denen der Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Ziffer bereits geendet ist, zählen zu den versicherten Sachen im Gefahrenbereich.
Verlängerungen der vorläufigen Bauzeit führen gleichzeitig zu entsprechenden Verlängerungen der vorläufigen Versicherungsdauer.
Haftpflicht Exzedent für die Betriebs-, Bauherren, Produkt- Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
1. Haftpflicht Exzedent für die Betriebs-, Bauherren, Produkt- Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR.
2. Zu Ziffer II.2.10): Varianten / Alternativangebote sind nur für Los 1 vorgesehen, nicht jedoch für die Lose 2 und 3.
Es handelt sich um eine Projektversicherung. Die vorläufige Vertragsdauer entspricht der voraussichtlichen/geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die derzeit geplante Bauzeit hinaus, z.B. bei Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf, ist nach den Bedingungen des Vertrags grundsätzlich mitversichert.
1. Die Verträge enden jeweils mit der Gesamtfertigstellung des Bauprojekts.
Besteht ein Bauvorhaben aus mehreren einzelnen Bauwerken, so werden diese Bauwerke bezüglich des Endes des Versicherungsschutzes wie jeweils selbständige Bauvorhaben behandelt. Gleiches gilt ggfs. für die Berechnung einer eventuellen Verlängerungsprämie je Teilprojekt. Bauwerke, zu denen der Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Ziffer bereits geendet ist, zählen zu den versicherten Sachen im Gefahrenbereich.
Verlängerungen der vorläufigen Bauzeit führen gleichzeitig zu entsprechenden Verlängerungen der vorläufigen Versicherungsdauer.
2. Zu Ziffer II.2.10): Varianten / Alternativangebote sind nur für Los 1 vorgesehen, nicht jedoch für die Lose 2 und 3.
Haftpflicht-Exzedent für Planungsobjektschäden
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
1. Haftpflicht-Exzedent für Planungsobjektschäden mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR.
2. Zu Ziffer II.2.10): Varianten / Alternativangebote sind nur für Los 1 vorgesehen, nicht jedoch für die Lose 2 und 3.
Es handelt sich um eine Projektversicherung. Die vorläufige Vertragsdauer entspricht der voraussichtlichen/geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die derzeit geplante Bauzeit hinaus, z.B. bei Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf, ist nach den Bedingungen des Vertrags grundsätzlich mitversichert.
1. Die Verträge enden jeweils mit der Gesamtfertigstellung des Bauprojekts.
Besteht ein Bauvorhaben aus mehreren einzelnen Bauwerken, so werden diese Bauwerke bezüglich des Endes des Versicherungsschutzes wie jeweils selbständige Bauvorhaben behandelt. Gleiches gilt ggfs. für die Berechnung einer eventuellen Verlängerungsprämie je Teilprojekt. Bauwerke, zu denen der Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Ziffer bereits geendet ist, zählen zu den versicherten Sachen im Gefahrenbereich.
Verlängerungen der vorläufigen Bauzeit führen gleichzeitig zu entsprechenden Verlängerungen der vorläufigen Versicherungsdauer.
2. Zu Ziffer II.2.10): Varianten / Alternativangebote sind nur für Los 1 vorgesehen, nicht jedoch für die Lose 2 und 3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.
2. Das Unternehmen darf nicht von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach Maßgabe des Art. 5k der VO 2022/576 vom 08.04.22 (VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren) ausgeschlossen sein. Vorlage einer Eigenerklärung gemäß Anlage 1 der Vergabeunterlagen, abrufbar über die DTVP-Vergabeplattform.
3. Das Unternehmen muss unter Berücksichtigung des Projekts und der Höchstentschädigungssummen über ausreichenden Rück-Versicherungsschutz verfügen und die Versicherungsverträge bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen haben. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.
4. Das Unternehmen muss seine gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung der Steuern ordnungsgemäß erfüllt haben, es dürfen keine Rückstände beim Finanzamt bestehen. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.
5. Es dürfen keine Ausschlussgründen gemäß §123 GWB vorliegen. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt. Vorlage einer Eigenerklärung gemäß Anlage 2 der Vergabeunterlagen, abrufbar über die DTVP-Vergabeplattform.
6. Es dürfen keine Ausschlussgründen gemäß §124 GWB vorliegen. Vorlage einer Eigenerklärung gemäß Anlage 2 der Vergabeunterlagen, abrufbar über die DTVP-Vergabeplattform, und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird bei der Bewertung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
7. Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/ Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt.
Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
8. Für eine Bewerbung auf eine Führungsleistung (Alleinversicherer oder Mitversicherer mit Übernahme einer Führung) - Los 1 (Grunddeckung):
Das Unternehmen muss über entsprechende Erfahrungen mit der Versicherung von großen Bauprojekten verfügen. Vorlage einer Eigenerklärung zu 3 Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (integrierte Bauleistungs- und Haftpflicht Versicherung inkl. Neben- und Planungsleistungen), die in den letzten 10 Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen. Der Bewerber war bzw. ist als Allein- oder Führungsversicherer an dem Versicherungsvertrag beteiligt und das dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Bausummenvolumen inkl. der Kosten für die Neben- und Planungsleistungen betrug/beträgt mindestens 50 Mio. EUR netto.
Die Offenlegung der Referenzen und des Referenzgebers mit Namen und Anschrift behält sich der Auftraggeber zum Zwecke der Eignungsprüfung vor.
9. Für eine Bewerbung auf eine Führungsleistung (Alleinversicherer oder Mitversicherer mit Übernahme einer Führung) - Los 2 und Los 3 (Haftpflicht-Exzedent):
Das Unternehmen muss über entsprechende Erfahrungen mit der Versicherung von großen Bauprojekten verfügen. Vorlage einer Eigenerklärung zu einer Referenz über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (Haftpflicht Versicherung inkl. Neben- und Planungsleistungen oder darauf aufsetzende Haftpflicht Exzedenten-Versicherung), die in den letzten 10 Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen. Der Bewerber war bzw. ist als Mitversicherer an dem Versicherungsvertrag beteiligt.
Die Offenlegung der Referenz und des Referenzgebers mit Namen und Anschrift behält sich der Auftraggeber zum Zwecke der Eignungsprüfung vor.
10. Für eine Bewerbung auf eine Führungsleistung (Alleinversicherer oder Mitversicherer mit Übernahme einer Führung) - gilt für Los 1, Los 2 und / oder Los 3:
Das Unternehmen muss über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zur integrierten Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung an einem Standort in Deutschland verfügen. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.
11. Nur für Bewerber- / Bietergemeinschaften:
Bewerber- / Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung über die jeweiligen Beteiligungsanteile ihrer Mitglieder an der Gemeinschaft vorlegen.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftende Bewerber- / Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerber- / Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung, siehe Anlage 3 der Vergabeunterlagen, abrufbar über die DTVP-Vergabeplattform) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern rechtswirksam unterschrieben, ist zwingend die Bewerbung der Bewerber- / Bietergemeinschaft auszuschließen.
1. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Siehe Ziffer III.1.1).
2. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, eine Beteiligungsquote von mindestens 5 % des Vertrags zeichnen zu können.
3. Die Unternehmen, die die Führung des Versicherungskonsortiums anbieten und übernehmen wollen, müssen in der Lage sein, eine Führungsquote von mindestens 20 % des Vertrags zeichnen zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung gemäß Anlage 4 der Vergabeunterlagen, abrufbar über die DTVP-Vergabeplattform, abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der Vergabeunterlagen. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben.
3. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb vergeben. Unternehmen, die am Vergabeverfahren teilnehmen wollen, legen zunächst beim Auftraggeber einen schriftlichen Teilnahmeantrag vor und weisen hiermit ihre Eignung nach.
Dem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.1), III.1.2), III.1.3), VI.3) Ziffer 1 sowie ggfs. Nr. III.1.8) geforderten Angaben und Nachweise vollständig beizufügen. Die vorgenannten Angaben und Nachweise sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Diese Angaben und Nachweise sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.
4. Fragen der Bewerber zum Verfahren und zum Auftragsgegenstand, die für die Abgabe eines Teilnahmeantrages relevant sind, können bis zum
09.09.2023
in Textform über die für die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb vorgesehene Vergabeplattform https://www.dtvp.de gestellt werden.
5. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens kann bei jedem Los ein Versichererkonsortium nach den zum Gegenstand dieses Verfahrens gemachten Vergabeunterlagen gebildet werden. Die Bewerber erklären daher mit der Angebotsabgabe die grundsätzliche Bereitschaft, mit den ausgewählten Mitgliedern des Versichererkonsortiums zusammenzuarbeiten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3R1JE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]