U7 Altstadt-Spandau - barrierefreier Ausbau Lph. 7-9 + BÜ Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0158-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U7 Altstadt-Spandau - barrierefreier Ausbau Lph. 7-9 + BÜ
U7 Altstadt-Spandau - barrierefreier Ausbau Lph. 7-9 + BÜ
Berlin
Der U-Bahnhof Altstadt Spandau ist eine Station der Linie U7 und wurde im Zuge der Nordwest-Verlängerung am 01.Oktober 1984 eröffnet. Er liegt unter der gleichnamigen Altstadt im Ortsteil Spandau parallel zur Straße am Juliusturm. Der Bahnhofsinnenraum würde von dem Architekten Rainer G. Rümmler gestaltet und liegt zwischen den Bahnhöfen Zitadelle und Rathaus Spandau. Der Bahnhof steht seit dem 29. März 2017 unter Denkmalschutz. Der Bahnhof liegt in einer Tiefe von 14 Metern und unterquert dadurch die nah gelegene Havel. Aus diesem Grund wurde beim Bau dieses Bahnhofs die Senkkastenbauweise genutzt. Der U-Bahnhof besitzt einen breiten Mittelbahnsteig mit Zugängen an den Enden. Der Bahnhof besitzt zudem großzügige Zwischenebenen im Bereich der Ausgänge. Aufzug 1 verbindet die Bahnsteigebene mit der Schalterhalle II. Er befindet sich am östlichen Bahnsteigende am Gleis 2 (Gleis Richtung Rathaus Spandau). Aufzug 2 wird im Bereich vor dem bestehenden Ausgangs II/1 (Breite Straße / Havelstraße) eingebaut. Der Ausgang wird umgebaut, beide bestehende Fahrtreppen und die feste Treppe werden rückgebaut. Es wird im Endzustand eine feste Treppe über die gesamte Ausgangsbreite mit dem davor liegenden Aufzug 2 entstehen. Das Blindenleitsystem aus einen selbstklebenden Kunststoffsystem wird in den unter Denkmalschutz gestellten Bodenbelägen der Vorhallen, Zwischenebenen und dem Bahnsteig eingearbeitet. Die zu erbringenden Leistungen umfassen: Architekten- und Ingenieurleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke der Leistungsphasen 7 bis 9 und Bauüberwachung in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI 2021 für Ingenieurbauwerke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
U7 Altstadt-Spandau - barrierefreier Ausbau Lph. 7-9 + BÜ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13507
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.