Aufbau und Betrieb einer bezirklichen Anlaufstelle für Bürger_innenbeteiligung in Tempelhof-Schöneberg Referenznummer der Bekanntmachung: 22-1321
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und Betrieb einer bezirklichen Anlaufstelle für Bürger_innenbeteiligung in Tempelhof-Schöneberg
Aufbau und Betrieb einer festen und mobilen Anlaufstelle für Bürger_innenbeteiligung in Tempelhof-Schöneberg
Aufbau und Betrieb einer festen und mobilen Anlaufstelle für Bürger_innenbeteiligung (BAB), die für die Zivilgesellschaft niedrigschwellig, inklusiv und barrierearm im Bezirk erreichbar ist. Diese soll die persönliche Erreichbarkeit zu festen und bürgerfreundlichen Öffnungszeiten sowie die telefonische und digitale Erreichbarkeit und Kommunikation (auch unter Berücksichtigung von Einschränkungen durch die Pandemie) gewährleisten.
Optional bis zu 2 Jahren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entfällt - siehe III.1.3)
Zur Sicherung etwaiger gesetzlicher und vertraglicher Ersatzansprüche hat der AN für die Dauer dieses Auftrages eine Haftpflichtversicherung vorzuhalten. Die Deckungssummen müssen für Personenschäden 1.500.000,00€ und für Sach- und Vermögensschäden mind. 500.000,00€ betragen.
Expertise in den Bereichen Bürger_innenbeteiligung, Partizipationsmethoden und innovativer Beteiligungsformate und deren Umsetzung (Beteiligung von Bürger_innen soll über Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung hinaus angewandt werden. Die informelle Beteiligung soll gestärkt werden). Ansprache und Aktivierung von verschiedenen (insbesondere schwer) erreichbaren Zielgruppen.
Kenntnisse und Erfahrung:
- Bürger_innenbeteiligung, Partizipationsmethoden, innovative Beteiligungsformate
- Kinder- und Jugendbeteiligung
- Moderation, Durchführung von Workshops,
- Verhandlungstechniken, Konfliktmanagement
- Diversity- und interkulturelle Kompetenz
- Öffentlichkeitsarbeit
- strategischer und struktureller Netzwerkaufbau
- Zusammenarbeit mit Verwaltung
Beleg dieser Erfahrungen und Kenntnisse mit mindestens 3 verschiedene Referenzprojekte und/ oder entsprechend langjährige Beteiligungserfahrungen aus geeigneten Bereichen, möglichst aus den letzten 5 Jahren
Nachweis über Qualifikation des Personals
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Personen der Zentralen Vergabestelle. Keine öffentliche Verlesung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. Die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird.
Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Geeignetheit auf ein anderes Unternehmen (Drittunternehmen/Unterauftragnehmer) beruft, muss er/sie die Eignungsangaben auch für das andere Unternehmen einreichen. Wird zum Nachweis der Kriterien auf die Leistung von anderen Unternehmen (Drittunternehmen) verwiesen, so werden diese nur berücksichtigt, wenn der jeweilige andere Unternehmer eine unterschriebene Verpflichtungserklärung abgibt, wonach dieser bereit ist, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Siehe Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter- / Tochter- / Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Einhaltung Umweltbedingungen
Gemäß § 8 BerlAVG in Verbindung mit § 15 BerlAVG hat der Bieter sich zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Produktzertifizierung (u.a. Holz und Naturstein) zu verpflichten. Entsprechende Nachweise sind dem Formblatt V247 F (https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_247f/index) zu entnehmen. Die Ergänzungen zum Angebot über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus dem Formular V 250 F Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
Frauenförderung:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Ausbildungsbetriebe:
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde teilweise die männliche Form gewählt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]