VE 3.8 Brunnenwasseraufbereitung Referenznummer der Bekanntmachung: VVmT 2022-149
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 3.8 Brunnenwasseraufbereitung
Die Vergabeeinheit 3.8 ist Teil des ZRE 2.0. Sie umfasst die Aufbereitung des Brunnenwassers zu Betriebswasser für die Region Nord?West und das zukünftige ZRE.
Ausgeschrieben werden Engineering, Fertigung, Transport, Montage, Inbetriebsetzung/ Schulung und Dokumentation für: eine Brunnenwasseraufbereitung inkl. Nebenanlagen.
Es soll eine Brunnenwasseraufbereitungsanlage mit Verdüsungsturm, Mehrschichtfiltern und Betriebswasserbehälter inkl. Nebenanlagen errichtet werden.
Für den eigenen Liefer- und Leistungsumfang ist der technologische Stahlbau, die Elektro-, Steuerungs-, Mess- und Regelungstechnik (ESMR) sowie die Losleittechnik zu liefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers gemäß HGB, International Financial Reporting Standards (IFRS) oder gleichwertig in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2.) Bankerklärung der Hausbank des Bewerbers; diese hat Angaben zum Zahlungsverhalten des Bewerbers zu umfassen und darf bei Ablauf der Teilnahmefrist maximal drei Monate alt sein.
3.) Nachweis einer den Mindestanforderungen entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder rechtsverbindliche Erklärung des Bewerbers, im Auftragsfall eine
Versicherung mit entsprechender Deckung abzuschließen.
zu 1.) Bewerber werden nur dann als hinreichend wirtschaftlich leistungsfähig für die Erbringung der
ausgeschriebenen Leistungen angesehen, wenn ihr Gesamtumsatz bilanziert nach HGB, International Financial Reporting Standards (IFRS) oder gleichwertig im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 5 Mio. € pro Jahr betragen hat. Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss der kumulierte durchschnittliche Jahresumsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 5 Mio. € pro Jahr betragen haben
zu 3.) Als Mindestanforderung an die Haftpflichtversicherung gilt: Deckungs-summen von jeweils mindestens 10 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften) je Schadensfall.
4.) Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung.
5.) Angabe, welche Teile des hier ausgeschriebenen Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt unter Verwendung der Formulare Nachunternehmerverzeichnis (Dokument A13) und Nachunternehmererklärung (Dokument A14)
6.) Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen nach Maßgabe der Festlegungen gemäß
Teilnahmeleitfaden
Als hinreichend beruflich und technisch leistungsfähig werden nur Bewerber (bzw.
Bewerbergemeinschaften) angesehen, die – kumulativ – folgende Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen gemäß Teilnahmeleitfaden Abschnitt 7.5.2 erfüllen:
Planung, Lieferung, Errichtung und erfolgreiche Inbetriebsetzung von mindestens drei Brunnenwasseraufbereitungsanlagen und/oder/ Enteisungs- und Entmanganungsanlagen größer gleich 45 m3/h netto Volumenstrom in der EU, in UK, in Norwegen oder in der Schweiz.
Eine Referenz kann – soweit zutreffend – mehrere Mindestanforderungen abdecken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]