Hamburger Haushalts-MIS Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000081

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/fb/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/39924a3a-4d63-47c6-ade8-dc8eb8cc7891
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hamburger Haushalts-MIS

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000081
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zur Verbesserung der strategischen Haushaltsteuerung soll ein digitales Managementinformationssystem (MIS) für das Haushaltswesen eingerichtet werden, das eine effiziente, schnelle und hochwertige Quelle für entscheidungsrelevante Informationen zur ziel- und wirkungsorientierten Steuerung bietet. Den Nutzerinnen und Nutzern sollen insbesondere ein anwendungsfreundliches, programmierfreies Berichtsportal; ein interaktives Ad-Hoc-Berichtswesen; programmierfreie Analysewerkzeuge; kommentierte, formatierte Standardberichte und interaktive Abweichungsanalysen zur Verfügung gestellt werden.

Ausgeschrieben wird das Haushalts-MIS für die beiden Anwendungsfälle „Business-Intelligence-System als effiziente, schnelle und hochwertige Quelle für entscheidungsrelevante Informationen zur ziel- und wirkungsorientierten Steuerung innerhalb der FHH“ sowie „Formatiertes Berichtswesen nach Landeshaushaltsordnung (LHO)“. Zu liefern sind jeweils unter anderem: Pflichtenheft, Konzeption, Customizing und Schnittstellenprogrammierung, Test, Rollout, Projektmanagement und Schulung sowie schließlich die betriebsfähige technische Umgebung. Nach Inbetriebnahme soll das MIS langfristig genutzt, und bei Bedarf weiter entwickelt werden können.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
48480000 Softwarepaket für Vertrieb, Marketing und Business-Intelligence
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Verbesserung der strategischen Haushaltsteuerung soll ein digitales Managementinformationssystem (MIS) für das Haushaltswesen eingerichtet werden, das eine effiziente, schnelle und hochwertige Quelle für entscheidungsrelevante Informationen zur ziel- und wirkungsorientierten Steuerung bietet. Den Nutzerinnen und Nutzern sollen insbesondere ein anwendungsfreundliches, programmierfreies Berichtsportal; ein interaktives Ad-Hoc-Berichtswesen; programmierfreie Analysewerkzeuge; kommentierte, formatierte Standardberichte und interaktive Abweichungsanalysen zur Verfügung gestellt werden.

Ausgeschrieben wird das Haushalts-MIS für die beiden Anwendungsfälle „Business-Intelligence-System als effiziente, schnelle und hochwertige Quelle für entscheidungsrelevante Informationen zur ziel- und wirkungsorientierten Steuerung innerhalb der FHH“ sowie „Formatiertes Berichtswesen nach Landeshaushaltsordnung (LHO)“. Zu liefern sind jeweils unter anderem: Pflichtenheft, Konzeption, Customizing und Schnittstellenprogrammierung, Test, Rollout, Projektmanagement und Schulung sowie schließlich die betriebsfähige technische Umgebung. Nach Inbetriebnahme soll das MIS langfristig genutzt, und bei Bedarf weiter entwickelt werden können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

nach Ablauf von vier Jahren jährliche Verlängerungsoption

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Anwendung der einfachen Richtwertmethode gem. UfAB 2018

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es wurden folgende Mindestanforderungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:

a) Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: KO

[Auswertung der Angaben zum Umsatz (eVergabe Kriterium 2.2.1.2.1.1]

Die Abfrage der Umsatzzahlen ist in der eVergabe zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragneh-mer die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen. Die Angaben wer-den daraufhin überprüft, ob der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich „Einführung einer Business-Intelligence Software“ pro Jahr mindes-tens 1 Million Euro beträgt.

Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.

Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.

b) Betriebshaftpflichtversicherung: KO

[Auswertung der Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 2.2.1.2.2]

Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:

5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschä-den je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.

Die Abfrage der Betriebshaftpflichtversicherung ist in der eVergabe zu beant-worten. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zuge-sagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.

Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 2.2.1.2.2) ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen.

Neben den o.a. Angaben werden für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft ausgewertet.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfä-higkeit eines Bewerbers festgelegt:

a) Referenzen: Die ANLAGE Teil A Unternehmensreferenz enthält mindestens ein im wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt, welches dem öffentlichen Sektor zuzuordnen ist:

Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand aus dem öffentlichen Sektor

[Auswertung der ANLAGE Teil A Unternehmensreferenz und der ANLAGE Teil A Anforderungskatalog Zeile 16-17]

Die ANLAGE Teil A Unternehmensreferenz und die ANLAGE Teil A Anforde-rungskatalog Hamburger Haushalts-MIS Zeile 16-17 sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Näheres zu ANLAGE Teil A Anforderungskatalog Hamburger Haushalts-MIS ist im Folgenden unter Be-wertungskriterien (Eignung) – ANLAGE Teil A Anforderungskatalog Hamburger Haushalts-MIS dieses Teil A-Teilnahmebedingungen zu finden.

Anforderung an die Unternehmensreferenz / Vergleichbarkeit

Der Bewerber benennt in der ANLAGE Unternehmensreferenz ein im Wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt, welches er nach dem 01.04.2016 erfolgreich abgeschlossen hat. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antrasgsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.

Erfolgreich abgeschlossen =

bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.

Im Wesentlichen vergleichbar =

• Mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Um-feld etc.) im Wesentlichen entspricht.

• Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Refe-renzauftraggeber (Ähnlichkeit zum geplanten Leistungsumfang sowie des Einsatzgebietes) beschreiben.

Sollten die eingereichten Referenzen den beschriebenen Anforderungen nicht entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags ver-fügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.

Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Der Nachweis ANLAGE Teil A Unternehmensreferenz ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.

Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist ferner, dass sämtliche für die einzelnen Referenzen vorgesehenen Felder ausgefüllt sind.

Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig ange-sehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:

Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von einer vergleichbaren Referenz grund-sätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als einer Referenz keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst eine vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfah-rung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.

Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Teil A Unternehmensreferenz die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fach-lich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit ver-neint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage Projektmanagement beschrieben wurde.

Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpart-ner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Aus-führung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.

b) Beschäftigtenzahlen

[Auswertung der ANLAGE Teil A Anforderungskatalog Hamburger Haushalts-MIS Zeile 7-10]

Die ANLAGE Teil A Anforderungskatalog Hamburger Haushalts-MIS Zeile 7-10 ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Näheres zu ANLAGE Teil A Anforderungskatalog Hamburger Haushalts-MIS ist im Folgenden unter Bewertungskriterien (Eignung) – ANLAGE Teil A Anforderungs-katalog Hamburger Haushalts-MIS dieses Teil A-Teilnahmebedingungen zu finden.

Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.

c) Qualifikation des zur Leistungserbringung einzusetzenden Personals

[Auswertung der ANLAGE Teil A persönliche Referenz Projektleitung, ANLAGE Teil A persönliche Referenz Projektteam und ANLAGE Teil A Anforderungskatalog Hamburger Haushalts-MIS Zeile 11-15]

Die ANLAGE Teil A persönliche Referenz Projektleitung, die ANLAGE Teil A persönliche Referenz Projektteam und die ANLAGE Teil A Anforderungskatalog Hamburger Haushalats-MIS Zeile 11-15 ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Näheres zu ANLAGE Teil A Anforderungskata-log Hamburger Haushalts-MIS ist im Folgenden unter Bewertungskriterien (Eignung) – ANLAGE Teil A Anforderungskatalog Hamburger Haushalts-MIS dieses Teil A-Teilnahmebedingungen zu finden.

Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätmanagement erforderlich ist, ausführen wird.

Bewertungskriterien – ANLAGE Teil A Anforderungskatalog Hamburger Haushalts-MIS

Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden in der ANLAGE Teil A Anforderungskatalog Hamburger Haushalts-MIS Auschluss- und Bewertungskriterien festgelegt. Die ANLAGE Teil A Anforderungskatalog Hamburger Haushalts-MIS ist daher vom Bewerber zwingend voll-ständig auszufüllen und dem Teilnahmenatrag beizufügen. Alle vom Bewerber auszufüllenden Felder sind orange markiert.

Die ANLAGE Anforderungskatalog regelt die Ausschluss- bzw. Bewertungskrite-rien der geforderten Eignungskriterien. Abgefragt werden sowohl Ausschlusskriterien (sogenannte A-Kriterien) und Bewertungskriterien (sogenannte B-Kriterien). Die A-Kritierien sind in der ANLAGE Anforderungskatalog mit einem A gekennzeichnet. Die B-Kriterien sind mit einem B gekennzeichnet. Sollte ein A-Kriterium nicht erfüllt werden können, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.

Gemäß der ANLAGE Teil A Anforderungskatalog Hamburger Haushalts-MIS können je Bewertungskriterien 0; 3; 6 oder 10 Punkte erreicht werden, welche un-terschiedlich gewichtet werden. Folgende Maximalpunktzahlen können je Eig-nungskriterium erreicht werden:

a) Referenzen

Im Rahmen der Auswertung der ANLAGE Teil A Unternehmensreferenz und der ANLAGE Teil A Anforderungskatalog Hamburger Haushalts-MIS Zeile 16-17 können maximal 500 Punkte erzielt werden.

b) Beschäftigtenzahlen:

Im Rahmen der Auswertung ANLAGE Teil A Anforderungskatalog Hamburger Haushalts-MIS Zeile 7-10 können maximal 400 Punkte erreicht werden

c) Qualifikation des zur Leistungserbringung einzusetzenden Personals

Im Rahmen der Auswertung der ANLAGE Teil A persönliche Referenz Projektleitung, ANLAGE Teil A persönliche Referenz Projektteam und ANLAGE Teil A Anforderungskatalog Hamburger Haushalts-MIS Zeile 11-15 können maximal 500 Punkte erreicht werden.

Neben den o.a. Unterlagen/Angaben wertet der Auftraggeber für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft aus.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bewer-bern mit Einreichung des Teilnahmeantrages entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden.

Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:

• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auf-tragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,

• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte ver-arbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wir-kung für seine Unterauftragnehmer,

• Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),

• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/09/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/11/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.

Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber-/Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.

Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).

Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern/Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (04.03.2021) im Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber/Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber/Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerber/Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.

Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerber-/Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/08/2022