2156/G14 Sachverständigengutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Transport von Gütern in Fahrzeugen des ÖPNV oder auf der Infrastruktur des ÖPNV Referenznummer der Bekanntmachung: 2156/G14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]92
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.BMVI.de
Abschnitt II: Gegenstand
2156/G14 Sachverständigengutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Transport von Gütern in Fahrzeugen des ÖPNV oder auf der Infrastruktur des ÖPNV
In dem zu erstellenden Gutachten soll geprüft werden, ob bzw. inwiefern bestehende rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland einem Transport von Gütern in Fahrzeugen des ÖPNV oder auf der Infrastruktur des ÖPNV entgegenstehen und welche Regelungsbedarfe sich ergeben, um einen solchen Transport ohne Beeinträchtigung des ÖPNV oder anderer Verkehre rechtlich zu ermöglichen.
Darauf aufbauend sollen Lösungsansätze und Empfehlungen für eine möglicherweise erforderliche Anpassung des bestehenden Rechtsrahmens bzw. die Schaffung neuer gesetzlicher Regelungen ausgearbeitet werden. Die vorgeschlagenen Rechtsan-passungen sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf andere Regelungsbereiche, insbesondere auf die ungehinderte Durchführung des ÖPNV, zu bewerten. Aus dieser Bewertung sind Handlungsempfehlungen abzuleiten. Das Gutachten soll diesen Untersuchungsgegenstand in folgenden Arbeitspaketen behandeln:
AP 1: Status quo der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Transport von Gütern in Fahrzeugen des ÖPNV oder auf der Infrastruktur des ÖPNV in Deutschland
AP 2: Künftige Regelungsbedarfe für den Transport von Gütern in Fahrzeugen des ÖPNV oder auf der Infrastruktur des ÖPNV
AP 3: Vorschläge zur Anpassung bzw. zur Schaffung neuer rechtlicher Regelwerke für den Transport von Gütern in Fahrzeugen des ÖPNV oder auf der Infrastruktur des ÖPNV in Deutschland
AP 4: Zusammenfassende Analyse und Bewertung der Ergebnisse der Arbeitspakete 1 bis 3 mit Handlungsempfehlungen für die Gestaltung des künftigen Rechtsrahmens
Nähere Angaben enthalten die Teilnahmeunterlagen (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Es wird eine Vergütungsobergrenze vereinbart. Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen, wenn der Auftrag aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden kann und eine Änderung der Vergütungsobergrenze erforderlich ist. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2156/G14 Sachverständigengutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Transport von Gütern in Fahrzeugen des ÖPNV oder auf der Infrastruktur des ÖPNV
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bewerbern/ Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Teilnahmeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Teilnahmeantrages bestehen, sind Fragen der Bewerber schriftlich und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der e-Vergabe-Plattform des Bundes (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung oder Vertragsbedingungen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Teilnahmewettbewerb stehen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bewerberfragen beantwortet oder Teilnahmeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Teilnahmeantrages ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
b) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.