Wach- und Sicherheitsdienste, Sicherheitsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-000165
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 155-443417)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wach- und Sicherheitsdienste, Sicherheitsleistungen
Ausgeschrieben werden Sicherheitsleistungen für 2 Objekte. Bei den Immobilien handelt es sich um
eine Polizeidirektion mit angrenzender KFZ-Halle.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Bieter erklärt außerdem seine Bereitschaft zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für den Einsatz in Objekten der/des Polizei/LKAs.
Der Unternehmer verpflichtet sich spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, sämtliche für die Leistung vorgesehenen Mitarbeiter unentgeltlich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt (LKA) zu unterziehen sowie die einzusetzenden KFZ anzumelden.
Das Antragsformular ist für jeden einzelnen Mitarbeiter, welcher auf der betreffenden Polizeiliegenschaft tätig sein wird, auszufüllen. Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom Auftraggeber beauftragten Planungsbüro abzufordern und im Original mit einer zusammenfassenden Auflistung aller benannten Mitarbeiter sowie den zugehörigen KFZ einschl. Kennzeichen beim Auftraggeber einzureichen.
Durch den Polizeipräsidenten in Berlin (ZSE II B) werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten Personen Zugangsausweise per Post zugestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von je einem Kalenderjahr und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit für jedes weitere Kalenderjahr rechtzeitig neu beantragt werden. Die Zugangsausweise müssen vor Leistungsbeginn vorliegen.
Jede betroffene Person hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets diesen Zugangsausweis sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass / Personalausweis) mit sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen kann. Ohne gültige Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht erlaubt und nicht zugelassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich rechtzeitig vor Leistungsbeginn die Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen.