Bf. Warnemünde Entwicklung Empfangsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58030
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf. Warnemünde Entwicklung Empfangsgebäude
Das Empfangsgebäude des Bahnhofs Warnemünde soll attraktiver werden und gleichzeitig eine zeitgemäße Nutzung erhalten.
Projektumriss:
- Modernisierung des Empfangsgebäude mit Dach & Fassade, Trockenlegung Keller, inkl. notwendiger lüftungstechnischer Anlagen;
- Erneuerung Innenwände;
- Modernisierung von TGA-Anlagen, 50 Hz-Anlage;
- Anpassung/Erweiterung Heizungsanlage;
- Ertüchtigung der Brandschutzanlage;
- Nahversorger mit Reisendenbedarfsangeboten und Erstellung eines neuen Flächensystems im EG und 1.OG sowie deren Ausrüstung unter Berücksichtigung der Auflagen von der Denkmalschutzbehörde;
- Herstellung der Barrierefreiheit im Zugangsbereich und in den Mietflächen;
- Ticketverkauf;
- durch den Mieter bewirtschafteter, nicht kommerzieller Wartebereich;
- Zuganzeiger.
Planungsleistungen:
- Objektplanung Gebäude Lph 3-4, optional Lph 5-7, inkl. bes. Leistungen
- Freianlagen Lph 3-4, optional Lph 5-7, inkl. bes. Leistungen
- Tragwerksplanung Lph 3-4, optional Lph 5-6, inkl. bes. Leistungen
- Technische Gebäudeausstattung Lph 3-4, optional Lph 5-7, (KG410 Wasser-Abwasser, KG420 Wärmeversorgung, KG 430 RLT-Entrauchung, KG440 50Hz, KG450 TK-BMA-SAA) inkl. besondere Leistungen
- Therm. Bauphysik/Wärmeschutz Lph. 3-4, optional Lph 5
- Vermessungsleistungen für TGA, sowie besondere Leistungen aus den Lph 2 sind zu berücksichtigen
Planungsleistungen für die Entwicklung des Empfangsgebäudes Bf. Warnemünde (Objektplanung Gebäude HZIII, Freianlagen HZII, Tragwerksplanung HZII, Technische Gebäudeausstattung HZIII KG410 Wasser-Abwasser, KG420 Wärmeversorgung, KG 430 RLT-Entrauchung, KG440 50Hz, und HZII KG450 TK-BMA-SAA; Therm. Bauphysik/Wärmeschutz)
Planungsleistungen für die Entwicklung des Empfangsgebäudes Bf. Warnemünde (Objektplanung Gebäude Lph 5-7, Freianlagen Lph 5-7, Tragwerksplanung Lph 5-6, Technische Gebäudeausstattung KG410 Wasser-Abwasser, KG420 Wärmeversorgung, KG 430 RLT-Entrauchung, KG440 50Hz, KG450 TK-BMA-SAA jeweils Lph 5-7; Therm. Bauphysik/Wärmeschutz Lph 5
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
-Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
-Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2008 oder vergleichbar
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Falls beabsichtigt ist, für bestimmte Leistungen oder Tätigkeiten Subunternehmer einzusetzen, so sind diese Firmen / Ing.-Büros in den Angebotsunterlagen zu benennen und deren vorgesehener Leistungsumfang darzustellen; die Aussagen sind durch entsprechende aktuelle Referenzen, aus denen die Eignung der Subunternehmer zweifelsfrei hervorgeht, zu untersetzen. Für vorgesehene Subunternehmer sind die Nachweise gemäß VI.3 zu führen.
-Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, anrechenbare Baukosten, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang); Mindestanforderungen - siehe Inhaltsverzeichnis Ausschluss-Eignungskriterien.
Der AG behält sich vor, ergänzende Aufklärungen, Unterlagen, Auftraggeberbestätigungen zu den Referenzprojekten nachzufordern und Referenzen mit unrichtigen Angaben auszuscheiden.
-Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung; Detailanforderungen - siehe Inhaltsverzeichnis Ausschluss-Eignungskriterien
-Nachweis der Erfahrungen der eingebundenen Fachplaner mit vergleichbaren Objekten; Mindestanforderungen - siehe Inhaltsverzeichnis Ausschluss-Eignungskriterien
-BIM-spezifische Eignungskriterien - siehe Inhaltsverzeichnis Ausschluss-Eignungskriterien
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3 über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebotes in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.