Kunsttransport Asmat Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-22-00014-oV-M-AKU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.preussischer-kulturbesitz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kunsttransport Asmat
Auslagerung der Sammlungen von Heidelberg nach Berlin Dahlem der Staatlichen Museen zu Berlin
Verpackung und Transport von 204 Objekte (LV-Pos. 01 & 02)
Auslagerung der Sammlungen von Heidelberg nach Berlin Dahlem der Staatlichen Museen zu Berlin
Verpackung und Transport von 529 Objekte (LV-Pos. 03 & 04)
Auslagerung der Sammlungen von Heidelberg nach Berlin Dahlem der Staatlichen Museen zu Berlin
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
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-Erklärung zum Gesamtumsatz
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-Erklärung zum Umsatz für vergleichbare Leistung
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-Nachweis eines Qualitätsmanagements durch Zertifizierung nach DIN EN 16648:2013
und DIN EN 15946:2011 im Bereich Kunsttransporte oder museale Transporte oder
gleichwertig
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-Nachweis der Erfahrung im Handling, der Verpackung und dem Transport von
musealen Objekten durch Angabe von mindestens drei Referenzen
(Kunsttransporte) aus den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren über Kunsttransportleistungen und ähnlicher Komplexität.
Mindestens zwei der drei Referenzen müssen von Auftraggebern stammen, die
nicht rechtlich mit der ausschreibenden Stelle (Stiftung Preußischer
Kulturbesitz) identisch oder verbunden sind.
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-Die für den Auftrag vorgesehenen Kunstpacker müssen in den letzten drei
Jahren Aufträge in einem vergleichbaren Umfang mindestens neun Aufträge (Aus- und Einpacken von Kunstgegenständen
u.a. in Klimakisten, Vertragen und Verladen) ausgeführt haben.
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-Erklärung über die Verfügbarkeit von mindestens 5 LKW zur
Auftragsausführung mit folgender Ausstattung:
geeignete Klimaanlage zur Klimatisierung und entsprechende Isolierung des
Laderaums, luftgefedert („air ride suspension“), mit Alarmanlage, GPSÜberwachung,
voll isoliertem Kofferaufbau, Laderaum mit Verriegelung,
Mobiltelefon (Liste mit entsprechenden Telefonnummern ist nach
Auftragsvergabe vorzulegen), Möglichkeit, das Handgepäck mit den Objekten
über Gurte festzuschnallen, Feuerlöschausrüstung, mechanische Ladebühne zum
Be- und
Entladen, ABS/ASR, Wegfahrsperre.
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-Erklärung über das Bestehen und die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden
Deckungssummen pro Schadensfall:
- Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
- Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
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-Eigenerklärung, dass im Rahmen der Leistungserbringung die Kommunikation
mit dem Auftraggeber jederzeit auf Deutsch mindestens auf dem Niveau B1
gewährleistet ist und die Kommunikation neben dem persönlichen Kontakt auch
mittels Telefon und E-Mail erfolgt.
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- Erklärung über eine Genehmigung zur Durchführung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs
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- Erklärung über mind. 3. Jahre am Markt
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- Erklärung über ständige Ansprechpartner/in und seine/ihre Vertreter/in
über eine abschgeschlossene Ausbildung im Logistikbereich
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- Gewährleistung von max. 10 Werktagen Ersatz/Anpassungen für/von Transportbehältnisse/n,
die bei Anlieferung am Einsatzort nicht den vom AG vorab zur Verfügung gestellten Spezifikationen entsprechen
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- Vordruck Unternehmensdaten_GZR-Auszug
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- Vordruck Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
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- Vordruck Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer
Unternehmen (sofern zutreffend)
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- Vordruck Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe / Unteraufträge) anderer
Unternehmen (soweit zutreffend, für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer)
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- Vordruck Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung (soweit zutreffend)
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- Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen an
öffentlichen Aufträgen im Rahmen des fünften Sanktionspakets gegen Russland
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- Montage- und Verpackungskonzept
siehe III.1.1
siehe III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe"
aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu
den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-
Vergabeplattform des Bundes oder per E-Mail von der Vergabestelle Auskünfte zu
diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer
Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der
angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK
behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter
Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht
kontaktiert werden.
d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf
Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in
anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-
Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung
eines Angebotes zu beachten.
DE Standardformular 2 - Auftragsbekanntmachung 7
e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich es Teilnahmeantrag / Angebote) ist in
deutscher Sprache zu führen.
f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte
Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber
der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft
haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die
unter Punkt III.1.1 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen,
können nicht erstattet werden.
h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-
Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die
Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die
Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und
Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.
i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen
ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die
vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht
eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt. Teilnahmeanträge / Angebote, die die geforderten Unterlagen oder
geforderte Angaben nicht enthalten, können gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der
Wertung ausgeschlossen werden.
j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter
den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57
VgV). Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz
(SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die
zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte
Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein
Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen
Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes
beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
zu richten.
Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden,
so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur
an die E-Mail-Adresse [gelöscht] möglich.