Post- /Kurierdienstleistungen für Pakete und Express-Sendungen Referenznummer der Bekanntmachung: AL 110/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Post- /Kurierdienstleistungen für Pakete und Express-Sendungen
Es soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden über verschiedene Post- und Kurierdienstleistungen für die Charité - Universitätsmedizin Berlin mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie einer zweimaligen, optionalen Verlängerung um jeweils ein Jahr (maximal 4 Jahre Laufzeit). Die Leistungen (Pakete und Express-Sendungen) werden in die Lose 1-2 aufgeteilt.
Los 1: Pakete
Los 2: Express-Sendungen
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Postdienstleistungen für Pakete
Berlin
Postdienstleistungen für Pakete mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie einer zweimaligen, optionalen Verlängerung um jeweils ein Jahr (maximal 4 Jahre Laufzeit).
Verlängerung der Laufzeit um 2 x 1 Jahr
Kurierdienstleistungen für Express-Sendungen
Berlin
Postdienstleistungen für Pakete mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie einer zweimaligen, optionalen Verlängerung um jeweils ein Jahr (maximal 4 Jahre Laufzeit).
Verlängerung der Laufzeit um 2 x 1 Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postdienstleistungen für Pakete
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Los 1: Es wurde kein Teilnahmeantrag eingereicht, daher wird das Los gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Los 2 : Es wurde kein Teilnahmeantrag eingereicht, der den Bedingungen entspricht, daher wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV das Los aufgehoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]