Beschaffung von Routern (LTE & WLAN) für die Straßenbahn Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0566-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Routern (LTE & WLAN) für die Straßenbahn
Hardware und Dienstleistung zum Einbau
Berlin
Im Jahr 2022 sind 381 Router vom Typ NB3800 der Fa. NetModule, Antennen und Montagematerial zu liefern und im Jahr 2023 in 381 Straßenbahnen einzubauen. Dabei wird besonders Wert auf einen sachgerechten Einbau der Technik in die Schienenfahrzeuge gelegt.
Die mit den Geräten künftig nutzbaren Daten-Verbindungen müssen während der Nutzung der Fahrzeuge permanent zur Verfügung stehen, daher ist der sachgerechte Einbau qualitätsgesichert auszuführen. Die BVG wird die Geräte eigenständig verwalten, parametrieren und nach den betrieblichen Bedarfen ausgerichtet betreiben. Die Erst-Installation der Firmware und die Erst-Konfiguration ist auszuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.3 Übermitteln Sie einen aktuellen Handelsregisterauskunft aus dem Jahr 2022.
1.1 Benennen Sie die aktuelle Gesamtzahl der Mitarbeiter.
1.2 Übermitteln Sie den durchschnittlichen Jahresumsatz über die letzten 3 Jahre Jahresabschluss für die letzten 3 Jahre (2019-2021).
1.4 Der Bewerber Bieter verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflicht in Höhe von mindestens 2.5 Mio EUR. (beglaubigte Kopie der Police)
1.1 Die Anzahl der Mitarbeiter muss mit Stand August 2022 mind. 10 Personen betragen.
1.2 Mindestanforderung ist ein durchschnittlichher Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
1.4 Police liegt BVG als begalubiogte Kopie vor
2.1 Der Bieter kann mind.drei erfolgreiche Projekte aus den letzten fünf Jahren, in denen Einbauten von TCP/IP-basierter IT-Technik in Schienenfahrzeugen durchgeführt wurde, nachweisen. Sie können die Abnahme seitens des Auftraggebers belegen (Abnahmenachweis oder Ansprechpartner des AG benennen).
2.2 Von den mindestens 3 Referenzen muss mindestens 1 Referenz im produktiven Betrieb sein. Eine Referenz bezieht sich auf einen Fahrzeug-Router.
2.3 Sie verfügen über einen Nachweis, dass ein*e Mitarbeiter*in seitens der Fa. NetModule als Service Partner*in ausgebildet wurde. Dieser ist vor Teststellung vorzulegen.
2.4 Der Bewerber bestätigt, dass sein Unternehmen Qualitätssicherungsmaßnahmen und Testabläufen unterliegt, die den Auftraggeber vor groben Fehlern und Fehlfunktionen beim Einbau der Komponenten schützen.
2.1 Mindestens 3 Referenzprojekte. Zusätzlich ist als Anlage eine Referenzbeschreibung der Projekte einzureichen (Anlage_Router_8_Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben.docx)
2.2 Mindestens 1 Referenzen
Zusätzlich ist als Anlage eine Referenzbeschreibung einzureichen
(Eignung für EU-Vergaben (Anlage_Router_8_Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben.docx))
2.3 2.3 Mindestens 1 Nachweis - eine Kopie des Nachweises der Fa. NetModule über eine Unterweisung als ServiceTechniker*in ist vor der Teststellung vorzulegen.
2.4 Eigenerklärung
(Eignung für EU-Vergaben (Anlage_Router_8))
Gemäß Allgemeine Verfahrenshinweise und Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Allgemeine Verfahrenshinweise zum Vergabeverfahren
"Router und deren Einbau in Straßenbahnen"
1. Übersicht über den Ablauf des offenen Verfahrens mit Teststellung
Nachfolgende Bestimmungen regeln den Verfahrensablauf bis zum Zuschlag. Die Vergabe wird im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. § 14 der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
1.1 Ablaufbeschreibung
1.1.1 Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung beginnt das Vergabeverfahren
"Router und deren Einbau in Straßenbahnen" im Rahmen der Vergabeart "Offenes Verfahren".
Seit dem 18. Oktober 2018 besteht für öffentliche Auftraggeber die Pflicht zur E- Vergabe, d. h. Auftraggeber dürfen seitdem Angebote nur noch in elektronischer Form annehmen. Die BVG setzt hierzu den AI Vergabemanager der Administration Intelligence AG ein (Vergabeplattform). Über diese Plattform wird das komplette Vergabeverfahren abgewickelt, inkl. Bieterfragen und deren Beantwortung.
Soweit nachstehend und in den zur Verfügung gestellten Formblättern davon die Rede ist, dass diese unterzeichnet werden sollen, so ist hiermit die Textform nach § 126b BGB gemeint.
Nach Registrierung und Download des AI Bietercockpits ist es den Bietern möglich, die eigenen Angebotsdokumente hochzuladen und dem AG elektronisch zukommen zu lassen. Entsprechend § 41 Abs. 1 SektVO können die Bieter bereits ab der EU-Bekanntmachung sämtliche Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter dem unter Punkt I.3 der Bekanntmachung genannten Link abrufen.
1.1.2 Bei dem veröffentlichten Vergabeverfahren handelt es sich um ein Offenes Verfahren nach entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Das vorliegende Offene Verfahren ist ein einstufiges Verfahren.
Nach Eingang der Angebote werden diese anhand der veröffentlichten Kriterien geprüft und bewertet.
1.1.3 Der Bieter muss anhand der bekanntgegebenen Kriterien seine grundlegende Eignung zur Ausführung der ausgelobten Leistung nachweisen. Hierzu ist die zur Verfügung gestellte Eignungsmatrix (Anlage_Router_7 Teilnahmevoraussetzungen) als Formblatt für die entsprechenden Eigenerklärungen zu verwenden und ggf. entsprechende geforderte Unterlagen und Nachweise beizufügen. Die Einreichung erfolgt vollumfänglich in digitaler Form via Vergabeplattform an die Vergabestelle. Folgende Unterlagen müssen vom Bieter zum Nachweis der Eignung eingereicht werden:
•Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben (Anlage_Router_8): Das Formblatt mit den Erklärungen ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
•Eignungsmatrix (Anlage_Router_7 Teilnahmevoraussetzungen) samt etwaig geforderter zusätzlicher Unterlagen und Nachweise.
Die Erfüllung aller mit Bewertungskriterium (BK) = M (Musskriterium) gekennzeichneten Anforderungen ist Vorrausetzung für die positive Feststellung der Eignung. Gemäß Eignungsmatrix (Anlage_Router_7 Teilnahmevoraussetzungen) geforderte Dokumente sind ebenfalls mit dem Angebot einzureichen oder bzgl. der Zertifizierung durch Fa. Netmodule spätestens zur Teststellung vorzulegen.
•Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Formblatt: auszufüllen und zu unterzeichnen, wenn eine Eignungsleihe vorliegt.
•Formblatt Nachunternehmer: auszufüllen und zu unterzeichnen (falls keine Nachuntereinsatz beabsichtigt ist, muss dies explizit in der Unterlage vermerkt werden), für Nachunternehmer ist die gesonderte Version der Eigenerklärung ebenfalls auszufüllen und zu unterzeichnen,
•Erklärung Bietergemeinschaft, auszufüllen und zu unterzeichnen, wenn eine Bietergemeinschaft vorliegt.
•Erklärung zur Frauenförderbogen, auszufüllen und zu unterzeichnen, (Frauenförderbogen).
•Handelsregisterauskunft aus dem Jahr 2022.
Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
1.1.4 Die Mindestanforderungen bzgl. der Eignung sind:
•Gesamtzahl der Mitarbeiter: Die Anzahl der Mitarbeiter muss mit Stand August 2022 mind. 10 Personen betragen,
•Durchschnittlicher Jahresumsatz über die letzten 3 Jahre Jahresabschluss für die letzten 3 Jahre (2019-2021). Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
•Aktueller Handelsregisterauskunft aus dem Jahr 2022,
•Referenzen: Mind. drei erfolgreiche Projekte aus den letzten fünf Jahren, in denen Einbauten von TCP/IP-basierter IT-Technik in Schienenfahrzeugen durchgeführt wurden. Die Abnahme seitens des Auftraggebers muss belegbar sein (ggf. Abnahmenachweis oder Ansprechpartner des AG benennen). Von den mindestens 3 Referenzen muss mindestens 1 Referenz im produktiven Betrieb sein. Eine der eingereichten Referenzen muss den Einbau eines Fahrzeug-Routers zum Gegenstand haben. Der Bieter muss seine Rolle bei dem jeweiligen Projekt detailliert darstellen. Die Referenzen sind auf einer separaten Anlage (Eignung für EU-Vergaben (Anlage_Router_8)) detailliert darzustellen.
Zu einem vollständigen Abnahmenachweis zählen in allen Unterlagen des Vergabeverfahrens neben der schriftlichen Bestätigung der Abnahme durch den Auftraggeber ggf. zusätzliche Angaben des Auftragnehmers zu der Menge, zu der Art des Bauteils oder zu der Art der Komponenten und zu der Dauer des Umbaus je Fahrzeug.
Nachweis, dass ein*e Mitarbeiter*in seitens der Fa. NetModule als Service Partner*in ausgebildet wurde, ist vor Teststellung vorzulegen und
•Erklärung, dass das Unternehmen des Bieters Qualitätssicherungsmaßnahmen und Testabläufen unterliegt, die den Auftraggeber vor groben Fehlern und Fehlfunktionen beim Einbau der Komponenten schützen (Eignung für EU-Vergaben (Anlage_Router_8)).
Die Mindestanforderungen werden im Detail in der Eignungsmatrix (Anlage_Router_7 Teilnahmevoraussetzungen) definiert und beschrieben. Die Nichterfüllung eines BK=M-Kriteriums führt zum Ausschluss. Der Bewerber Bieter verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflicht in Höhe von mindestens 2.5 Mio EUR. (beglaubigte Kopie der Police)
1.1.5 Prüfung und Wertung des Angebots
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich:
• Vollständigkeit sowie fachlicher und rechnerischer Richtigkeit
• Eignung
• der Angemessenheit des Preises sowie
• der Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
1.1.6 Jeder Bieter darf nur ein Angebot einreichen. Die Einreichung mehrerer Hauptangebote und von Nebenangeboten ist ausgeschlossen. Das Angebot ist verbindlich und nicht mehr veränderbar. Berichtigungen oder Änderungen der bereits eingereichten Angebote können bis zum Ende der Angebotsfrist vorgenommen werden. Hierzu ist das bereits eingereichte Angebot über die E-Vergabeplattform zurückzuziehen und ein neues Angebot einzureichen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist darf das Angebot zurückgenommen werden.
1.1.7 Der Zuschlag wird nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß den bekannt gemachten Zuschlagskriterien erteilt.
3.Verfahrensregelungen
3.1 Konkretisierung und Änderung von Verfahrensregelungen
Das Offene Verfahren wird nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVo) durchgeführt.Der Auftraggeber behält sich vor, die in diesen Allgemeinen Verfahrenshinweisen bekanntgemachten Verfahrensregelungen in transparenter und alle Bieter gleich behandelnder Weise zu konkretisieren bzw. zu ändern, wenn der Verlauf des Verfahrens dies erfordert. Derartige Maßnahmen werden den Bieter umgehend durch eine Verfahrensverfügung mitgeteilt.
3.2 Veränderungen in der Bieterstruktur
Die Bieter haben ihre Eignung für die Beauftragung nachgewiesen. Nachträgliche Veränderungen (nach Angebotsabgabe) in der Bieterstruktur sind unzulässig und führen im Regelfall zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
3.3 Bieterfragen
Die Bieter können im Vorfeld zur Einreichung des Angebots Bieterfragen stellen. Die Bieterfragen können ausschließlich über das Bietercockpit des AI Vergabemanagers gestellt werden.
Die Antworten auf die Bieterfragen werden den Bietern ebenso nur über den AI Vergabemanager mitgeteilt.
Auch die Fragestellung selbst wird vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform AI veröffentlicht. Es wird daher gebeten, die Bieterfragen so zu formulieren, dass sie keinerlei Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers zulassen.
Der späteste Termin für die Einreichung von Bieterfragen ist der 20.09.2022, 10:00 Uhr.
3.4 Entwurf des Vertrages
Mit den Vergabeunterlagen hat der Auftraggeber den Entwurf eines Vertrages elektronisch bereitgestellt. Dem Angebot der Bieter ist dieser bereitgestellte Vertragsentwurf unverändert zu Grunde zu legen. Eigenmächtige Änderungen des Vertragsentwurfs durch die Bieter sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Sollte der Vertragsentwurf im laufenden Vergabeverfahren von Auftraggeber geändert werden, wird die Änderungsfassung einheitlich zur Grundlage für die verbindlichen Angebote der Bieter gemacht.
3.5 Verwendung der Formblätter
Die Bieter werden verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter für die elektronische Abgabe des Angebots zu verwenden. Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Formblätter sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Änderungen des Bieters an seinen eigenen Eintragungen müssen eindeutig sein.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument Anlage_Router_9_Allgemeine_Verfahrensbedinungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.