Erschließung Baufeld, Erd- und Rohrleitungs- und Tiefbau

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.desy.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stiftung bürgerlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erschließung Baufeld, Erd- und Rohrleitungs- und Tiefbau

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45111291 Erschließungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erschließung Baufeld, Erd- und Rohrleitungs- und Tiefbau

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Fakultät der Chemie der Universität Hamburg wird aus der Innenstadt auf ihr

Gelände in Hamburg- Bahrenfeld umziehen. Das hat zu Folge, dass die bisher

durch die DESY genutzten Lagerkapazitäten der sechs Lagerhallen

(Reemtsma-Hallen) mit einer Fläche von rund 10.500 m² aufgrund des

angemeldeten Eigenbedarfes an das Land Hamburg zurückgegeben werden

müssen. Das neu zu errichtende Zentrallager der DESY soll zum einen die Belange der

Lagerung der bisher dezentral gelagerten heterogenen Güter und zum anderen die

Belange deren Verwaltung bestehend aus Materialwirtschaft, Logistik und Zoll

zusammenfassen. Die Bruttogrundfläche des Gebäudes, bestehend aus Lagerhalle im EG, die MaWi aus Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss beträgt ca. 5.400 m². Der Bruttorauminhalt beträgt ca. 35.000 m³. Die Veröffentlichung der Ausschreibung der Bauleistung, hier die Erdbau- und Rohbauarbeiten, ist für den Sept. 2022 vorgesehen. Der Baubeginn für das neue Zentrallager, Gebäude 08, ist für das 4. Quartal 2022 geplant. Die Fertigstellung ist für den Monat 09-2024 und Inbetriebnahme des Gebäudes selbst (nachlaufende Montage Regalsysteme) ist derzeitig für den Monat 01-2025 geplant. Derzeitig befindet sich das Vorhaben in der Phase der Ausführungsplanung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2022
Ende: 30/09/2024
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
28/09/2022

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2022