Erschließung Baufeld, Erd- und Rohrleitungs- und Tiefbau
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.desy.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Baufeld, Erd- und Rohrleitungs- und Tiefbau
Erschließung Baufeld, Erd- und Rohrleitungs- und Tiefbau
Hamburg
Die Fakultät der Chemie der Universität Hamburg wird aus der Innenstadt auf ihr
Gelände in Hamburg- Bahrenfeld umziehen. Das hat zu Folge, dass die bisher
durch die DESY genutzten Lagerkapazitäten der sechs Lagerhallen
(Reemtsma-Hallen) mit einer Fläche von rund 10.500 m² aufgrund des
angemeldeten Eigenbedarfes an das Land Hamburg zurückgegeben werden
müssen. Das neu zu errichtende Zentrallager der DESY soll zum einen die Belange der
Lagerung der bisher dezentral gelagerten heterogenen Güter und zum anderen die
Belange deren Verwaltung bestehend aus Materialwirtschaft, Logistik und Zoll
zusammenfassen. Die Bruttogrundfläche des Gebäudes, bestehend aus Lagerhalle im EG, die MaWi aus Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss beträgt ca. 5.400 m². Der Bruttorauminhalt beträgt ca. 35.000 m³. Die Veröffentlichung der Ausschreibung der Bauleistung, hier die Erdbau- und Rohbauarbeiten, ist für den Sept. 2022 vorgesehen. Der Baubeginn für das neue Zentrallager, Gebäude 08, ist für das 4. Quartal 2022 geplant. Die Fertigstellung ist für den Monat 09-2024 und Inbetriebnahme des Gebäudes selbst (nachlaufende Montage Regalsysteme) ist derzeitig für den Monat 01-2025 geplant. Derzeitig befindet sich das Vorhaben in der Phase der Ausführungsplanung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind